понедельник, 25 июня 2018 г.

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Fernbus hund

Hundemitnahme im Fernbus

Registriert seit: Apr 2013

Da uns diese Frage in letzter Zeit häufiger gestellt wurde, werden wir diesbezüglich in Kürze einen Beitrag in unserem Blog veröffentlichen.

Registriert seit: Apr 2013

Registriert seit: Jan 2014

Schade eigentlich aber auch verständlich..

Bitte lasst eure äußerst lieblich duftenden Vierbeiner zu Hause.

Bitte lasst eure äußerst lieblich duftenden Vierbeiner zu Hause.

Sie tun mir leid.

Fernbus hund

Das Fernbusangebot wird immer häufiger in Anspruch genommen. Beim Luxus, billig durchs Land zu reisen, fragen sich viele Fahrgäste nun: Kann ich auch meinen Hund im Fernbus mitnehmen? Tierliebende müssen sich häufig mit einer Antwort begnügen, die sie so nicht gerne hören werden. Denn trotz der Vielfalt an Fernbuslinien und Zielen, sind sich die meisten Fernbusunternehmen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen einig: Keine Mitnahme von Hunden erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Beim Fernbus bleibt der Hund oft draußen

In den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von MeinFernbus wird darauf hingewiesen, dass die Mitnahme von Hunden, generell nicht gestattet ist. Dies gilt für alle 120 Ziele, die das Unternehmen täglich ansteuert. Dieses Mitnahmeverbot gilt aber nicht nur für Hunde, sondern für alle Tiere.

Flixbus erklärt, dass die Beförderung von Tieren von jeher ausgeschlossen ist, auch wenn sie „es gerne zulassen würden“. Hier muss der Vierbeiner also auch zu Hause bleiben.

Allein Berlinlinienbus.de bietet die Möglichkeit, Hunde mitzunehmen und zwar i.d.R. zum Preis eines Spartickets. Hunde müssen hierbei einen Maulkorb tragen und dürfen nicht auf die Sitze. Dies Mitnahmeregelung gilt jedoch nicht für den internationalen Fernbuslinienverkehr. Dort erlaubt auch Berlin Linien Bus den Transport von Hunden nicht.

Oftmals müssen sich Hundehalter also damit zufrieden geben, dass sie ihren geliebten Vierbeiner nicht im Fernbus mitnehmen können. Das gilt für alle Haustiere und insbesondere für Hunde – egal ob groß oder klein bzw. wie gut der Hund erzogen ist.

Blinden- und Begleithunde im Fernbus mitnehmen

Gelten diese Einschränkungen für alle? Nein, denn es gibt eine wichtige Ausnahme: Alle genannten Fernbusunternehmen lassen die Mitnahme von Blinden- und Begleithunden zu, sofern diese im amtlichen Schwerbehindertenausweis vermerkt sind bzw. eine anerkannte Begleithundeprüfung abgelegt haben. Ist dieses Kriterium erfüllt, darf der Hund sogar kostenfrei mit an Bord.

Zu beachten ist jedoch, dass für Blinden-und Begleithunde (Führhunde) eine gesonderte Anmeldung von Nöten ist. Flixbus besteht zum Beispiel darauf, dass eine Anmeldung des Hundes mindestens 24 Stunden vor Fahrtantritt erforderlich ist. Auch bei allen anderen Busunternehmen sollte man sich vorher per eMail oder Telefon in Verbindung setzen.

Was halten Sie von dieser strikten Regelung bei einigen Anbietern? Haben Sie eventuell sogar schon Erfahrungen mit Ihrem Hund im Fernbus gesammelt und der Hund beispielsweise trotzdem geduldet?

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Fernbus mit Hund – wo kann er mit?

Fernbus mit Hund geht denn das? Fernbus ist IN!

Es gibt mittlerweile wirklich günstige Angebote und viele nutzen den Fernbus um von A nach B zu kommen. Fernbus mit Hund dabei, ist das möglich? Kann ich meinen Hund bei einer Busreise im Fernbus mitnehmen.

Fernbuslinien Auswahl

Wälder, Berge und Seen

Update: Nein! Nicht mehr, seit dem 31.10.2016 fährt kein Bus mehr;(

Stand: Dezember 2015

Stöbern Sie hier nach Hotels und finden Sie in jeder Stadt eine Unterkunft zusammen mit Ihrem Vierbeiner!

Falls Sie in Erwägung ziehen mit dem Hund im Fernbus zu reisen, üben Sie vorher mit dem Hund das Busfahren. Fernbus mit Hund ist was für den erfahrenen Hund auf Reisen! Ist der Hund das Busfahren gewöhnt – ist auch eine längere Fahrt mit dem Bus für den Hund kein Problem. Nehmen Sie dem Hund eine Decke und Wasser mit. Am Wochenende (besonders Freitag und Sonntag) sind die Busse sehr voll – es empfiehlt sich zu dieser Zeit nicht den Hund mitzunehmen.

Tickets gibt es am Busbahnhof, im Reisebüro, im Internet oder falls noch Plätze verfügbar beim Busfahrer.

Wenn Sie mit dem Hund im Bus reisen möchten, nehmen Sie am besten mit:

Eine Hundedecke in dieser Art

Einen Wassernapf, es eignet sich gut dieser mit Flasche und Napf in einem

Fazit von Hundeerlaubt.de:

In allen Fernbussen in Deutschland sind Hunde und andere Haustiere, wie Katzen, Hamster & Co., verboten. Fernbus mit Hund gibt es keine Angebote: (Ausnahme von Führhunden – diese sind erlaubt. Ansonsten hatten wir mit unserem Hund im Linienbus, Stadtbus noch keine Probleme, da durfte er mit. Übrigens bei Hunde verboten gibt es eine Liste, wo der Hund nicht mit darf. Eine Alternative ist die Deutsche Bahn mit Hund. Übrigens für Hundehalter haben wir tolle Angebote für die Hundeferien. Außerdem gibt es viele hundefreundliche Restaurants mit Hund.

Wer war schon mit dem Hund im Fernbus unterwegs? War das Stress für den Hund? Wer fährt mit dem Hund im Bus, Stadtbus?

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  1. Ursula

Schade, daß man die Berliner-Linie beneiden muss. Mein Fernbus, den ich hätte nutzen wollen

nimmt leider keine Vierbeiner mit. Traurig, traurig. Also muss ich den Fernbus meiden.

Wir können nun auch nicht mehr mit dem Postbus fahren,

Wäre wünschenswert wenn BerlinLinienBus ihre Fahrtstrecken erweitern würde,

für NRW Richtung Nordsee.

Warum schaffen die Fernbusse nicht das, was bei der Bahn und selbst bei Fluglinien machbar ist. Schade, schade. Und fast eine Diskriminierung Hundehaltern gegenüber, die die günstigen Preise nicht nutzen können…

Hallo , hat jemand eine Internetadressen wo man einen Hund mitnehmen kann von Karlsruhe-Türkei . Danke

Leider hat BerlinLinienBus am 31.Oktober nach 45Jahren den Betrieb eingestellt. Wirklich schade, dass die einzige Fernbus-Linie, die Hunde erlaubt hat, aufgeben musste. 😠😭

Oh nein – vielen lieben Dank für die wichtige Info. Sehr sehr schade.

Mich nervt es so sehr, dass es nicht eine Busgesellschaft gibt, die Hunde mitnehmen 🙁 Man könnte es ja auf max 2 erlaubte Hunde pro Fahrt reduzieren, aber so gaaaar nicht ?! 🙁

Flixbus kauft ja mittlerweile alle Busgesellschaften auf (Berlinlinienbus, Postbus) … so schade um BLB 🙁

Und bei Flixbus steht in den AGB, dass es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sei?! Wie hat es denn berlinlinienbus gemacht?! Mich regen diese Ausreden einfach nur auf! :((

Wieso stellen die bus unternehmen nicht einen Bus zur Verfügung der nur für Fahrgäste mit hund ist wenn es dann Maulkorb zwang gäbe ginge das doch und man kann den bus doch so ausstatten das er leicht von den hundehaaren zu reinigen ist..ist wohl noch eine Marktlücke. Denke mal das viele hundeHalter den Bus nutzen würden.

Es ist bedauerlich dass mann seit 1 jahr im Bus kein Hund mitnähmen kann..mit .Berlinerlinienbus war dieses nie ein problem.

Fernbuslinien

Die Usedomer Bäderbahn bringt Sie ab dem 01. Februar 2014 im Fernbus-Linien-Verkehr auf folgenden Linien und an den vorgegebenen Tagen sicher, schnell und bequem an Ihr Ziel.

Bitte beachten Sie hierbei unsere Beförderungsbestimmungen!

Ermäßigte Preise gelten für Kinder 6-14 J., Schüler & Studenten (bei Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises)

zum Download: >> Unsere Beförderungsbedingungen

zum Download >> Formular Alleinfahrendes Kind

zum Download >> Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr

zum Download >> Fahrplan ab 13.10.2017

zum Download >> Fahrplan ab 01.02.2018

Buchungen unter 03 83 78 - 271 555

Ihre Buchung muss bis 1 Tag vor Reiseantritt 14.00 Uhr erfolgt sein!

Fahrplan ab 01.02.2018! Bitte beachten Sie, das wir nun auch täglich von Usedom nach Hamburg fahren!

Information & Buchung

Unsere Reisen können Sie in allen Reisebüros mit UBB-Agentur, Touristikinformationen und in folgenden Reisezentren buchen: Barth, Zinnowitz und Heringsdorf

Info-Hotline UBB-Bus

03 83 78 - 27 15 55

Buchung Fernbuslinien

Familienangebot 2 + 2*

Hin- und Rückfahrt

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Ermäßigte Preise gelten für Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren.

Schüler & Studenten erhalten Ermäßigung bei Vorlage des gültigen Schüler- oder Studentenausweises.

Bitte Ausweisnummer eintragen.

Begleitperson und Führhund bei Schwerbehinderten bitte bei unentgeltlich Reisende angeben.

max. 35x25x15 cm

max. 67x50x27 cm; 25 kg

1,- € je Gepäckstück; 2 Gepäckstücke

Mitnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch die UBB möglich.

Fahrräder, Hunde (außer Führhunde) und andere Tiere können z. Z. nicht befördert werden.

Bitte beachten Sie unsere Beförderungs- bedingungen für allein reisende Kinder.

Flixbus: Sind Hunde und andere Tiere erlaubt?

Darf man bei Flixbus seinen Hund oder ein anderes Haustier bei der Fahrt einfach mitnehmen? Bei Gepäckstücken oder Fahrrädern zeigt sich das Fernbusunternehmen bekanntlich kulant, aber wie sieht es bei Tieren aus? Wir haben uns schlau gemacht!

Schaut euch hier die Funktionen der praktischen Flixbus-App für Android-Smartphones und iPhone an!

Wer in den Urlaub oder übers Wochende wegfährt * , möchte sein Haustier natürlich nicht alleine zurücklassen. Gerade bei Kurztrips in eine andere Stadt * , bietet es sich an, den Hund einfach mitzunehmen. Als einer der beliebtesten Anbieter für Busreisen nach Deutschland uns ins Europäische Ausland stellen sich auch bei Flixbus viele Reisende die Frage: Kann ich meinen Hund bei Flixbus mitnehmen?

Flixbus: Hund und andere Tiere im Bus erlaubt?

Die Frage, ob man seinen Hund (oder die Katze oder ein anderes Haustier) im Flixbus befördern darf, lässt sich sehr schnell beantworten: Nein, die Mitnahmen eines Hundes ist generell nicht möglich. Ein Blick in die AGB von Flixbus offenbart die entsprechende Regelung:

Wenn ihr euren Hund auf die Reise mitnehmen wollt, müsst ihr euch also ein anderes Beförderungsmittel außer Flixbus suchen. Eine Ausnahme von der Regel gibt es – allerdings dürfte diese nur einen recht begrenzten Personenkreis betreffen: Flixbus erlaubt die Mitnahme von Behindertenbegleit- und Blindenführhunde. Dabei gelten diese Regeln:

  • Die Mitnahme des Begleit- oder Führhundes für Menschen mit Behinderung ist kostenlos.
  • Flixbus benötigt aber den Nachweis, dass eine ständige Begleitung durch den Hund erforderlich ist.
  • Dazu benötigt ihr in Deutschland den Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Attest.
  • Um die Beförderung durch den Hund sicherzustellen, müsst ihr den Flixbus-Kundenservice spätestens 36 Stunden vor Fahrtantritt über den Bedarf informieren.

Tipp – Schaut euch hier die beliebtesten aktuellen Smartphones zum jeweiligen Bestpreis an:

Hund im Flixbus mitnehmen: Welche Alternativen gibt es?

Mit dem Flixbus könnt ihr euren Hund oder die Katze also nicht mitnehmen. Wenn ihr das Haustier unbedingt mitnehmen wollt (oder müsst) empfiehlt es sich als Alternative auf die Bahn umzusteigen. Hier ist die Beförderung von Tieren generell möglich – beachtet, dass ihr dabei allerdings ein Ticket für euren vierbeinigen Begleiter buchen müsst.

Kommentare zu diesem Artikel

Weitere Themen

Dieses Thema im Zeitverlauf

  1. 06.09. Flixbus: Ticket im Bus kaufen – Das müsst ihr beachten
  2. 06.09. Flixbus: Sind Hunde und andere Tiere erlaubt?
  3. 06.09. Flixbus: Fahrrad mitnehmen und dazubuchen – so geht's
  4. Ältere News

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Mit dem Hund im Bus verreisen

Inhalt dieses Artikels

Fährst du regelmäßig mit deinem Hund im Bus? Dann hast du dir vielleicht überlegt, auch mit dem Bus in Urlaub zu fahren. Dein Hund kennt das ja schon. Allerdings ist eine solche Reise deutlich länger als die Fahrt zum Park.

Die Trennung von Mensch und Tier ist meist für beide Seiten schmerzvoll. Oft ist es einfacher, deinen Hund mitzunehmen, als eine geeignete Betreuung für ihn zu finden. In jedem Fall musst du dies abwägen mit dem Stress, der deinem Hund durch die Reise entsteht.

Auf keinen Fall solltest du natürlich keine zweiwöchige Busreise mit Hund planen. Dann wäre dein Hund nur zu bedauern. Aber mit dem Bus ans Ziel zu kommen kann manchmal eine brauchbare Alternative zur Bahn sein, insbesondere wenn du kein Auto hast.

Vor- und Nachteile beim Busreisen mit Hund.

Der Bus ist in der Regel erheblich günstiger als der Zug. Viele Hunde sind auch kurze Busfahrten gewohnt. Im Zug habt ihr hingegen ein wenig mehr Freiraum und könnt durch die Waggons gehen. So habt ihr ein wenig „Auslauf“. Im Bus geht das nicht.

Dafür ist der Reisebus überschaubarer. Das ist für den Hund in seinem Sicherheitsdenken wichtig. Eine Situation, die der Hund überblicken und einschätzen kann, ist ihm sicher angenehmer als die Unberechenbarkeit einer Zugfahrt mit dem ständigen Kommen und Gehen der verschiedensten Menschen und Gerüche.

Vieles hängt von der Strecke ab. Auf manchen Routen hast du vielleicht die Möglichkeit, bewusst längere Umstiegszeiten einzuplanen. Damit hast du nicht nur einen Zeitpuffer, sondern kannst mit deinem Hund auch spazieren gehen.

Welches Ticket braucht ein Hund im Bus?

Die Kosten für die Mitnahme des Hundes im (Reise-)Bus liegen im Ermessen des Veranstalters. Wichtig ist es ohnehin, den Veranstalter anzusprechen. Sind Hunde überhaupt erlaubt? Gibt es besondere Bedingungen? Einige Veranstalter verlangen einen Maulkorb oder eine Hundebox, andere nehmen generell keine Tiere mit.

Im ÖPNV und bei den meisten großen Veranstaltern von Linienfahrten muss für den Hund der halbe Fahrpreis einer erwachsenen Person entrichtet werden. Führhunde (Blindenhunde) fahren natürlich umsonst. Auf den Sitzen sind Hunde überall verboten.

Tipps zum Busfahren mit Hund

Gewöhne deinen Hund möglichst früh an den Bus. Vielleicht gehört die tägliche Fahrt in den Park ja sowieso zu eurer Routine. Ansonsten kannst du dich mit deinem Hund an eine Haltestelle setzen und ab und zu eine kurze Strecke mit ihm fahren. Verbinde das doch gleich mit eurem Spaziergang.

Auf Eurer Reise sollte dein Hund nicht im Gang liegen. Jemand könnte auf ihn treten. Außerdem gibt es Leute, die keine Hunde mögen und du willst ja keinen Streit haben.

Am Besten liegt der Hund zu deinen Füßen, da fühlt ihr euch beide wohl.

Wenn du mit dem Fahrer deines Reisebusses sprichst, kann er sicher die Toilettenpausen ein wenig ausdehnen. Auch auf diese Art kannst du ein wenig Auslauf für deinen Hund erzielen. Dieser ist bei Fahrten per Reisebus besonders wichtig, damit sich dein Hund in der Enge nicht zusätzlich gestresst fühlt.

Busreisen mit Hund sind in der Regel nur innerdeutsch möglich. Die meisten Reiseveranstalter nehmen Hunde nicht auf Auslandsfahrten mit. Das Risiko, dass es an der Grenze zu Verzögerungen und am Ende deshalb zu Regressforderungen durch andere Mitreisende kommt, ist ihnen zu groß.

  • SCHLAGWORTE
  • Bus
  • Urlaub

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3 KOMMENTARE

gibt es ein busunternehmen welches uns ein älteres Ehepaar mit unserem kl. allergokerhund mitnimmt

wo dürfen wir mit unserem kl. Allergiker hund mit dem Bus in urlaub fahren

Ich suche ein Fernbusunternehmen, wo auch mein kleiner Hund mit kann. Bei Flixbus und der Fernbus der Deutschen Bahn sind keine Hunde erlaubt. Suche die Möglichkeit von Hamburg nach Koblenz oder bis Köln.

Weiß jemand, ob es so ein Unternehmen gibt? Matzes Minibus nimmt Hunde mit – kann ich sehr empfehlen, habe schon mit dem Veranstalter per Mail kontaktet. Leider fährt er nicht die Strecken, die ich brauche. Aber als Tipp für Mitnahme mit Hund, gerne mal auf die Seite Matzes Minibus gehen. Dort dürfen Hunde mit. Und es sind die Städte angegeben. Wer für mich eine Möglichkeit weiß, von Hamburg aus, gerne melden.

Fernbus hund

Jeder der einen Hund oder eine Katze hat, fragt sich sicherlich: Wie ist es eigentlich mit Tieren im Bus? Dürfen Tiere im Fernbus mitreisen? Denn jeder Besitzer möchte natürlich auf der Fernbusfahrt gerne sein Tier mitnehmen können, zum Beispiel wenn es für einen längeren Urlaub ist oder wenn Sie vielleicht einen Hund irgendwo abholen möchten.

Doch leider gibt es, obwohl jeder Fernbus-Anbieter in allgemeiner Hinsicht unterschiedliche Konditionen hat, eine fast durchgängige Regelung in Bezug auf Tiere in Fernbussen.

Tiere im Fernbus mitnehmen – ein kleines Manko

Denn meist sind Haustiere im Bus nicht erlaubt. Die Fernbus-Anbieter möchten hier an das Wohl aller Fahrgäste denken. Durch Hunde oder Katzen im Fahrgastraum des Busses könnten sich andere Fahrgäste gestört fühlen oder auf die Tiere allergisch reagieren. Und die Mitnahme im Gepäckraum möchte kein Anbieter den Tieren zumuten.

Doch Ausnahmen bestätigen die Mitnahme-Regel: In erster Linie dürfen beispielsweise Blindenführhunde mit auf die Fernbusreise, sofern Sie im Blindenausweis des Fahrgastes eingetragen sind. Und diese Hunde dürfen meist sogar kostenlos mit. Allerdings müssen die Tiere im Fernbus vor der Fernbusfahrt angemeldet sein.

Zudem gibt es ein paar Anbieter, zum Beispiel berlinlinienbus.de, die Hunde unter bestimmten Voraussetzungen (Maulkorbpflicht), generell auf der Fernbusreise erlauben. Hier kaufen Sie das Ticket für den Hund zum Normalpreis, und der Hund muss vorangemeldet sein.

Busliniensuche.de ist das Vergleichsportal für Fernbusse. Der Fernbus-Vergleich hilft, das Fernbus-Angebot in Preis und Komfort zu vergleichen und den besten Fernbus zu finden.

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Allgemeine Geschäfts- und Besondere Beförderungsbedingungen

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäfts- und Besonderen Beförderungsbedingungen gelten für die Nutzung der Webportale, die Buchung von Fahrten und die Beförderung von Fahrgästen im Fernbusnetz von FlixBus. Die Verkehrsmittel dienen der Personenbeförderung.

2 Vertragspartner

2.1 Vertragspartner für die Buchung der Fahrten:

Vertragspartner für die Buchung der Fahrten (Ticketverkäufer) und die Nutzung der Webportale ist die FlixMobility GmbH, Birketweg 33, 80639 München, nachfolgend FlixMobility genannt.

2.2 Vertragspartner der Personenbeförderung mit dem Bus

Vertragspartner für den jeweiligen Beförderungsvertrag ist, je nach Angabe im Buchungsprozess, der dort benannte Beförderer. Beförderer sind die Inhaber der jeweiligen Linien-Konzessionen. Vertragspartner der Personenbeförderung sind also entweder die FlixGesellschaften (2.2.1) oder Kooperationspartner (2.2.2).

Ein Anspruch auf die Beförderung in bestimmten Kraftomnibussen der Beförderer besteht nicht. Die unmittelbare Beförderung erfolgt durch ein von den Beförderern beauftragtes Partnerunternehmen.

2.2.1 FlixGesellschaften sind:

  • FlixBus B.V.
  • FlixBus CEE South d.o.o.
  • FlixBus CZ
  • FlixBus DACH GmbH
  • FlixBus Danmark ApS
  • FlixBus France SARL
  • FlixBus Hungary Kft.
  • FlixBus Inc.
  • FlixBus Italia S.r.l.
  • FlixBus North GmbH CEE
  • FlixBus Polska Sp. z.o.o.
  • FlixBus RO SRL
  • FlixBus RS d.o.o.
  • FlixBus Sverige AB
  • FlixMobility GmbH
  • Rodbillet ApS

Handelt es sich bei den Beförderern um FlixGesellschaften, so gelten für diese ebenfalls die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Besonderen Beförderungsbedingungen.

2.2.2 Kooperationspartner sind:

Handelt es sich bei den Beförderern um Kooperationspartner, so gelten für diese lediglich deren eigene Allgemeinen Geschäfts- und Besonderen Beförderungsbedingungen. Die Einsichtnahme ist auf den Webseiten der oben angegebenen Kooperationspartner möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass diese ggf. lediglich auf Englisch verfügbar sind.

Bei den Kooperationspartnern erfolgt keine Beförderung unter der Nutzung der Marke FlixBus, außer auf der Verbindung 96 Wien-Graz, und der Verbindung X96 Wien Flughafen – Graz, welche durch die Dr. Richard Linien & Co KG betrieben wird.

3 Anspruch auf Beförderung

3.1 Der Anspruch auf Beförderung besteht, soweit ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde und soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und den aufgrund der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB) eine Beförderungspflicht gegeben ist. Bezüglich der von FlixBus Polska sp. z o.o. betriebenen Verbindungen besteht ein Anspruch auf Beförderung, sofern ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde und soweit eine Pflicht zur Beförderung gemäß den Bestimmungen des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches und des polnischen Straßenverkehrsgesetzes besteht. Klausel 3.1 gilt in diesem Rahmen nicht.

3.2 Die Buchungsbestätigung (vgl. Ziffer 5.1) berechtigt den Fahrgast zu einer Fahrt zwischen dem auf dem Ticket angegebenen Start- und Zielort. Ein späterer Zu- oder früherer Ausstieg ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht gestattet.

3.3 Bei Buchung an Bord der Fahrzeuge besteht nur dann eine Beförderungspflicht, wenn ausreichend freie Sitzplätze für die Gesamtstrecke verfügbar sind.

3.4 Bei Bedarfshalten besteht nur dann eine Beförderungspflicht, wenn eine Fahrtbuchung ab oder bis zu dieser Haltestelle innerhalb der entsprechenden Vorausbuchungsfrist erfolgt ist. Bedarfshalte sind im jeweiligen Fahrplan als solche gekennzeichnet. Die entsprechenden Vorausbuchungsfristen sind dem jeweiligen Fahrplan zu entnehmen.

4 Kommerzielle Nutzung des Webportals

4.1 Preisvergleichsseiten können einen schriftlichen Vertrag mit der FlixMobility abschließen, in dem ihnen gestattet ist, Preise sowie Fahrpläne der FlixMobility zu erhalten, zu verarbeiten und zu veröffentlichen.

4.2 Es ist nicht gestattet die Webportale der FlixMobility für nicht-private oder kommerzielle Anliegen zu verwenden. Das Benutzen von automatisierten Systemen um Daten von dieser Webseite für kommerzielle Nutzung („Screen Scraping“) zu extrahieren ist verboten. Die FlixMobility behält sich vor, Zuwiderhandlung entsprechend zu verfolgen.

5 Fahrausweise, Beförderungsentgelte

5.1 Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. Hierfür werden durch FlixMobility Fahrausweise ausgegeben. Als Fahrausweis gilt die ausgedruckte oder in elektronischer Form (als PDF-Datei) vorzeigbare Buchungsbestätigung im Zusammenhang mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis des Fahrgastes. Im Falle einer Buchung an Bord der Fahrzeuge gilt die handschriftliche oder ausgedruckte Quittung gleichzeitig als Kaufbeleg und Buchungsbestätigung. Pro Person und Fahrt wird ein Ticket generiert. Verbindungen mit Umstieg werden als eine Fahrt angesehen. Bei der Buchung sind Vor- und Nachname des Fahrgastes und gegebenenfalls das Geburtsdatum anzugeben. Die Kontrolle, ob ein Anspruch auf Beförderung besteht, erfolgt durch Abgleich des Namens des Fahrgastes mit der Buchungsliste, die dem Fahrer oder dem Stationspersonal auf Basis der aktuellen Buchungslage auf dem Mobiltelefon angezeigt wird. Dies erfolgt bevorzugt durch Abscannen der Tickets. Für von FlixBus Polska sp. z o.o. betriebene Verbindungen erworbene Tickets gelten als Rechnung im Sinne des polnischen Umsatzsteuergesetzes.

5.2 Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt eine Buchung durchzuführen. Das Betreten des Fahrgastraumes im Fahrzeug ist nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung gestattet.

5.2.1 Fahrten können gebucht werden über die Webportale und die mobilen Smartphone-Apps der FlixMobility per Telefon, in Vertriebsagenturen, an Bord der Fahrzeuge (zum Normaltarif) und an einigen Busbahnhöfen mit eigenem Servicepersonal. Eine Buchung an Bord der Fahrzeuge ist nur möglich, sofern noch ausreichend freie Sitzplätze für die Gesamtstrecke verfügbar sind. Ein Erwerb im Vorverkauf (Internet, App oder Agenturen) wird daher empfohlen.

5.2.2 Eine Buchungsbestätigung (Bestelldaten) wird gespeichert, ist auf den Webportalen abrufbar und kann zusätzlich im Bedarfsfall an den Fahrgast per Email versandt werden.

5.2.3 Jedem Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis steht ein Sitzplatz zu. Reisende mit Kindern und Personen mit eingeschränkter Mobilität werden bei der Sitzplatzwahl bevorzugt.

5.3 Erwerb von Fahrausweisen im Internet:

5.3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop - im Internet und auf der Smartphone-App - stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den möglichen Fahrgast dar. Durch Anklicken des Buttons „Buchen“ / „Zur Zahlung“ wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abgegeben. Pro Person und Fahrt wird ein Ticket generiert. Verbindungen mit Umstieg werden als eine Fahrt angesehen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch die automatisierte E-Mail-Bestätigung. Der Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn FlixMobility die Bestellung durch eine Annahmebestätigung angenommen hat. Diese Annahmebestätigung kann zusammen mit der automatisierten E-Mail-Bestätigung oder gesondert im Nachgang erfolgen.

5.3.2 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Es ist nicht möglich Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt FlixMobility keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Websites und technischen Systeme und kann diese auch nicht gewährleisten. Insbesondere kann aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets eine jederzeitige Verfügbarkeit der Buchungsmöglichkeit im Internet nicht garantiert werden. Es besteht kein Anspruch auf Erhalt eines Spar- oder Aktionspreises, wenn auf Grund von technischen Problemen das System erst zu einem späteren Zeitpunkt (bspw. nach Ablauf einer Vorkaufsfrist) wieder zur Verfügung steht.

5.3.3 Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf im Wege des Fernabsatzes, etwa über das Internet abgeschlossene Beförderungsverträge, bei denen sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen – anders als etwa im Online-Versandhandel – die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung finden. Unsere Bedingungen über Stornierungen bleiben hiervon allerdings unberührt.

5.4 Personenbediente Verkaufsstellen:

Vertriebsagenturen, sowie die Verkaufsstellen der FlixGesellschaften, können für die Durchführung einer Buchung oder einer Stornierung eine Service-Pauschale erheben.

5.5.1 Ein Anspruch, dass alle Preisstufen oder Preis-Kontingente in allen Buchungsstellen gebucht werden können, besteht nicht. Insbesondere Spar- und Aktionspreise können teilweise nur im Internet buchbar sein.

5.5.3 Für ermäßigte Tarife gibt es bestimmte Buchungsvoraussetzungen. Maßgebend sind diesbezüglich die im Zusammenhang damit veröffentlichten Bedingungen.

5.5.4 Studenten, Kinder und Senioren erhalten bei Reisen innerhalb Dänemarks eine Ermäßigung auf die regulären Preise. Bitte beachten Sie, dass Sie dem Fahrer bei einer Buchung und Reise zum ermäßigten Tarif bei Fahrtantritt einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen müssen. Tickets für Kinder, Studenten oder Senioren sind nur bei Vorlage eines Ausweises gültig. Wenn Sie dem Fahrer keinen Ausweis vorlegen können, verfällt die ermäßigte Fahrkarte und Sie benötigen ein reguläres Ticket für die Fahrt.

Dänische wehrdienstpflichtige Soldaten können kostenlos reisen, indem sie einen entsprechenden Nachweis und Ausweis hierfür vorzeigen. Es muss eine Sitzreservierung per E-Mail vorgenommen werden: service@flixbus.de

6 Zahlung und Gutscheine

6.1 Fahrausweise können je nach Buchungsstelle mit verschiedenen Zahlungsmethoden bezahlt werden:

  • Im Internet: PayPal, Lastschrift, Kreditkarte (Mastercard/Visa/Amex), SofortÜberweisung, iDeal, Postfinance, Carte Bleue, Dotpay. Wir behalten uns bei jeder Buchung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.
  • An Bord der Fahrzeuge: Bar; In Schweden werden an Bord der Fahrzeuge nur Kartenzahlungen akzeptiert (MasterCard, Visa, American Express, Maestro, Visa Electron, V Pay, JCB, Diners Club, China Union Pay). Außerdem kann in Schweden mit mobilen, NFC basierten Zahlungssystemen das Ticket beim Busfahrer erworben werden. (z. Bsp. Swish, Mobile Pay, Apple Pay, Android Pay).
  • In Verkaufsstellen / Reisebüros: Alle von der Agentur angebotenen Zahlungsmittel, in jedem Fall aber Barzahlung
  • Per Telefon: Kreditkarte (Mastercard/Visa/Amex), sowie Lastschrift für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland.

6.2.1 Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kundenkontos mit Abschluss der Buchung. Durch Zahlung per Kreditkarte weist der Kunde das von ihm genutzte Kreditinstitut bereits bei Buchung an, FlixMobility oder einem von ihr beauftragten Dritten im Falle einer Rückbuchung auf Aufforderung den Kundennamen und die vollständige Anschrift mitzuteilen, damit FlixMobility seine Forderungen gegenüber dem Kunden geltend machen kann.

6.2.2 Die im Fall einer Rückbuchung bei Kreditkartenzahlung tatsächlich entstehenden Bankgebühren hat der Fahrgast zu tragen. Zusätzlich fallen ggf. Storno-Gebühren an. Der Fahrgast erhält die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass durch die Rückbuchung geringere oder gar keine Kosten angefallen sind. Der Kunde kann bei Rückbuchungen von der Zahlung mit Kreditkarte vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden.

6.2.3 Nach erfolglosem Mahnlauf durch FlixMobility werden die Forderungen zur weiteren Bearbeitung an einen externen Dienstleister übergeben. FlixMobility kann dazu alle erforderlichen personenbezogenen Daten der Schuldner an diesen externen Dienstleister übermitteln.

6.3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

6.3.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat er ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.3.2 Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis sofort fällig.

6.4.1 Der im Onlineshop angegebene Gesamtpreis für das Ticket enthält die gegebenenfalls durch das von Ihnen gewählte Bezahlverfahren von dritten Anbietern erhobenen und von Ihnen zu tragenden Bezahlgebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

6.4.2 Für Kunden, die eine gebührenpflichtige Bezahlmethode wählen, kommt eine Gebühr von 2,1% zzgl. MwSt des gesamten Warenkorbwertes zum Tragen. In jedem Land steht mindestens ein kostenfreies und gängiges Bezahlverfahren zur Verfügung.

6.6 Einlösung von Gutscheinen:

6.6.1 Pro Buchung kann maximal ein Gutschein eingelöst werden. Gutscheine können nur online oder in unseren Vertriebsagenturen eingelöst werden.

Gutscheine mit einem monetären Wert, sogenannte Wertgutscheine, sind auf den gesamten Warenkorb anrechenbar.

Prozentgutscheine und Freifahrt-Gutscheine können nur auf den reinen Fahrpreis angerechnet werden. Für zusätzliche Service-Leistungen (bspw. Service-Pauschalen, Aufpreis für Fahrräder oder Gepäck) sind diese nicht einlösbar.

6.6.2 Bei den durch FlixMobility durchgeführten Gutscheinaktionen im Rahmen von Werbemaßnahmen sind der Bezug und die Verwendung von Gutscheinen auf drei Gutscheine pro Person beschränkt. Sollte eine Person mehr als drei Gutscheine derselben Gutscheinaktion einlösen, kann FlixMobility die Buchungen stornieren, die über die ersten drei hinausgehen. Von dieser Regelung kann im Rahmen von Sonderaktionen abgewichen werden.

6.6.3 Gutscheine, die unentgeltlich im Rahmen einer Werbemaßnahme oder aus Kulanz ausgestellt wurden, verfallen mit dem ersten Buchungsvorgang.

6.6.4 Eine gewerbsmäßige Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Gutscheinen ist untersagt und wird durch FlixMobility mit Sperrung der Tickets und /oder Schadensersatzansprüchen sanktioniert.

6.6.5 Eine Barauszahlung des Guthabens eines Gutscheins ist ausgeschlossen.

6.6.6 Im Falle eines Betrugs, dem Versuch einer Täuschung oder bei Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Geschenkgutscheinkauf oder einer Gutscheineinlösung oder einer Gutscheinübertragung ist die FlixMobility berechtigt, die entsprechenden Kundenkonten zu schließen und/oder eine alternative Zahlungsweise zu verlangen und/oder die Gutscheine zu sperren. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung oder Auszahlung von betroffenen Gutscheinen.

6.6.7 Im Falle eines Betrugs, dem Versuch einer Täuschung oder bei Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Geschenkgutscheinkauf oder einer Gutscheineinlösung oder einer Gutscheinübertragung ist die FlixMobility berechtigt, Fahrausweise, die mittels Einlösung eines solchen Gutscheins ganz oder teilweise bezahlt wurden, zu stornieren.

6.7 Einlösen von Interflix-Gutscheincodes

6.7.1 Pro Buchung kann maximal ein Gutscheincode eingelöst werden. Die Gutscheinecodes werden automatisch innerhalb von 48h aktiviert und können nur online oder in unseren Partneragenturen eingelöst werden.

6.7.2 Die Gutscheincodes sind drei Monate lang gültig.

6.7.3 Es kann nur eine direkte Verbindung gebucht werden, mit Ausnahme von Hin- und Rückreisen. Der Abfahrtsort muss nicht der Zielort sein.

6.7.4 Die Gutscheine sind personengebunden und nicht übertragbar.

6.7.5 Umbuchungen können ausschließlich über den Kundenservice getätigt werden. Eine Stornierung ist ausgeschlossen.

6.7.6 Eine gewerbsmäßige Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Gutscheincodes, ist untersagt und wird von der Firma FlixMobility mit Sperrung der Tickets und/oder Schadenersatzansprüchen sanktioniert.

6.7.7 Die Barauszahlung des Guthabens eines Gutscheins ist ausgeschlossen.

6.7.8 Jede Fahrt, die über einen Gutschein gebucht wird, erfolgt separat und getrennt von den übrigen Fahrten.

6.7.9 Der Fahrgast hat das Recht, binnen 14 Tagen vom Kaufvertrag zurück zu treten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

7 Ungültige Fahrausweise

Der Fahrgast ist verpflichtet, im Rahmen der stichprobenartigen Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung durch Mitarbeiter der FlixGesellschaften, zum Zwecke des Überprüfens der Gültigkeit des Fahrausweises, sowohl den Fahrausweis, als auch den gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.

8 Erhöhtes Beförderungsentgelt

8.1 Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er an Bord einer Fahrt eines Beförderers angetroffen wird und weder im Vorverkauf noch bei Einstieg in das Fahrzeug einen Platz für die entsprechende Fahrt gebucht hat.

8.2 Der Fahrgast, der bei der Überprüfung ohne gültige Buchung angetroffen wird, ist verpflichtet, seine korrekten Personalien anzugeben und sich auf Verlangen auszuweisen.

8.3 Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt das Doppelte des Normalpreises für die vom Reisenden zurück gelegte Strecke, mindestens jedoch 60 EUR, zuzüglich des Fahrpreises für die vom Reisenden noch zurückzulegende Strecke bis zum Reiseziel. Kann vom Reisenden die zurückgelegte Strecke nicht nachgewiesen werden, wird zur Berechnung des erhöhten Beförderungsentgelts der Ausgangspunkt der Verbindung zugrunde gelegt.

8.4 Das erhöhte Beförderungsentgelt ist sofort zu zahlen, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung in Textform. Nach Ablauf dieser Frist wird für jede schriftliche Zahlungsaufforderung ein Bearbeitungsentgelt von 5 EUR erhoben, sofern nicht vom Fahrgast nachgewiesen werden kann, dass die Bearbeitungskosten nicht oder in einer niedrigeren Höhe angefallen sind.

8.5 Die FlixGesellschaften behalten sich Maßnahmen zur weiteren zivil- und/oder strafrechtlichen Verfolgung vor.

9 Stornierung

9.1 Eine Stornierung kann entweder mit der Neubuchung eines anderen Tickets (Stornierung mit Neubuchung) oder durch Nichtbenutzung des Tickets mit anschließender Erstattung gemäß 9.6 erfolgen. Eine Änderung oder Stornierung der Buchung beim Fahrer ist nicht möglich.

9.2 Eine Stornierung mit Neubuchung (z. B. Route, Abfahrtszeit, Reisedatum) kann ausschließlich auf FlixBus Websites oder durch Partneragenturen und Ticket-Verkaufsstellen von FlixGesellschaften bis zu 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit vorgenommen werden. Eine Hin- und Rückfahrt gilt als eine Buchung.

9.3 Im Falle einer Stornierung mit Neubuchung wird ein sogenannter Storno-Gutschein ausgestellt. Dieser Storno-Gutschein ist 12 Monate gültig und berechtigt den Fahrgast, innerhalb dieser Zeit in Höhe des Gutscheinwertes eine neue Buchung vorzunehmen. Liegt der Preis der neuen Buchung über dem Gutscheinwert, so ist der Differenzpreis zu entrichten. Liegt er darunter, so bleibt der Restbetrag des Storno-Gutscheins erhalten und kann bei einer anderen Buchung verwandt bzw. aufgebraucht werden. Bei zeitlich begrenzten Aktionsangeboten können Abweichungen von diesen Regelungen erfolgen. Näheres regeln die gesonderten auf den Webportalen abrufbaren Aktionsbedingungen.

9.4 Je Stornierungsvorgang durch Neubuchung wird eine Stornierungsgebühr je stornierter Fahrt und je Fahrgast erhoben. Der Storno-Gutschein wird in Höhe des Ticketpreises abzüglich der Kosten für den Stornierungsvorgang ausgestellt. Im Falle einer Änderung des Fahrgastnamens muss die Differenz bezahlt werden, wenn der Fahrpreis in der Zwischenzeit gestiegen ist. Die Änderung der Telefonnummer ist kostenlos. Für von FlixBus Polska sp. z o.o. betriebene Verbindungen fallen keine Stornogebühren an.

9.5 Wird bei einer Buchung ein Storno-Gutschein benutzt, so gelten auch für die neue Fahrt die Regelungen und Bedingungen zu Stornierungen.

9.6 Wird ein Ticket, für welches die FlixGesellschaften Beförderer im Sinne von Ziffer 2.2 sind, nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des Tickets abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 € je Fahrt und Fahrgast erstattet, sofern nicht vom Fahrgast nachgewiesen werden kann, dass ein Schaden nicht oder in einer niedrigeren Höhe angefallen ist. Die Bearbeitungsgebühr bei Erstattungen gilt nicht für die Buchung von Verbindungen, die von FlixBus Polska sp. z o.o. betrieben werden. Beweispflichtig für die Nichtbenutzung des Tickets ist der Fahrgast. Pro Person und Fahrt wird ein Ticket generiert. Umsteigeverbindungen werden als eine Fahrt angesehen. Der Antrag ist formlos möglich. Er ist ggü. der FlixMobility oder der FlixBus DACH, beispielsweise postalisch an FlixMobility GmbH, Birketweg 33, 80639 München oder an FlixBus DACH GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 33, 10178 Berlin zu stellen. Das Bearbeitungsentgelt wird auf einen Betrag von 2 € je Fahrt und Fahrgast zuzüglich einer etwaigen Überweisungsgebühr reduziert, sofern der Beförderer im Sinne von Ziffer 2.2 die FlixMobility GmbH oder die FlixBus Dach GmbH ist und wenn der Antrag unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gestellt wird.

9.7 Sämtliche oben genannten Bearbeitungsentgelte, Stornierungsgebühren und eine etwaige Überweisungsgebühr fallen nicht an, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die die FlixMobility GmbH oder die FlixGesellschaften zu vertreten haben. Die Gutschrift des Beförderungsentgelts abzüglich des etwaigen Bearbeitungsentgeltes sowie einer etwaigen Überweisungsgebühr erfolgt ausschließlich auf das vom Kunden bei der Bestellung angegebene Konto, und bei Bezahlung per Kreditkarte auf dessen Kreditkartenkonto.

10 Fahrpläne

10.1 Änderungen der genehmigten und veröffentlichten Fahrzeiten, Termine, Fahrstrecken und Fahrpreise aus wichtigem Grund, insbesondere zur Umsetzung von Entscheidungen der Genehmigungsbehörden, bleiben vorbehalten.

10.2 Soweit die im Fahrplan veröffentlichten Verbindungen mit dem Hinweis „vorbehaltlich behördlicher Genehmigung“ gekennzeichnet sind, ist für die jeweils angegebene Verbindung (Anschlussverbindung, Haltestelle, Fahrtag, Tarif o. ä.) bei Veröffentlichung des Fahrplans das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Aufnahme der dargestellten Verkehrsverbindung noch nicht abgeschlossen.

10.3 Fahrplanänderungen, die nach Vertragsschluss wirksam werden und vom Beförderer nicht zu vertreten sind (beispielsweise längere Auswirkungen nach Naturkatastrophen oder Dauer-Baustellen), berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, sofern sie von den ursprünglich vereinbarten Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten nur unerheblich, d.h. bis maximal 2 Stunden, abweichen. Eine erhebliche Fahrplanänderung berechtigt den Fahrgast zum kostenfreien Rücktritt vom Beförderungsvertrag. Dazu wendet sich der Fahrgast entweder an den telefonischen Kundenservice

  • Anrufe aus Deutschland und Schweiz (deutsches Festnetz): +49 30 300 137 300
  • Anrufe aus Österreich (österreichisches Festnetz): +43 820 910 340
  • Anrufe aus Italien (italienisches Festnetz): +39 (02) 947 59 208
  • Anrufe aus Frankreich (französisches Festnetz): +33 (0)1 76 36 04 12
  • Anrufe aus Großbritannien (britisches Festnetz): +44 1 78 82 98 784
  • Anrufe aus Kroatien (kroatisches Festnetz): +385 1 800 03 80
  • Anrufe aus Dänemark (dänisches Festnetz): +45 32 72 93 86
  • Anrufe aus Schweden (schwedisches Festnetz): +46 850513750
  • Anrufe aus Polen (polnisches Festnetz): +48 22 307 93 34
  • Anrufe aus Ungarn (ungarisches Festnetz): +36 1 701 04 78
  • Anrufe aus Rumänien (rumänisches Festnetz): +40.376.300.111
  • Anrufe aus der Ukraine (ukrainisches Festnetz): +38 044 228 1473*

oder per Email an service@flixbus.de. Der Fahrgast darf die Fahrt nicht angetreten haben. Auch die sonstigen Rechte des Fahrgastes bleiben unberührt.

11 Fahrtantritt

11.1 Den Fahrgästen wird empfohlen, sich 15 Minuten vor Fahrtantritt an der Abfahrstelle einzufinden.

11.2 Sollte der Fahrgast zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrt nicht am Abfahrtsort der gebuchten Fahrt anwesend sein, so entfällt der Beförderungsanspruch und die gebuchte Fahrt kann anderweitig vergeben werden.

11.3 Sollte der Fahrgast per SMS, per E-Mail oder in einer anderen schriftlichen Weise über eine Verspätung der Fahrt informiert werden, so entfällt der Beförderungsanspruch bei Nichtanwesenheit des Fahrgastes erst ab der in der SMS oder in der E-Mail genannten verspäteten Abfahrzeit.

11.4 Die Kontrolle, ob ein Anspruch auf Beförderung besteht, erfolgt durch Abgleich des Namens des Fahrgastes mit der Buchungsliste, die dem Fahrer oder dem Stationspersonal auf Basis der aktuellen Buchungslage auf dem Mobiltelefon angezeigt wird. Dies erfolgt bevorzugt durch Abscannen der Tickets. In Ausnahmefällen hat sich der Fahrgast bei einer dahingehenden Aufforderung gegenüber dem Fahr- und Servicepersonal mit der ausgedruckten oder in elektronischer Form (als PDF-Datei) vorzeigbaren Buchungsbestätigung sowie einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen (Personalausweis, Reisepass und ggf. Visum).

12 Umstiege

12.1 In der Regel sind die veröffentlichten Linienverkehre durchgehende Verbindungen. In einzelnen Fällen kann ein Umstieg erforderlich sein.

12.2 Sollte ein Umstieg vorgesehen sein, garantieren die FlixGesellschaften die Weiterbeförderung bis zum gebuchten Zielort. Sollte in Ausnahmefällen ein Anschlussbus nicht auf einen verspäteten Zubringerbus warten können, bieten die FlixGesellschaften eine Ersatzbeförderung an. Diese kann in Einzelfällen auch mit Kraftomnibussen anderer Unternehmen, Pkws oder der Eisenbahn durchgeführt werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Verkehrsmittel besteht nicht. Bei großer Distanz zum Zielort oder mangelnden zumutbaren Alternativverbindungen, die erst eine Weiterfahrt am nächsten Tag ermöglichen, wird den Fahrgästen eine kostenfreie Übernachtung in einem Mittel-Klasse-Hotel angeboten.

12.3 Die im obigen Abschnitt beschriebene Regelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Fahrgast bei FlixMobility innerhalb von einer Buchung eine durchgehende Verbindung gebucht hat. Bucht der Fahrgast Einzelstrecken und stellt sich diese selbst zu einer Umsteigeverbindung zusammen, so trägt er selbst das Risiko, einen Anschluss zu verpassen. Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Hotelübernachtung besteht in diesen Fällen nicht. FlixMobility oder die FlixGesellschaften unternehmen jedoch alle zumutbaren Anstrengungen, um die betreffenden Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten.

12.4 Ein Umstieg auf Verkehrsdienste, die nicht von den FlixGesellschaften ausgeführt werden, kann nicht zugesichert werden.

13 Allgemeine Pflichten der Fahrgäste

13.1 Anweisungen des Fahr- und Begleitpersonals sind zu befolgen.

13.2 Das Fahr- und Abfertigungspersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von sonstigen Drogen stehende Personen von der Beförderung auszuschließen. Gleiches gilt für Fahrgäste, die aus anderen Gründen die Sicherheit anderer Fahrgäste gefährden oder das Wohlbefinden der Mitreisenden erheblich negativ beeinträchtigen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Fall nicht.

13.3 Das Rauchen im Bus ist nicht gestattet, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.

13.4 Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am Bus schuldhaft verursacht.

13.5 Fahrgäste, die vorsätzlich oder fahrlässig Verschmutzungen des Busses herbeiführen, haben an die FlixGesellschaften eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 100 EUR zu entrichten, wobei dem Fahrgast der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale. Für von FlixBus Polska sp. z o.o. betriebene Verbindungen gilt Klausel 13.5 mit der Maßgabe, dass Fahrgäste lediglich verpflichtet sind, eine Entschädigung für die vorstehend genannte Verschmutzung in Höhe der tatsächlichen Kosten des verursachten Schadens zu leisten.

13.6 Die Beförderer können den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Fahrgast trotz (mündlicher) Abmahnung so störend verhält, dass dem Beförderer und/oder den übrigen Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast sich nicht an sachlich begründete Hinweise (etwa Sicherheitshinweise) hält. Den Beförderern steht in diesem Falle der Fahrpreis weiter zu. Eine Ausnahme stellt der krankheitsbedingte Ausfall eines Fahrgastes mit einer ansteckender Krankheit nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 VO-ABB dar. In diesem Fall steht dem Fahrgast die volle Erstattung des Fahrpreises zu.

13.7 Jeder Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Sicherheitsgurte zu benutzen, insofern der Bus mit diesen ausgerüstet ist.

13.8 Bei Pausen/ Stops oder Polizeikontrollen haben die Fahrgäste den Bus auf Aufforderung durch das Fahr- und Abfertigungspersonal zu verlassen. Der Fahrgast hat die Verpflichtung, bei Pausen die vom Fahr- und Abfertigungspersonal angegebene Pausendauer zu beachten. Das Fahrpersonal ist berechtigt zur Weiterfahrt, sofern ein Fahrgast nach Ablauf der angegebenen Pausenzeit nicht zum Bus zurückgekehrt ist und nicht für die Abwesenheit eines Passagiers nach Ablauf der angegebenen Pausenzeit verantwortlich.

14 Besondere Pflichten der Fahrgäste bei internationalen Verbindungen

14.1 Der Fahrgast ist bei grenzüberschreitender Beförderung allein verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die für den Grenzübertritt erforderlichen Dokumente und Ausweise, sowie Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften. FlixBus haftet nicht für nachteilige Konsequenzen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Gesetze und Vorschriften durch den Fahrgast, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden.

14.2 Jeder Fahrgast ist bei grenzüberschreitender Beförderung dafür verantwortlich, alle notwendigen Reisedokumente mit sich zu führen und die Gesetze jedes Landes von, durch oder zu welchem er befördert werden möchte, einzuhalten. (Allgemeine Regel: Personalausweis für die Bürger der Europäischen Union, Norwegen und Island, Reisepass für Bürger aller Nationalitäten).

Es wird empfohlen, selbständig die Einreise- und Reiseanforderungen des Ziellandes/ der zu durchfahrenden Länder zu überprüfen durch Kontaktierung der zuständigen Botschaften oder Konsulate und den Besuch der Website europa.eu: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/index_en.htm

FlixBus haftet nicht für Konsequenzen, die dadurch entstehen, dass die erforderlichen Dokumente und Ausweispapiere vom Fahrgast nicht mitgeführt werden.

14.3 Jeder Fahrgast, der ins Ausland reist oder aus dem Ausland kommt, muss vor jeder Fahrt mit dem Fernbus dem Fahrer- oder Servicepersonal einen gültigen Ausweis oder ein gültiges Dokument, welches mindestens den Vor- und Nachnamen sowie ein Foto aufweist, zur Identifizierung vorlegen. Das Fahrer- und Servicepersonal überprüft die Informationen im Ausweis/ Dokument und dem vom Fahrgast vorgelegten Ticket auf Übereinstimmung.

14.4 FlixBus behält sich das Recht vor, dem Fahrgast die Mitfahrt zu verweigern,

  • wenn er kein Dokument oder Ausweispapier mit seinem vollständigen Namen und seinem Foto vorweisen kann;
  • wenn er ein Dokument oder Ausweispapier vorlegt, dessen Informationen nicht mit den Informationen auf dem Ticket übereinstimmen.

14.5 Im Fall von 14.4 ist FlixBus nicht verpflichtet, das Ticket ganz oder teilweise zu erstatten oder eine andere Form der Entschädigung zu leisten.

14.6 Um die Zollabfertigung zu beschleunigen, darf aufgegebenes Gepäck nicht verschlossen werden.

14.7 Der Fahrgast ist verpflichtet, nach Art und Menge nur zollfreie Waren mit sich zu führen.

15 Kinder und Minderjährige

15.1 Kleinkinder zwischen 0 und 3 Jahren dürfen nur in Kleinkindersitzen befördert werden. Diese sind während der Fahrt mit den im Bus angebrachten Sitzgurten zu befestigen. Die Kleinkindersitze müssen mit Zweipunktgurten zu befestigen sein und sind von der Begleitung der Kleinkinder mitzubringen.

16 Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

16.1 Es werden grundsätzlich alle Personen befördert, unabhängig davon ob sie eine Behinderung haben oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Personen mit Behinderung oder Personen mit eingeschränkter Mobilität werden von FlixBus die im Zuständigkeitsbereich des Beförderers gemäß Anlage I a und b der Verordnung (EU) 181/2011 liegenden Hilfeleistungen gewährt.

  • in Deutschland, der Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Attest
  • in Frankreich, die Carte D'Invalidité (Besoin d´Accompagnement)
  • in Italien, Atteste, ausgestellt durch die örtliche Gesundheitsbehörde (ASL) oder die "Staatliche Anstalt für soziale Vorsorge" (INPS)
  • in Tschechien, eine gültige ZTP/P Karte, ausgestellt in TschechienPS)

16.2.2 Um die Machbarkeit der Beförderung der Person mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen sowie ihrer Begleitperson sicherzustellen, ist es notwendig, dass der Fahrgast uns vor seiner Buchung über seinen Bedarf informiert. (vgl. Ziffer 16.5.3).

17 Sitzplatzreservierungen

17.1 Buchung einer Sitzplatzreservierung

Die Gebühr für eine Sitzplatzreservierung ist erstattungsfähig bei Stornierung oder Umbuchung von Fahrten, sofern der Sitzplatz nicht kostenfrei zugewiesen wurde. Es gelten die Bestimmungen des Artikels 9. Bei Stornierung einer Fahrt können Sitzplatzreservierungen auf andere Personen der gleichen Buchung übertragen werden.

18 Beförderung von Sachen

18.1.1 Die vom Fahrpreis umfasste Mitnahme von Reisegepäck ist begrenzt auf ein kostenfreies Gepäckstück pro Fahrgast mit einer maximalen Größe von 80 x 50 x 30 cm pro Gepäckstück. Geringfügig abweichende Maße sind zulässig, wenn der Gesamtumfang des Reisegepäckstücks aus Höhe, Breite und Länge 160 cm nicht überschreitet. Jeder Fahrgast kann maximal 20kg kostenfreies Reisegepäck mitführen. Zum Reisegepäck zählen Koffer und Taschen. Als Ausnahme gilt die Mitnahme eines Trekking-Rucksacks. In Einzelfällen kann im Rahmen vorhandener Kapazitäten ein weiteres kostenpflichtiges Reisegepäckstück (Zusatzgepäck) mit Maximalmaßen von 80 x 50 x 30cm und einem Gewicht von maximal 20kg befördert werden. Auch für das Zusatzgepäck sind geringfügig abweichende Maße zulässig, sofern der Gesamtumfang des Gepäckstücks 160 cm nicht überschreitet. Dafür wird eine Gepäckgebühr von 2 EUR erhoben. Ein genereller Anspruch auf die Beförderung von mehr als einem Reisegepäckstück besteht nicht.

18.1.2 Es ist eine Anmeldung des Zusatzgepäcks notwendig, entweder (sofern für die Fahrt möglich) über das Buchungssystem oder telefonisch, frühestens 48 Stunden vor Fahrtantritt, über die folgenden Hotlines:

  • Anrufe aus Deutschland und Schweiz (deutsches Festnetz): +49 30 300 137 300
  • Anrufe aus Österreich (österreichisches Festnetz): +43 820 910 340
  • Anrufe aus Italien (italienisches Festnetz): +39 (02) 947 59 208
  • Anrufe aus Frankreich (französisches Festnetz): +33 (0)1 76 36 04 12
  • Anrufe aus Großbritannien (britisches Festnetz): +44 1 78 82 98 784
  • Anrufe aus Kroatien (kroatisches Festnetz): +385 1 800 03 80
  • Anrufe aus Dänemark (dänisches Festnetz): +45 32 72 93 86
  • Anrufe aus Schweden (schwedisches Festnetz): +46 850513750
  • Anrufe aus Polen (polnisches Festnetz): +48 22 307 93 34
  • Anrufe aus Ungarn (ungarisches Festnetz): +36 1 701 04 78
  • Anrufe aus Rumänien (rumänisches Festnetz): +40.376.300.111
  • Anrufe aus der Ukraine (ukrainisches Festnetz): +38 044 228 1473*

18.1.3 Der Fahrgast hat sein Reisegepäck für eine korrekte Zuordnung und Rückgabe, insbesondere zur Vermeidung von Verwechslung, mit Name und Anschrift zu kennzeichnen.

18.1.4 Der Fahrgast ist für das Verladen seines Reisegepäcks bei Umstieg selbst verantwortlich. Eine etwaige Hilfe durch den Busfahrer erfolgt nur in Ausnahmefällen und begründet keinen Anspruch hierauf, es sei denn, es handelt sich es sich um einen Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.

18.2.1 Die Mitnahme von Handgepäck erfolgt kostenfrei, ist aber begrenzt auf ein Gepäckstück pro Fahrgast mit einer maximalen Größe von 42 x 30 x 18cm und einem maximalen Gewicht von 7kg.

18.2.2 Der Fahrgast hat das Handgepäck im Fahrgastraum so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Es ist grundsätzlich auf der Gepäckablage des Fahrgastraumes unterzubringen oder unter den Vordersitz zu schieben.

18.2.3 Das Handgepäck samt Inhalt verbleibt während der gesamten Fahrt in der Obhut des Fahrgastes und ist entsprechend zu beaufsichtigen. Wird ein unberechtigter Zugriff eines Dritten bemerkt, so ist der Busfahrer zu verständigen. Der Fahrgast kontrolliert kurz vor Ende der Fahrt sein Handgepäck auf dessen Vollständigkeit.

18.3.1 Die Mitnahme von sog. Sondergepäck setzt eine vorherige Anmeldung durch den Fahrgast und eine Bestätigung über die Möglichkeit der Mitnahme voraus. Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme von Sondergepäck besteht grundsätzlich nicht.

18.3.2 Als Sondergepäck gelten Gegenstände, welche die Größenmaße zum Reisegepäck überschreiten. Dabei darf der Gepäckumfang (Höhe in cm + Breite in cm + Tiefe in cm) des Sondergepäckstücks nicht größer sein als 240 cm. Ein einzelnes Sondergepäckstück darf dabei ein maximales Gewicht von 30kg nicht überschreiten.

18.3.3 Die Mitnahme von Sondergepäck ist auf einen Gegenstand pro Fahrgast beschränkt.

18.3.4 Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind Einrichtungsgegenstände, Möbelstücke oder Teile von Möbeln, Elektrogeräte, Surfbretter und Kartonagen. Orthopädische Hilfsmittel und Fahrräder zählen nicht zum Sondergepäck. Für sie gelten gesonderte Bedingungen.

18.3.5 Es ist eine Anmeldung des Sondergepäcks notwendig, entweder (sofern für die Fahrt möglich) über das Buchungssystem oder telefonisch, frühestens 48 Stunden vor Fahrtantritt, über die folgenden Hotlines:

  • Anrufe aus Deutschland und Schweiz (deutsches Festnetz): +49 30 300 137 300
  • Anrufe aus Österreich (österreichisches Festnetz): +43 820 910 340
  • Anrufe aus Italien (italienisches Festnetz): +39 (02) 947 59 208
  • Anrufe aus Frankreich (französisches Festnetz): +33 (0)1 76 36 04 12
  • Anrufe aus Großbritannien (britisches Festnetz): +44 1 78 82 98 784
  • Anrufe aus Kroatien (kroatisches Festnetz): +385 1 800 03 80
  • Anrufe aus Dänemark (dänisches Festnetz): +45 32 72 93 86
  • Anrufe aus Schweden (schwedisches Festnetz): +46 850513750
  • Anrufe aus Polen (polnisches Festnetz): +48 22 307 93 34
  • Anrufe aus Ungarn (ungarisches Festnetz): +36 1 701 04 78
  • Anrufe aus Rumänien (rumänisches Festnetz): +40.376.300.111
  • Anrufe aus der Ukraine (ukrainisches Festnetz): +38 044 228 1473*

Sofern Sondergepäck mitgeführt werden kann, fällt eine zusätzliche Gepäckgebühr von 9 EUR pro Gepäckstück an. Die Mitnahme von Sondergepäck ist im Unterschied zu Reisegepäck stets gebührenpflichtig.

18.4.1 Musikinstrumente zählen zum Sondergepäck. Sollte das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße unterschreiten, kann das Musikinstrument anstelle des Handgepäcks kostenfrei transportiert werden. Sofern das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße überschreitet, muss die Beförderung im Kofferraum erfolgen. In diesem Fall fällt eine zusätzliche Gebühr an (vgl. Ziffer 17.3.5). Musikinstrumente und deren Koffer, die die Maße von 135 x 48 x 35 cm überschreiten, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

18.4.2 Die Beförderung von Musikinstrumenten in einem Hartschalenkoffer wird generell empfohlen.

18.5.1 Wertsachen, wie z.B. Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Brillen (Sonnen- und/oder Lesebrille), elektronische Geräte ( Laptops, iPads, Tablet-PCs, MP3-Player, Handys, Kameras), Kontaktlinsen, Prothesen, Medikamente, wichtige Dokumente (Diplome, Zeugnisse, Zertifikate, Pässe, Führerscheine, Wertpapiere), etc. und zerbrechliche Gegenstände sind im Handgepäck und nicht im Reisegepäck zu befördern und obliegen der Sorgfaltspflicht des Fahrgastes.

18.5.2 Werden Wertgegenstände dennoch im Reisegepäck befördert, besteht kein Anspruch auf Haftung. Hiervon sind Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgenommen.

18.6.1 Kinderwagen werden als Sondergepäck befördert (je Fahrgast max. 1 Kinderwagen). Die Kinderwagen müssen faltbar sein. Nicht faltbare Kinderwagen sind von der Beförderung ausgeschlossen. Die Anmeldung muss frühestens 48 Stunden telefonisch vor der Abfahrt beim Kundenservice erfolgen.

18.6.2 Kinderwagen werden kostenfrei transportiert.

18.7.1 Auf einigen Strecken werden Fahrräder befördert. Die Fahrräder müssen Standardgrößen ohne Aufbauten aufweisen und dürfen ein Gewicht von 25kg nicht überschreiten – Tandems oder Fahrräder mit drei Rädern sind von der Beförderung ausgeschlossen.

18.7.2 Wir empfehlen allen Fahrgästen, die ihr Fahrrad mitnehmen möchten, frühzeitig im Vorverkauf die Fahrten und Fahrradplätze zu buchen.

18.7.3 Die Fahrradbeförderung erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität von maximal 5 Fahrrädern pro Bus. Eine Beförderungspflicht von Fahrrädern besteht grundsätzlich nicht.

18.7.4 Der Transport von Fahrrädern kostet 9 EUR, unabhängig von der Länge und dem Fahrpreis der gebuchten Strecke. Die Beförderung erfolgt auf Fahrradträgern. In Ausnahmefällen ist die Beförderung nur in dafür geeigneten Taschen im Kofferraum möglich (bspw. Klapprad). In diesem Fall muss eine Anmeldung beim Kundenservice erfolgen (vgl. Ziffer 18.3.5).

18.8 Für im Bus vergessene oder sonst wie zurückgebliebene Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz. Sollte der Fahrgast etwas im Bus zurückgelassen haben, dann füllt er das Formular für Fundsachen auf den Webportalen der FlixMobility aus.

18.9 Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und Gegenstände, insbesondere

  • explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe
  • unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können.

Dazu zählen bspw. Waffen, Munition und Feuerwerkskörper.

19 Beförderung von Tieren

19.1 Die Beförderung und der Transport von Hunden und anderen Tieren in den Fernreisebussen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

19.2 Für Behindertenbegleit- und Blindenführhunde gelten die in 16.2.3 sowie 16.2.4 festgelegten Regeln.

20 Fahrgastrechte bei Verspätung und Annullierung

20.1 Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt informieren die FlixGesellschaften oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber die Fahrgäste, die von einem mit Personal besetzten Busbahnhof abfahren, so rasch wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, über die Lage und, sobald diese Informationen vorliegen, über die voraussichtliche Abfahrtszeit. Die FlixGesellschaften bieten allen Fahrgästen – insbesondere auch denen, die an Bushaltestellen ohne Personal abreisen - Informationen über Annullierungen oder Verspätungen auf elektronischem Wege an. Um diese Informationen zu erhalten, ist es notwendig, dass die erforderlichen Kontaktangaben zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise Mobilfunknummer).

20.2 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass die Abfahrt der gebuchten Fahrt annulliert werden muss oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert oder im Fall einer Überbuchung hat der Fahrgast die Wahl: (a)der frühestmöglichen Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben oder (b) der Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort. Der Anspruch auf Erstattung des vollen, bezahlten Fahrpreises erfolgt sowohl für die durchgeführten Teile der Fahrt als auch für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes sinnlos geworden ist. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden und binnen 14 Tagen, nachdem der Erstattungsantrag eingegangen ist oder dem Fahrgast das Wahlangebot nach (a) und (b)unterbreitet wurde.

20.3 FlixMobility bietet dem Fahrgast die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft sowie Beistand bei der Organisation der Beförderung zwischen dem Busbahnhof und dem Ort der Unterbringung an, sofern ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehr durch die Annullierung der Fahrt sowie bei einer Verzögerung der Abfahrt von einem Busbahnhof von mehr als 90 Minuten bei Fahrten mit einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden erforderlich ist. In diesem Fall bietet FlixMobility Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit oder Verspätung an, sofern sie im Bus oder im Busbahnhof verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen sind. FlixMobility beschränkt die Gesamtkosten der Unterkunft - ohne die Kosten der Beförderung zwischen dem Busbahnhof und der Unterkunft - je Fahrgast auf 80 EUR pro Nacht und höchstens zwei Nächte. Der vorstehende Anspruch auf kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft besteht nicht, wenn FlixMobility nachweist, dass die Annullierung oder Verspätung durch widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen, die den sicheren Betrieb des Busverkehrsdienstes beeinträchtigen, verursacht wurde.

20.4 Wird das Fahrzeug während der Fahrt betriebsunfähig, so bietet FlixMobility dem Fahrgast die Fortsetzung seiner Fahrt mit einem anderen Fahrzeug oder die Beförderung zu einem geeigneten Wartepunkt an, von dem aus die Fortsetzung der Reise möglich ist.

20.5 Weitergehende Ansprüche aufgrund von Nachteilen der Annullierung oder Verspätung sind nicht ausgeschlossen.

21 Haftung

21.1 Bei leichter Fahrlässigkeit wird – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur gehaftet, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit besteht unbeschränkt.

21.2 Die Haftung für mittelbare Schäden wird im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt nicht bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

21.3 Die Höhe der Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung wird auf 220.000 EUR je Fahrgast begrenzt, wobei die Höhe der Entschädigung im Anwendungsbereich des StVG ausdrücklich unberührt bleibt.

21.4 Die Haftung und die Höhe der Entschädigung für Gepäckschäden wird wie folgt begrenzt bzw. ausgeschlossen:

21.4.1 Für Beschädigung von Gepäckstücken, die im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfall steht, oder Verlust von Gepäckstücken, der im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfall steht, wird die Höhe der Entschädigung pro Schadensfall je Fahrgast und je Gepäckstück auf 1.200 EUR begrenzt.

21.4.2 Für Verlust von Gepäckstücken, der nicht im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfall steht, sowie für Vertausch oder Diebstahl der Gepäckstücke wird die Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

21.4.3 Für Schäden oder Schadenausweitungen, die durch vom Fahrgast zu vertretende unsachgemäße Verpackung der Gepäckstücke entstehen, wird die Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

21.5 Die Entschädigung im Falle einer Beschädigung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten entspricht mindestens dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung. Hierbei wird jede Anstrengung unternommen, rasch zumindest vorübergehenden Ersatz zu beschaffen, der den technischen und funktionellen Merkmalen des verloren gegangenen oder beschädigten Rollstuhls und anderen Mobilitätshilfen entspricht.

21.6 Die Höhe der Entschädigung bei allen übrigen Sachschäden, die keine unfallbedingten Gepäckschäden und keine Beschädigungen an Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten sind, wird nach § 23 Personenbeförderungsgesetz auf 1.000 EUR beschränkt, es sei denn, der Sachschaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

21.7 Die genannten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht bei einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung oder wenn eine verschuldensunabhängige Garantie im Einzelfall übernommen wurde.

22 Allgemeine Beförderungsbedingungen

In Ergänzung zu diesen „Besonderen Beförderungsbedingungen“ gilt die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibus-Verkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27.02.1970 (Bundesgesetzblatt I., Seite 230) in der jeweils gültigen Fassung.

23 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist München.

24 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Besonderen Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Beförderungsvertrages im Übrigen.

*Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für Anrufe aus dem Festnetz sowie von Mobiltelefonen aus von den Gebühren des jeweiligen Anbieters abhängig sind.

Fernbus hund

Verreisen mit Tieren – Alternativen

Natürlich sind die hier angebotenen Tier-Mitfahrgelegenheiten nicht die einzige Möglichkeit, mit dem liebsten Vier-, Zwei- oder Keinbeiner wegzufahren. Verreisen mit Tieren kann man auf sehr unterschiedlichen Wegen, auf dieser Seite stellen wir euch ein paar mögliche Alternativen vor.

Will man in Urlaub fahren, den Heimatort aufsuchen, einen Geschäftstermin wahrnehmen oder aus sonstigen Gründen das eigene Zuhause für eine bestimmte Zeit verlassen, gibt es abgesehen von den Tier-Mitfahrgelegenheiten mehrere Optionen:

Verreisen ohne Tiere – Betreuung für Haustiere

Eine ideale Möglichkeit ist es, das Haustier für die Zeit der Abwesenheit bei Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn abzugeben – idealerweise bei solchen, die bereits mit dem Tier vertraut sind (und andersherum). So ist in der Regel gewährleistet, dass Hund, Katze oder Goldfisch gut versorgt sind und artgerecht betreut werden. Zudem ist es meist problemlos möglich, mit dem jeweiligen Betreuer von unterwegs Kontakt aufzunehmen, auch um eventuelle Rückfragen (zum Beispiel bezüglich der Futtermenge oder eines Tierarzt-Besuches) zu klären.

Steht keine private Tier-Betreuung zur Verfügung, gibt es die Möglichkeit, sich einen “Tier-Sitter” zu bestellen. Verschiedene Plattformen bieten die Vermittlung von Tierbetreuern an. zum Beispiel:

Verreisen mit Tieren – Das Haustier kommt aus dem Haus

Oft sind die oben beschriebenen Lösungen nicht möglich, wenig praktikabel oder schlicht nicht erwünscht, weil man seinen besten vierbeinigen Freund zum Beispiel gerne immer bei sich haben will. Fährt man mit dem eigenen Auto weg, ist das in der Regel kein Problem. Dabei gilt aber: Die Sicherheit des Tieres und insbesondere des Fahrers muss gewährleistet sein. Können Katzen, kleine Hunde und sonstige handliche Tiere meist in Transportboxen oder ähnlichem verstaut werden, gelten für größere Hunde besondere Maßnahmen. Die Seiten des ADAC und von AutoBild geben euch hier einen ganz guten Überblick.

Hunde-Mitnahme in Reisebussen

Die häufig vergleichsweise günstigen Angebote von Reisebus-Anbietern locken viele Menschen in die großen Automobile. Leider ist es aber nur selten möglich, den stattlich gewachsenen Vierbeiner in Reisebussen mitzunehmen.

FlixBus schreibt in seinen AGB im §9: “Die Beförderung von Tieren in den Bussen der Partnerunternehmen von FlixBus ist nicht möglich.”

Bei MeinFernbus heißt es unter Punkt 13.1 der Beförderungsbedingungen: “Die Beförderung von Hunden und anderen Tieren in den Fernreisebussen von MeinFernbus ist grundsätzlich ausgeschlossen.”

Der Anbieter berlinlinienbus.de erlaubt die Mitnahme von Hunden hingegen in Punkt 4 seiner “Besondere Beförderungsbedingungen“: “Für Hunde gelten – unabhängig von deren Größe – die Preise des Normaltarifs. Die Beförderung von Hunden und anderen Tieren auf Sitzplätzen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen untersagt. Eine Beförderung von Tieren ist nur im nationalen Verkehr und bei angelegtem Maulkorb möglich.” Wichtig ist hier der Hinweis auf den “nationalen Verkehr”, internationale Busreisen mit dem Vierbeiner ermöglicht auch berlinlinienbus.de nicht.

Für Blinden- und Begleithunde gelten diese Einschränkungen nicht, sie darf man als beeinträchtigte Person in der Regel sogar kostenfrei und ohne Maulkorb mitführen. Beachten muss man hier allerdings, dass die Mitnahme des Hundes je nach Anbieter vorher angemeldet werden muss oder zumindest sollte.

Hunde-Mitnahme in der Bahn

Die Deutsche Bahn erlaubt die Mitnahme von Hunden grundsätzlich, alle relevanten Informationen findet man unter der Seite “Hinweise für die Mitnahme von Hunden“. Kleine Hunde kann man kostenlos mitnehmen, wenn sie in eine Transportbox passen. Ist dies nicht der Fall gilt einerseits eine Maulkorbpflicht für den mitgeführten Vierbeiner, andererseits kommen auf den Hundehalter Kosten zu:

“Wenn Sie einen Hund mitnehmen, der nicht im Transportbehälter als Handgepäck transportiert werden kann, zahlen Sie den halben Fahrpreis.”

Dies entspricht dann dem Fahrpreis, den alleinreisende Kinder zahlen – in Begleitung von Eltern oder Großeltern sind Fahrten mit der Deutschen Bahn für Kindern unter 15 Jahren kostenfrei, ohne Begleitung werden 50% des normalen Ticketspreises für ein Kind völlig (so heißt es auf der entsprechenden Info-Seite der Bahn). Dies gilt auch für Hunde, für die im Normalfall ebenfalls die Hälfte des Erwachsenen-Preises gezahlt werden muss. Wer also zum Beispiel per ICE von Berlin nach Hamburg fährt, zahlt für ein Normalpreis-Ticket 78,00 Euro. Für den Vierbeiner werden dann entsprechend 39,00 Euro fällig, unterm Strich stehen also 117,00 Euro.

Es gibt dabei aber noch eine wichtige Einschränkung:

“Generell gilt, dass Sitzplatzreservierungen für Hunde nicht möglich sind und ebenso keine Online-Tickets zum Selbstausdruck. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist hingegen per Postversand möglich, wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist.”

Obwohl man für den Hund im Zweifel genauso viel bezahlt wie ein alleinreisendes Kind, kann kein eigener Platz für den Hund reserviert werden. Außerdem kann man das entsprechende Ticket nicht online lösen, sondern muss entweder direkt zu einem Deutsche-Bahn-Automaten bzw. einer DB-Verkaufsstelle oder aber auf der Website eine Fahrkarte für den Postversand ordern, die normalerweise im System für ein Kind bestimmt wäre. Dabei entstehen für den Versand Kosten in Höhe von 3,50 Euro, wie die Bahn in einer Service-Notiz von 2011 bezüglich des Mitführens von Hunden schreibt. In dieser geht die DB auch auf die fehlende Möglichkeit zur Sitzplatzreservierung für die Vierbeiner ein:

“Eine Sitzplatzreservierung für Hunde ist nicht möglich – der Hund kann unter dem Sitzplatz des Reisenden liegen. Es wäre für andere Kunden in einem vollen Zug nicht nachvollziehbar, wenn ein Sitzplatz frei bleibt, weil darunter ein Hund liegt. Dass der Hund nicht auf dem Sitzplatz liegen kann, versteht sich von selbst.”

Fernbus hund

Mit der Gründung von Matzes-Minibus ging der erste Minifernbus Deutschlands an den Start. Was die Minibusse von gewöhnlichen Fernbussen unterscheidet, ist, dass diesen weniger strenge Auflagen oblieben und die Fahrzeuge von Matzes-Minibus so schneller unterwegs sein können. Mit einer Geschwindigkeit von 135 km/h bis 145 km/h geht es beispielsweise in nur fünf Stunden und 20 Minuten von Berlin nach München. Ein weiterer Vorteil der kleinen Busse mit nur acht Sitzplätzen ist, dass Pausen nach Belieben eingelegt werden können. Was den Komfort angeht, stehen die Kleinbusse von Matzes-Minibus den großen Fernbussen in nichts nach: Fahrgäste haben kostenlos Zugriff auf das W-LAN und erhalten während der Fahrt ein Freigetränk. Auch Reise- und Sperrgepäck kann im Fernbus nach Anmeldung mitgenommen werden und selbst das eigene Haustier muss nicht zu Hause bleiben, sondern darf es sich in Matzes-Minibus gemütlich machen.

Aktuelles zu Matzes-Minibus:

03. April 2017: Der Anbieter führt derzeit keine Fahrten durch.

Alle Buslinien von Matzes-Minibus in der Übersicht

  • Berlin
  • Karlsruhe
  • Freiburg
  • Berlin
  • München
  • Freiburg
  • Karlsruhe
  • Berlin
  • München
  • Berlin

Matzes-Minibus Erfahrungen

Service, Ablauf der Fahrt und Komfortleistungen – hier können Sie Matzes-Minibus bewerten und dadurch anderen Fahrgästen die Suche nach dem passenden Fernbus-Anbieter erleichtern.

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Erfahrungsberichte und Bewertungen für Matzes-Minibus

Mit der Gründung von Matzes-Minibus ging der erste Minifernbus Deutschlands an den Start. Was die Minibusse von gewöhnlichen Fer…

21 Kommentare zu Matzes-Minibus

Wie sieht es denn auf der Strecke Berlin-Karlsruhe aus. Ist da ein Stop in Frankfurt/Main oder Darmstadt dabei ?

der Anbieter Matzes Minibus führt aktuell leider keine Fernbus-Fahrten mehr durch.

Aktuell können Sie mit dem Fernbus-Anbieter FlixBus von Berlin nach Frankfurt oder Darmstadt reisen. Alle verfügbaren Fahrten finden Sie mit unserer Busverbindungen-Suche.

Katja von Fernbusse.de

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