Was ist was hunde
- dog, hound
- 1929, Kurt Tucholsky, Das Lächeln der Mona Lisa (Sammelband), Ernst Rowohlt Verlag, page 138: Ein Hund bellt, wenn er mit den Sinnen etwas wahrgenommen hat; daraufhin, weil ihn sein Bellen erschreckt und aufregt, und des weiteren, weil sich das wahrgenommene Objekt um ihn kümmert, nicht um ihn kümmert oder davonläuft. A dog barks when he has perceived something with the senses; thereupon, because his barking scares and upsets him, and furthermore, because the perceived object looks after him, does not look after him, or runs away.
- 1995, Hans Räber, Enzyklopädie der Rassehunde. Band 2, Kosmos, pp. 426 and 805: Die Schnauze ist namentlich bei dem Hunde (Rüde) oft stark schwarz verbrämt; die alten Hunde haben starke Hautfalten am Kopfe. Wehe dann dem Hunde, der ihn tollkühn angreift[.]
- 2012, Hans Günter Wolff, revised by Barbara Rakow, Unsere Hunde . gesund durch Homöopathie: Heilfibel eines Tierarztes. 15., aktualisierte Auflage, Sonntag (part of the Thieme Verlagsgruppe): Boxer und Spitze sind dieser Krankheit vornehmlich ausgesetzt, die, im höheren Alter vielfach mit einer Bronchitis gepaart, dem Hunde und seiner Umgebung das Leben schwer machen. (section: 2.2.2 Kehlkopfkatarrh) Für ca. 3 Wochen werden dem Hunde 3-mal täglich je 1 Tablette von jedem einzelnen Mittel gegeben: [. ] (section: 4.1.1 Mundgeruch)
- 2014 (the text of this edition follows a book from 1975), Arthur und Albert Schott, Rumänische Volkserzählungen aus dem Banat, edited by Karl-Maria Guth, Hofenberg, p.69: Der Schäfer glaubte zwar dem Hunde, doch wollte er sich von der Treulosigkeit der andern überzeugen und wartete, bis die Hunde in der Nacht richtig den Wölfen das verabredete Zeichen gaben.
- ( pejorative ) scoundrel ; dog ( mean or morally reprehensible person )
Usage notes Edit
The normal plural is Hunde. The plural Hünde is used to some degree in dialects and colloquial varieties, chiefly in southern and western Germany, Austria and Switzerland. Compare Luxembourgish Hond (plural: Hënn).
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BARF-Mythos #3: Rohes Fleisch macht Hunde krank
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BARF-Mythos #3: Rohes Fleisch enthält Krankheitserreger, die dem Hund schaden
Kritische Betrachtung einer wissenschaftlichen Arbeit zum Thema
- "Fertigfuttermittel (z.B. Dosenfutter, Trockenfutter)
- Rohfleisch (z.B. Fleischknochen, Hackfleisch,Innereien)
- Rohwurstprodukte (z.B. Mettwurst, Salami, roher Schinken)
- erhitzte Wursterzeugnisse: Brühwurst, Kochwurst (z. B. gekochter Schinken, Leberwurst, Weißwurst, Presssack) "3
Anhand dieser Befragung wurden die Hunde in 3 Gruppen eingeteilt: Hunde, die mit rohen Produkten, erhitzten Produkten oder Futter unbekannter Herkunft ernährt wurden. Ein Blick in den Anhang der Dissertation verrät, dass jeder Hund, der Rohfleisch oder Rohwurstprodukte bekam, in die Gruppe der roh ernährten Hunde eingestuft wurde, ohne eine Gewichtung vorzunehmen. 4 D. h. ein Hund, der ausschließlich rohes Fleisch und ab und zu mal ein Trockenfutter-Leckerli bekommt, gilt ebenso als roh ernährt wie ein Hund, der ausschließlich Trockenfutter frisst und vom Tisch mal ein Stück Salami bekommt. Ist eine solche Einteilung methodisch überhaupt trennscharf? Schließlich erhält man in Bezug auf die Ernährung der Tiere m. E. so keine abgrenzbare Vergleichsgrundlage. Und wäre es nicht ohnehin sinnvoller, die Faktoren isoliert zu betrachten, die in Verdacht stehen, ein Vorliegen pathogener Erreger zu begünstigen?
Welche Fragen bleiben offen?
Der Hund und seine Magensäure
Ergebnis der Betrachtung
Weitere BARF-Mythen?
1 Effenberger, T. (2008): „Durchfallerkrankungen bei Haustieren mit lebensmittelrelevanten pathogenen Bakterien“, S. 1.
2 Effenberger, T. (2008): „Durchfallerkrankungen bei Haustieren mit lebensmittelrelevanten pathogenen Bakterien“, S. 45 ff.
3 Effenberger, T. (2008): „Durchfallerkrankungen bei Haustieren mit lebensmittelrelevanten pathogenen Bakterien“, S. 106.
4 Effenberger, T. (2008): „Durchfallerkrankungen bei Haustieren mit lebensmittelrelevanten pathogenen Bakterien“, S. 107-114.
5 Effenberger, T. (2008): „Durchfallerkrankungen bei Haustieren mit lebensmittelrelevanten pathogenen Bakterien“, S. 59.
6 Effenberger, T. (2008): „Durchfallerkrankungen bei Haustieren mit lebensmittelrelevanten pathogenen Bakterien“, S. 74.
7 Meyer/Zentek (2005): Ernährung des Hundes, S. 25.
8 Brinkmann, A. (2007): Vorkommen und Kontrolle lebensmittelrelevanter Mikroorganismen und Verbreitung von Shiga Toxin- bildenden Escherichia coli in verschiedenen Stadien der Rohwurstherstellung aus konventioneller und ökologischer Produktion, S. 13.
9 Thurston, M.E. (1996): „The Lost History of the Canine Race“, S. 237.
10 Nestle, M. (2008): „Pet Food Politics“, S. 18-19.
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Kommentare
Ich bin´s schon wieder mal ;-)
Ich hab´ nochmal ne Frage und da ich mich hier gut aufgehoben fühle möchte ich sie hier stellen.
"Ohne Darmflora ist alles gar nichts. Das beste Gefrierfleisch nützt nichts, wenn die Darmflora es nur ungenügend verwerten kann.
Ich sage nichts generell gegen Gefrierfleisch, obwohl ich frisch und stinkend immer vorziehen werde, aber wenn Gefrierfleisch, dann muss DarmAktiv gegeben werden."
"Wenn du dem Kunden sagst, Gefrierfleisch ist gut, und dann nach einem halben Jahr ankommst und sagst, Gefrierfleisch ist doch nicht so der Burner, sondern Frischfleisch in der Stinkphase bzw. lecker Müffelpansen, dann fragt der sich auch, ob du eigentlich weißt was du willst.
Biologisch-artgerecht heißt roh, frisch und mit lebenden Bakterien oder leicht angegammelt!"
Ich bin dann in den einzigen Barf-Shop dieser Stadt gegangen. Die Betreiber haben mehrere Ernährungsseminare bei Swanie Simon besucht, wirkten auf mich recht kompetent und waren im Umgang mit mir als Kundin unglaublich freundlich und waren für jede Frage offen. Dieses Futterlädchen vertreibt allerdings kein Frischfleisch, sondern nur Frostfleisch (dafür aber unglaublich vielfältig und günstig).
Ich hab dann allesmögliche eingekauft und bat am Schluss um cdVet Darmaktiv. Das hatte er grade leider nicht da und fragte mich wozu ich es bräuchte. Ich gab ihm dann die Infos, die ich (wie ganz oben beschrieben))mir im Netz erlesen hatte . dass das verfüttern von Frostfleisch ja kein richtiges barfen im eigentlichen Sinne wäre, die (angeblich) wichtigen Bakterien durch das einfrieren flöten gingen und man deshalb immer, also täglich diese Darmaktiv verabreichen müsse.
Er meinte dass das völliger Nonsens sei und wo ich das denn nur gelesen hätte und verwies wieder auf die unzähligen Ernährungseminare bei Swanie Simon und das er das dort noch nie gehört hätte. Die Urkunden in seinem Lädchen bewiesen bzw. bestätigten mir, dass er die Wahrheit sprach, zumindest was seine Teilnahme bei den Seminaren von S.S. anging.
Er empfahl mir stattdessen lieber cdVet MicroMineral als Futterergänzung zu kaufen, wenn ich meinen Fellnasen was gutes tuen wolle.
Hab ich dann auch gekauft und dennoch auf Darmaktiv gedrängt. Nun gut, er hat es jetzt bestellt und ich kann es die Tage abholen, trotzdem meinte er, dass das Stuss sei mit dem Frostfleisch und der Darmflora .
Denn ich habe hier schon viel gutes gelernt und fühl mich daher mit meinen Fragen auch sicher und gut hier aufgehoben.
Also die Erreger überleben die Magensäure nicht, jedoch aber die probiotische Kulturen ?
Laktobazillen beispielsweise sind wesentlich säureresistenter als Salomonellen. Die kann man ja, wenn ein Tier betroffen ist, ganz einfach mit einer Senkung des pH-Wertes im Darm mittels Laktulose bekämpfen. Die mögen Säure so gar nicht.
Das hast Du soooo toll geschrieben, perfekt!! Toller Beitrag!
Dürfte ich ihn auf meiner Website verlinken.
Lilly und Andreas
ich barfe meinen Hund schon ein Jahr. Durchfall hatte sie nicht ein einziges Mal!
Vorher hatte sie staendig Verdauundsprobleme und Durchfall! Dabei dachten wir, dass wir ein qualitativ hochwertiges Trockenfutter gewaehlt hatten.
Hallo zusammen, habe eine Frage zu den evtl. vorkommenden Würmern bzw. frühen Wurmstadien im Fleisch. Laut Online-Test von ESCCAP müsste ich zumindest meine jünger Labradorhündin 12 X im Jahr entwurmen!:-0 Vermutlich, da ich angekreuzt habe, dass sie hin- und wieder mal Hundkot frisst und auch den von anderen Tieren (Wild, Katze, Pferd, Kuh). Davon abgesehen heisst es weiter, weil ich Ernährung mit Frischfleisch und Innereien angekreuzt habe (Zitat): "Um Wurmstadien in Fleisch, Innereien und Schlachtabfällen unschädlich zu machen, wird empfohlen, die Zutaten über 1 Woche bei -17° bis -20° C einzufrieren oder über 10 Minuten mit einer Kerntemperatur im Inneren des Fleisches von 65°C zu erhitzen. Denn: Frisst ein Hund rohes Fleisch, Innereien oder Schlachtabfälle, die nicht entsprechend erhitzt oder eingefroren wurden, besteht die Gefahr, dass er sich mit Wurmstadien ansteckt, die im Fleisch verborgen sind." Da wir 1-2 Mal Rinderfleisch direkt vom Metzger verfüttern, habe ich nun Bedenken, ob das so eine gute Idee ist. Lt. unserer Barf-Beraterin sei es ratsam ca. 1 x pro Woche kein Frostfleisch, sondern eben frisches zu füttern. Was meint Ihr? Lieber doch nur tiefgeforenes Fleisch (natürlich aufgetaut ;-)) füttern?
Mich interessiert wahnsinnig die Antwort zu dem letzten Kommentar vom 17.12.2015
Genau die gleiche Frage stelle ich mir.
Im Fleisch "können" Würmer enthalten sein. Das heißt erstens nicht, dass sie enthalten sein müssen und zweitens noch längst nicht, dass der Hund Schaden davon nimmt. Erst recht nicht der Mensch. Warum es für den Menschen nicht wirklich relevant ist, hab ich auf S. 29 vom Buch sehr ausführlich beschrieben. Für Hunde scheint es insgesamt auch kein Problem zu sein. Solange das Immunsystem des Hundes in Ordnung ist (inkl. Darmflora) scheinen Hunde mit Würmern in Maßen (!) gut klar zu kommen. Welpen haben öfter mal Würmer, was am noch nicht voll entwickelten Immunsystem liegt und außerdem in Maßen nicht bedenklich scheint, sondern im Hinblick auf die Entstehung von Allergien eher vorteilhaft zu sein scheint. Selbst bei Menschen ist das nachgewiesen: Kinder, die mal Würmer hatten, leiden weniger häufig an Allergien. Erwachsene Hunde haben selten einen wirklich bedenklichen Wurmbefall und wenn, dann nur, wenn ihr Immunsystem geschädigt ist.
Hier noch ein interessanter Artikel dazu: http://www.artgerecht-tier.de/kategorie/hunde/beitrag/hier-ist-der-wurm-drin.html
vielen Dank. das sind sehr wertvolle Infos für unsere Welpenkäufer und führt mir wieder vor Augen wie gut die Frischfütterung für unsere Hunde ist..
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Die BARF „Todsünden“ – was sollte man nie tun?
1. Nie gekochte Knochen verfüttern - Lebensgefahr! Kocht man Knochen, so werden sie spröde und porös. Sie können splittern und lebensgefährlich sein. Knochen IMMER roh füttern. Knochen sind übrigens ein wichtiger Bestandteil in der BARF-Ration. Wenn der Hund keine Knochen verträgt, müssen die adäquat ersetzt werden (mehr zu Knochen. )
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BARF – eine Gefahr für die Menschheit?
Bakterielle Belastung von Rohfleisch Kürzlich wurde eine Studie zum Thema „Zoonotische Bakterien und Parasiten im Rohfutter für Hunde und Katzen“ veröffentlicht. Ein Forschungsteam der Universität Utrecht hatte 35 Rohfutterrationen untersucht und herausgefunden, dass diese (Überraschung!) bakteriell belastet waren und zudem auch noch Parasiten (in dem Fall Würmer) enthielten. Die Quintessenz der Studie lautet: Rohfütterung stellt eine Gefahr für Hund und Halter dar, denn…
Was ist was hunde
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der Große/Kleine Hund (Astron) Great(er)/Little or Lesser Dog
junger Hund puppy, pup
die Familie der Hunde the dog or canine family
Hunde, die (viel) bellen, beißen nicht (Prov) empty vessels make most noise (Prov)
getroffene Hunde bellen inf if the cap fits, wear it
viele Hunde sind des Hasen Tod (Prov) there is not much one person can do against many
wie Hund und Katze leben to live like cat and dog, to lead a cat-and-dog life
ich würde bei diesem Wetter keinen Hund auf die Straße jagen I wouldn't send a dog out in this weather
damit kann man keinen Hund hinterm Ofen hervorlocken inf that's not going to tempt anybody
müde wie ein Hund sein inf to be dog-tired
er ist bekannt wie ein bunter Hund inf everybody knows him
kein Hund nimmt ein Stück Brot von ihm everyone avoids him like the plague
das ist (ja) zum Junge-Hunde-Kriegen inf it's enough to give you kittens
da wird der Hund in der Pfanne verrückt inf it's enough to drive you crazy inf or round the twist (Brit) inf
da liegt der Hund begraben inf (so) that's what is/was behind it all , (Haken, Problem etc) that's the problem
er ist mit allen Hunden gehetzt inf he knows all the tricks, there are no flies on him (Brit) inf
er ist ein armer Hund he's a poor soul or devil inf
er ist völlig auf dem Hund inf he's really gone to the dogs inf
auf den Hund kommen inf to go to the dogs inf
jdn auf den Hund bringen inf to ruin sb , (gesundheitlich) to ruin sb's health
die Weiber haben/der Suff hat ihn auf den Hund gebracht inf women have/drink has been his ruin or downfall
vor die Hunde gehen inf to go to the dogs inf (=sterben) to die, to perish (=getötet werden) to cop it (Brit) inf , to be killed
du blöder Hund inf you silly or stupid bastard sl
du gemeiner Hund inf you rotten bastard sl
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schlafende Hunde soll man nicht wecken (prov) let sleeping dogs lie (Prov)
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Mietrecht.org
Hunde sind die besten Freunde der Menschen. Sie haben vielfältigen Nutzen, finden aber nicht immer die Sympathie der Nachbarn. Bevor Mieter planen, einen Hund in die Mietwohnung aufzunehmen, sind sie gut beraten, im ersten Schritt ihren Mietvertrag zu lesen.
Im Mietvertrag findet sich regelmäßig eine Bestimmung zur Tierhaltung. Auf die Frage, was ist erlaubt und was ist verboten, gibt es dennoch keine allgemeingültige, pauschale Antwort. Dies gilt erst recht, wenn sich im Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung findet oder die Tierhaltung pauschal verboten ist.
Mit diesem Artikel wollen wir Mietern und Vermieter helfen, die sich mit der Hundehaltung in einer Mietwohnung beschäftigen oder beschäftigen müssen.
Hunde in der Mietwohnung – Der Inhalt dieses Ratgebers
1. Im Idealfall erlaubt der Mietvertrag die Hundehaltung
Erlaubt der Mietvertrag pauschal die Tierhaltung, sind normale und sozial verträgliche Hunde sicherlich erlaubt.
Ungewöhnlich große oder aggressive Hunde sind hingegen in aller Regel trotzdem ausgeschlossen. Solche Tiere passen nicht in das soziale Gefüge eines Mietshauses. Sie beinhalten für die Nachbarn unkalkulierbare Risiken. Gerade große und aggressive Hunde sind kaum beherrschbar, können ins Treppenhaus entweichen, bellen durchdringend und schaffen im Haus eine Atmosphäre von Misstrauen, Angst und vielleicht übertriebener Vorsicht. Dies trifft vornehmlich zu, wenn Kleinkinder und alte Leute im Haus leben.
In diesem Sinne lässt sich auch das Urteil des BGH v. 20.3.2013 (VIII ZR 168/12) verstehen. Unabhängig davon, ob die Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt oder verboten ist, müssen im Einzelfall die konkret betroffenen Belange und Interessen von Vermieter und Mieter, sowie der anderen Hausbewohner und Nachbarn umfassend gegeneinander abgewogen werden. Nur wenn die Interessenabwägung zu Gunsten des Mieters ausschlägt, ist die Hundehaltung nicht zu beanstanden (siehe dazu unten Einzelfälle in der Rechtsprechung).
2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist
a. Hundehaltung kann vertragsgemäßer Gebrauch sein
Die Situation ist in einem Einfamilienhaus anders zu beurteilen als in einem großen Mietshaus mit vielen Parteien. Gleiches gilt für eine Einzimmerwohnung im Verhältnis zu einer Wohnung mit größerer Wohnfläche. Auch auf dem Land kann sich die Situation im Hinblick auf die Mentalität der Menschen anders darstellen als in der Großstadt.
Kleintiere werden regelmäßig nicht beanstandet. Yorkshire-Terrier zählen meist als Kleintiere (LG Düsseldorf 1993, 604), ebenso ein Chinchilla (AG Hanau WuM 2002, 91). Geht von dem Kleintier eine erhebliche Belästigung der Mitbewohner aus (beständiges Bellen, vor allem auch nachts), kann der Vermieter die Haltung allerdings untersagen (AG München WuM 2005, 649). Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Mieter als Hundehalter selbst unzuverlässig ist, das Tier quält, nicht versorgt oder gar misshandelt.
b. Hunde in der Mietwohnung im Lichte der Rechtsprechung
Enthält der Mietvertrag keine Regelung, stellt der BGH im Einzelfall auf die Interessen aller Beteiligten ab (WuM 2008, 23). Diese Interessenabwägung kommt auch dann zum Tragen, wenn der Mietvertrag die Hundehaltung an sich erlaubt, sich im Einzelfall aber doch Probleme ergeben.
In einer neu gebauten oder frisch sanierten Wohnung ist es dem Vermieter weniger zuzumuten, einen bisswütigen Hund zu akzeptieren als in einer eher sanierungsbedürftigen Wohnung.
In Anbetracht solcher Kriterien ist zu prüfen, ob der Vermieter die Hundehaltung im Einzelfall gestatten muss oder verbieten darf. Ein Vermieter braucht demgemäß einen Bullterrier (LG Krefeld WuM 1996, 533) oder einen Rottweiler (AG Bergisch Gladbach WuM 1991, 341) nicht zu erlauben.
- In einem Einfamilienhaus ist die Hundehaltung regelmäßig vertragsgemäß (LG Hildesheim WuM 1989, 9), in einem Mehrfamilienhaus eher nicht (LG Karlsruhe NZM 2002,. 246). In einem einsam gelegenen Haus darf der Mieter einen Wachhund halten (AG Neustrelitz WuM 1995, 535).
- Hält ein anderer Mieter bereits einen Hund in seiner Wohnung, darf der Vermieter einem anderen Mieter die Hundehaltung nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund verbieten (LG Berlin WuM 1987, 213).
- Bei einem Blindenhund überwiegt regelmäßig das Interesse des sehbehinderten Mieters (AG Blankenese WuM 1985, 256), ebenso, wenn der Mieter aus therapeutischen Gründen auf einen Hund angewiesen ist (LG Hamburg WuM 1997, 674).
- Rentner haben einen (aus sozialen, therapeutischen Gründen pp) Anspruch darauf, zumindest einen kleinen Hund in der Wohnung aufzunehmen (LG Hamburg WuM 2002, 666).
3. Hundehaltungsverbot im Mietvertrag
Viele Mietverträge enthalten pauschal ein Verbot der Tierhaltung. Dann kommt es darauf an, ob das Verbot individuell oder formularmäßig in Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart wurde und ob das Verbot pauschal für jede Art von Tieren Geltung hat oder sich nur auf bestimmte Tierarten bezieht.
a. Individuelle Vereinbarung
Soweit das Verbot individuell zwischen Vermieter und Mieter verhandelt und vereinbart wurde, ist es weitgehend wirksam und der Mieter muss sich daran halten, da er das Verbot in Kenntnis seiner Tragweite akzeptiert hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verbot nicht pauschal jegliche Tierhaltung erfasst, sondern sich auf bestimmte Tiere, beispielsweise Hunde oder bestimmte Hunderassen bezieht.
Wird jede Art von Tieren erfasst, kann das Verbot unwirksam sein, weil dann auch Kleinsttiere (Fische im Aquarium, Wellensittiche) erfasst werden und den Mieter in seinem Persönlichkeitsrecht zu sehr einschränken. Es empfiehlt sich, im Mietvertrag möglichst zu differenzieren.
b. Formularmäßige Vereinbarung
So darf eine Wohnungsgenossenschaft im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen ihren Mietern nicht generell verbieten, Hunde in ihren Mietwohnungen zu halten. Weil so die Hundehaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf die jeweilige Interessenlage verboten wird, ist der einzelne Mieter unangemessen benachteiligt (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12).
Vorsicht: Der BGH stellte aber auch klar, dass die Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Klausel keinesfalls dazu führe, dass der Mieter einen Hund ohne Rücksicht auf Vermieter und andere Mieter halten dürfe. Die Entscheidung ist kein Freibrief.
Vielmehr sind im Einzelfall die konkreten Belange und Interessen von Vermieter und Mieter, sowie der anderen Hausbewohner und Nachbarn umfassend gegeneinander abzuwägen. Nur wenn die Interessenabwägung zu Gunsten des Mieters überwiegt, ist ihm die Hundehaltung zu gestatten. Es gelten dann die Ausführungen zu Ziffer 2 (Mietvertrag enthält keine Regelung zur Tierhaltung).
4. Vermieter behält sich im Mietvertrag seine Zustimmung vor
Eine vierte Variante kann darin bestehen, dass der Vermieter mietvertraglich die Hundehaltung ausdrücklich von seiner Zustimmung abhängig macht. Soweit sich die Zustimmung nicht auf alle Tierarten, insbesondere auf Kleinst-und Kleintiere bezieht, ist der Vorgabe wirksam. Der Vermieter kann dann entscheiden, ob der Mieter einen Hund wieder ausquartieren muss oder nicht (LG Köln ZMR 2010, 533).
Hat der Vermieter seine Zustimmung erteilt, kann er diese aus wichtigem Grund auch widerrufen. Ängste vor einem Bullterrier (LG Nürnberg-Fürth WuM 1991, 93) oder einem Dobermann (LG Hamburg 1999, 453) sind wichtige Gründe. Der Widerruf darf auch nicht willkürlich sein, da der Mieter aufgrund der ursprünglichen Zustimmung des Vermieters darauf vertrauen kann, dass er das Tier behalten darf.
Verunreinigt der Hund wiederholt das Treppenhaus und dringt er in fremde Wohnungen ein (AG Hamburg-Altona WuM 1989, 624), ist der Widerruf begründet.
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134 Antworten auf "Hunde in der Mietwohnung: was ist erlaubt, was ist verboten?"
Mein Vemieter hat für meinen Hund, ein Mischling ähnlich sehr kleinem Schäferhund,
einen eigenen Mietvertrag gefordert. Ist das rechtens?
Ich zahle monatlich 7,50 Euro für die angeblich, zusätzliche Abnutzung der Mietsache.
Ich bin übrigens die einzige in diesem 16 Etagen-Hochhaus die solchen Mietvertrag hat.
Sie sollten im ersten Schritt prüfen, was für eine Vereinbarung Sie im Mietvertrag zur Tier- bzw. Hundehaltung getroffen haben.
in meinem Mietvertrag ist die Variante 4 der Fall. Wo halte ich die Zustimmung der Vermieters schriftlich fest? Reicht es im Übergabeprotokoll oder lieber doch unter sonstige Vereinbarungen?
Hallo Frau Kunze,
grundsätzlich sind Sie an keine Form gebunden, aufgrund der Beweisbarkeit ist die schriftliche Zustimmung immer der bessere Weg. Wo der Vermieter schriftlich zustimmt ist in meinen Augen zweitrangig.
Es geht um folgenden Sachverhalt: Mieter M zieht im Oktober 2013 in eine Mietwohnung ein. Im Mietvertrag steht, dass das Halten von Tieren der Zustimmung der Verwaltung benötigt, handschriftlich wurde „Keine Hunde, Keine Katzen!!“ ergänzt. Es wurde vorher angefragt, ob der Familienhund zu Besuch kommen dürfte und das wurde erlaubt. Im März schafft sich M ohne zu fragen, also ohne Erlaubnis einen Hund an, da bereits 3 Hunde im Haus leben und nach Rücksprache mit einem der Halter herauskommt, dass dieser auch keine schriftliche Erlaubnis hat. Im Juni erhält M Post von der Hausverwaltung, dass ihm die Hundehaltung nicht erlaubt wurde, diese aber bei ihm vermutet wird. Bei Nichtbeachtung des Schreibens wird eine Abmahnung versendet. Nach sofortiger Rückmeldung bei der Hausverwaltung konnte M zunächst nur mit Person X sprechen, die aber meinte, dass das an sich kein Problem sei und man sicher eine Lösung finde. Am nächsten Tag ruft M wieder bei der Hausverwaltung an und erreicht Person Y, die die Ansprechpartnerin für das Haus ist. Y sicherte zu, dass sie eine schriftliche Erlaubnis zusenden wird, in dem die Hundehaltung erlaubt wird, der Hund aber abgeschafft werden muss, wenn er andere Mieter belästigt. Etwas über eine Woche darauf bekommt M wieder Post von der Hausverwaltung und darin steht: „Nach nochmaliger Rücksprache und Überlegungen sind wir jedoch zu dem Entschluss gekommen, der Haltung des Hundes in Ihrer Wohnung nicht zuzustimmen. Es handlt sich, wie wir gehört haben, hier um einen sehr großen Hund. Wir möchten im Haus Z nicht noch mehr Hunde im Haus haben. In den nächsten Monaten planen wir, das Treppenhaus zu renovieren und dann möchten wir – nach den ganzen Baumaßnahmen – ein sauberes und gepflegtes Treppenhaus haben. Die Hunde sind uns ein Dorn im Auge!“ M hat direkt wieder bei der Hausverwaltung angerufen und konnte Y wieder nicht erreichen. Es war erneut X am Telefon, die nun darauf pochte, dass man von vorneherein nicht gefragt hatte, ob der Hund gehalten werden darf (was natürlich auch stimmt!) und auf Rückfrage, dass die anderen Hunde ja auch erlaubt seien, dass diese schon länger hier wohnen würden. Der Hund ist übrigens ein Border Collie, um die 60 cm hoch.
Ist somit die mündliche Zusicherung ungültig? Muss M nun ausziehen oder den Hund abschaffen? Wie sähe denn eine Frist aus, um den Hund abzuschaffen?
danke für die ausführliche Schilderung. Leider kann Sie sich nur einen Anwalt verweisen, dieser kann die Vereinbarung im Mietvertrag auf Ihre Wirksamkeit prüfen und Ihnen konkret Tipps für das weitere Vorgehen geben.
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank erstmal für die ausführliche Schilderung der Rechtslage!
Ich habe eine Frage: ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete (private Vermieter) und bei uns ist die Haustierhaltung generell pauschal untersagt.
Nun habe ich vor einigen Monaten den kleinen, alten und absolut ruhigen Hund (3 kg) meines Vaters aufnehmen müssen, da dieser dauerhaft erkrankt ist. Das ist zwar ungünstig aber auf keinen Fall möchten wir den alten Hund abgeben. Zudem planen wir sowieso in einem Jahr auszuziehen.
Meines Erachtens nach weiß kaum jemand im Haus davon (die die es wissen haben nichts dagegen), man bemerkt den Hund ja auch gar nicht (er macht nichts kaputt, kann durch das Treppenhaus getragen werden und ist nicht laut o.ä.).
In der Hausgemeinschaft von ca. 10 Wohnungen könnte ich mir nur einen Mieter vorstellen, der eventuell ein Problem damit haben könnte.
Wie sind meine Chancen den Hund bei etwaigen Schwierigkeiten mit den Vermietern in der Wohnung behalten zu dürfen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Herr Heim,
danke für Ihr Feedback und Ihren Beitrag.
ich habe da mal eine Frage, meine Vermieterin verbietet es mir tageweise ca. 2x im Jahr für 7-10 Tage einen Hund meiner Freundin in Pflege zu nehme obwohl sie mir Hundehaltung erlaubt hat, ich selbst habe einen Labrador, sie begründet es damit, das ich keine Tierpension bin. Darf sie mir das echtlich verbieten?
Ich habe eine Frage.
Wir leben in einer Mitwohnung. Im Mietvertrag steht, dass man um Erlaubnis fragen muss, bevor man sich ein Haustier anschafft. Wir haben gelesen dass Chihuahuas zu den Kleintieren zählen und man da nicht nachfragen muss. Wir haben uns einen geholt und es gab auch überhaupt keine Probleme/Stress mit der Vermieterin, obwohl wir ihn einfach geholt haben ohne zu fragen. Andere Mieter haben sich einen Mops geholt, ebenfalls ohne zu fragen, eine andere hat eine Katze. Das war alles kein Problem, obwohl der Mops ja nicht mehr zu den Kleintieren zählt.
Nun wollen wir uns aber einen zweiten Hund holen, da der erste nicht gerne alleine bleibt und gerne Gesellschaft von seines gleichen hat. Wir wollten uns eine mittlere Mischlingshündin (ca. 40 cm) aus dem Tierheim holen. Im Mietvertrag steht kein ausdrückliches Hundehalteverbot. Kann die Vermieterin uns kündigen wenn sie das erfährt ? Weil sogesehen ist ja der erste ein Kleintier, das heißt der zweite zählt nur als richtiger Hund. Der Mietvertrag gibt vor bei Haustieren um Erlaubnis zu fragen, aber enthällt kein ausdrückliches Hundehalteverbot. Kann die Vermieterin das Halten dieses Hundes verbieten? Weil 40 cm sind bei meiner Größe von 1,78 noch nicht mal Knie hoch, also ein kleinerer Hund.
Zudem hält eine Mieterin einen Mops, das zählt ja als Hund, also kann sie uns doch keinen verbieten oder?
Danke im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Zollner,
ich würde den erst Schritt gehen und den Vermieter um Erlaubnis bitten, nach dem Mietvertrag schreibt das Ihre Pflicht zu sein. Wenn der Vermieter ablehnt, sollten Sie sich tiefgründiger mit der genauen Formulierung im Mietvertrag den dem Grund der Ablehnung beschäftigen.
Im zweiten Schritt lassen Sie sich dann im besten Fall anwaltlich beraten.
Wir haben folgendes Problem:
Ich bin aufgrund einer Angststörung ( Panikattacken) längerfristig krank geschrieben und bald in Behandlung in einer Tagesklinik. Diese wird nur ein paar Wochen gehen.
Damit es mir schnell besser geht, ich einen Pflichtgrund habe rauszugehen und eine Beschäftigung habe, haben mein Partner und ich überlegt uns einen Hund anzuschaffen und diesen als Unterstützung für mich auszubilden. Dies würde über einen Verein laufen.
Einen passenden Hund haben wir gefunden, und weil es im Mietvertrag so vereinbart ist, unsere Vermieterin, die auch mit uns befreundet ist, um Erlaubnis gebeten. Diese hat abgelehnt, mit der Begründung dass das Haus gut als Gemeinschaft funktioniert für Katzen und Kinder, aber nicht für Hunde, und das ich zur zeit andere Prioritäten haben soll als einen Hund.
Das der Hund über eine Organisation zu uns kommt, es eine Vor- und nachsorge gibt, der Hund finanziell und zeitlich perfekt abgedeckt ist, dazu kamen wir gar nicht mehr. Auch das wir den Hund nach den Kriterien kinder- und katzenfreundlich ausgesucht haben, da wir hier gerne wohnen und keinen Ärger mit den Nachbarn provozieren wollen.
Zudem hält eine Nachbarin schon einen Hund, einen Mops, der in den Garten macht und ständig frei herumläuf( dass dies bei uns nicht so wäre ist unserer Vermieterin bewusst)
Diese Nachbarin ist generell verantwortungslos und hat deswegen so etwas wie einem freifahrtsschein hier, auch hat sie es anscheinend so gedreht das der Hund offiziell nur zu Besuch ist( seit fast zwei Jahren)
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung, der Hausbesitzer ist allerdings ein anderer, er ist auch der Vermieter der Nachbarin mit Hund.
Gibt es gar keine Chance friedlich unseren Hund nach hier holen zu können? Müssen wir wirklich umziehen? Bei meinem aktuellen Gesundheitsstand wäre dies nicht besonders zuträglich.
Danke im voraus,
Hallo! Ein sehr interessanter Artikel. Bei uns trifft der Punkt 4 zu – Hunde und/oder Katzenhaltung ist vom Vermieter zu genehmigen. Nun ist es so, das in unserem Hause 5 Mietpartein sind. Eine meiner Nachbarinnen hält bereits eine Katze (mit Zustimmung) und eine andere Nachbarin hält einen Hund, einen Schäferhund-Mischling, also nicht grade klein. Die Hundehalterin wohnt im Erdgeschoss und ist quasi die erste Wohnung, an der man vorbei geht, nach 5 Stufen kommt dann unsere Wohnung. Die Wohnungen sind leicht versetzt, weil wir am Hang wohnen. Wenn man aus unserem Fenster schaut, ist das durchaus auch als Erdgeschoss anzusehen.
Nun möchte ich mir auch die Genehmigung zur Hundehaltung holen. Dabei geht es um einen wesentlich kleineren Hund. Kann die Vermieterin ihre Zustimmung verweigern? Lt. meiner Nachbarin hat sie nur die Zustimmung zur Hundehaltung gegeben, weil das die Erdegeschoss-Wohnung ist. Sind dann 5 Stufen ein Grund, mir die Zustimmung zu Verweigern? Darf sie die Hundehaltung an die Etage binden? Die Katze wohnt ganz oben, das interessiert irgendwie auch niemanden. Bisher sind alle Tiere im Haus lieb und ruhig. Es gibt keine Probleme und wir Nachbarn sind uns eigentlich auch einig.
Wäre über eine Antwort sehr dankbar.
ich würde um Erlaubnis bitten, wenn die Vermieterin was dagegen hat, wird Sie ihr „Nein“ begründen müssen.
Meine Frau und ich haben uns in unserer Mietwohnung einen Hund zugelegt. Hierfür haben wir uns vorab die schriftliche Genehmigung des Vermieters eingeholt.
Jetzt suchen wir nach einer größeren Wohnung, da meine Frau schwanger ist. Das ist allerdings schwierig, da in den meisten Exposees keine Haustierhaltung erwünscht ist. In anderen wiederum wurde dazu keine Angaben gemacht. Hier haben wir nun die Absicht den Hund erst auf Nachfrage bzw. bei einer möglichen Vertragsunterzeichnung zu erwähnen.
Haben Sie andere Vorschläge?
der beste Vorschlag ist wohl den Hund von Anfang an zu erwähnen. Stellen Sie sich vor, Sie treffen sich um den Mietvertrag zu unterschreiben, erwähnen Ihren Hund und der Vermieter möchte Sie nicht mehr als Mieter. Von daher kann ich nur Ehrlichkeit empfehlen.
folgender Sachverhalt liegt bei uns vor:
Wir wohnen in einer 100 qm Dachgeschoss-Wohnung zur Miete. Unter uns wohnt eine weitere Mietpartei mit einem Hund (ca. 30 cm). Im Erdgeschoss befindet sich eine Apotheke (hierzu sei gesagt, dass die Geschäftsräume nicht öffentlich von unserem Hausflur zugänglich sind).
Anfang des Jahres hat der Vermieter gewechselt, wobei die alten Mietverträge ohne weitere Unterschrift übernommen wurden.
Wir hatten bis vor kurzem zwei Katzen, die wir leider Aufgrund starker allergischer Reaktionen unseres Kindes abgeben mussten. Die Katzen wurden, wie es der Mietvertrag verlangt vom Vermieter genehmigt (sowohl vom alten, als auch vom neuen Vermieter)
Nun ist es ohne Tiere in unserer Wohnung ziemlich still und wir alle (gerade unser Sohn) tut sich schwer mit dem Verlust unserer Katzen.
Daher ziehen wir in Erwägung uns einen Hund (max. 40 cm, kein Kampfhund) anzuschaffen. Auch hierzu haben wir den Vermieter um Erlaubnis gebeten und warten nun auf Antwort. Nach einem kurzen Gespräch meinte er, dass er sich das erst überlegen müsse und uns bis nächste Woche bescheid geben würde.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Antwort wohl negativ ausfallen wird.
Meine Frage daher:
Kann der Vermieter bei den oben genannten Umständen den Hund ohne weiteres ablehnen, oder muss er zwingende Gründe angeben (die sicher schwer zu finden wären)?
Danke im vorraus,
mein Tipp: warten Sie erstmal den Zustimmung/Ablehnung und die mögliche Begründung ab. Auch würde ich vorab nach einer Regelung im Mietvertrag schauen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Mietvertrag sagt klar aus, dass bei Tierhaltung der Vermieter um Erlaubnis zu fragen ist. Ausgenommen Kleintiere.
Ich persönlich würde auf Grund der Gegebenheiten meinen, dass der Vermieter es wohl schwer haben wird, ein Verbot auszusprechen. Jedoch bin ich mir unsicher.
Ich werde also abwarten, was passiert und danach dann weiter schauen, was zu tun ist.
wir leben in einem 6 Parteien Haus, indem die Wohnungen verschiedenen Personen gehören. Manche Bewohner sind Eigentümer Ihrer Wohnung, wir sind Mieter.
In unserem Mietvertrag ist Tierhaltung generell untersagt. Dennoch möchten wir uns gern einen Hund anschaffen (kleiner Terrier, ca. 35 cm hoch). Die Nachbarn haben nichts dagegen, ein ähnlicher Hund lebt auch bereits im Haus. Die Hundehalter sind allerdings Eigentümer ihrer Wohnung.
Selbstverständlich wollen wir zunächst das Gespräch mit der Vermieterin suchen, um evenutell ihr Einverständnis zur Hundehaltung zu bekommen. Wenn die Vermieterin die Hundehaltung aber nicht gestattet, können wir dann auf Grund des aktullen BGH Urteils dennoch einen Hund halten? Bzw. wie könnten wir argumentieren?
Hallo Frau Sommer,
ich würde die Vermieterin fragen. Im Bestfall bekommen Sie ihr OK. Wenn nicht, dann können Sie sich natürlich auf das Urteil stützen und die Vermieterin auf die Unwirksamkeit der Klausel hinweisen.
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus indem Hunde- und Katzenhaltung verboten ist. Wir haben einen alten Mietvertrag indem Tierhaltung generell untersagt ist. Vor ca 10 Jahren habe ich mir eine Katze angeschafft. Wir wohnen sehr ländlich und haben einen grossen Garten. Mit Erlaubnis unseres Vermieters haben wir uns dann noch einen Dackel gekauft. Als unsere Schäferhündin krank wurde haben wir sie für die letzten Monate ihres Lebens aus dem Zwinger nachhause geholt.Unsere Nachbarn lieben unseren Hund. Nun gibt es ein Problem.Unser Vermieter ist verstorben und seine Söhne haben einen Hausverwalter eingestellt. Sie wissen nicht das wir einen Hund haben. Wir haben es bis jetzt noch nicht bekannt gegeben. Aus Angst das wir unseren Dackel, den wir nun seit acht Jahren haben, abgeben müssen. Wir haben mit unserem Vermieter damals nicht schriftliches vereinbart. Das wollte er nicht. Wie sollen wir uns verhalten?
Tiere die Sie über Jahre mit Einverständnis des Vermieter gehalten haben, müssen Sie nicht mit einem Vermieterwechsel abgeben. Zudem haben Sie oben in Artikel gelesen, dass ein generelles Hunde-Verbot mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam ist. Ich würde mit dem Thema ganz offen umgehen. Sollte es weiterhin Probleme geben, würde ich rechtlichen Rat einholen.
mein Freund und ich bewohnen eine 95qm große Wohnung.Es wohnen mehrere Mietparteien im Haus, einige mit Hund.
Mir ist eine Familie mit Schäferhund in der Wohnung bekannt.
Nun überlegen wir seit einigen Monaten uns einen Hund zu holen, wollten dies im Vorfeld aber mit der Vermietung absprechen, da im Mietvertrag geregelt ist, dass Hundehaltung nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt ist.
Die Wohnung in der wir leben, wird von einer Firma fremd verwaltet, die den Eigentümer uns gegenüber vertritt.
Ich schrieb der Verwaltung also wegen der Hundehaltung und erhielt heute positive Nachricht, das dies kein Problem wäre, ich müsste nur die mir übersandte Hundehaltungserlaubnis unterschreiben.
Diese hat es aber in sich.
Sie ist eine Nebenregelung zum Mietvertrag und regelt, dass ich als Hundebesitzer für alle Schäden und Abnutzungen, die der Hund in der Wohnung verursacht, aufkomme, was ja erstmal kein Problem ist.
Weiterhin heißt es aber, dass sich die Kaltmiete um 0,50€/qm erhöht, Gründe dafür sind in der Erlaubnis nicht genannt.
Auf Nachfrage heißt es, dass der Vermieter diesen Mietaufschlag verlangt, da eine erhöhte Abnutzung der Wohnung wegen der Hundehaltung zu erwarten ist.
Gemäß dem Urteil vom BGH gibt es für eine erhöhte Abnutzung in diesem Fall überhaupt keine Begründung.
Ich möchte aber nicht mehr Miete zahlen, als ich jetzt schon zahle.
Für unsere Wohnung wären das im Jahr 570€, nur weil ich einen Hund halte.
Ich würde aber schon gerne einen Hund aufnehmen wollen.
Wie sollen wir uns nun verhalten?
Hallo Frau Jahn,
wenn Sie es genau wissen wollen, würde ich die rechtlich Überprüfung dieser Vereinbarung empfehlen. In meinen Augen ist der Vermieterwunsch nicht ganz unbegründet, durch Tiere erfahren Wohnungen in aller Regel mehr Abnutzung (mein persönlicher Eindruck und sicher nicht zu pauschalisieren).
es wäre sehr nett, wenn Sie noch nicht die Kraft verlassen hat und Sie auch mir antworten würden. Die Tierhaltung ist im MietV nicht geregelt. Ich wohne in einer Wohnanlage, 3 Häuser, je 8 Parteien. Die Wohnungen haben unterschiedliche Eigentümer. Meinem Vermieter gehört nur meine Wohnung.
Es wäre mein Herzenswunsch, einen Malteser (kleiner Hund) zu haben… Mein Leben ist problematisch, ein Hund würde seelisch sehr helfen. Auch wenn ich das lieber nicht vor Gericht erwähnen würde. Ich sehe da eine Parallele zu dieser Rentner-Gerichtsentscheidung. Ich bin selber sehr lärmempfindlich. Nie würde ich dem Hund durchgehen lassen, zu kläffen. In der Anlage sehe ich nur 1 anderen Hund. Er soll nur zu Besuch sein.
Mein Vermieter ist mir nicht wohl gesonnen, ich musste die Untervermietung (aus finanz. Gründen) per RA „erzwingen“, er hat die Miete erhöht.
1. Benötige ich vor Anschaffung e. Maltesers dessen Einwilligung. Was wäre ohne? Eine fristl. Kündigung wäre wohl nicht möglich. Er müsste wohl erst abmahnen…
Ich verstehe die Rechtslage nicht. Wenn der Hund ruhig ist – kann der Vermieter die Haltung dann einfach so verbieten.
Wäre es klug, den V. vorher zu fragen? Bei Verbot auf Einwilligung klagen?
Momentan habe ich eine Wohnungskatze. Ich habe nicht gefragt. Ich glaube aber, vor Gericht würde ich im Streitfall obsiegen.
Danke schön im Voraus.
danke für Ihren Beitrag. Leider kann ich nur auf den Teil im Artikel verweisen, der darauf eingeht, wenn die Hundehaltung im Mietvertrag nicht geregelt ist. Für eine individuelle Beatmung zu Ihrem Einzelfall würde ich die Beratung durch einen Anwalt nahelegen.
ich habe meinen Vemieter nun öfters wegen einer Zustimmung zur Hundehaltung angeschrieben.
1. Ablehnung kam zur Größe und Rasse (Laprador) und daraufhin fragte ich wegen einer anderen Rasse.
2. Ablehnung erfolgt dann generell, keine Hunde sind erlaubt.
Ich verwies hundert mal auf das neue Urteil, ich bekam nie eine Begründung.
Dann machte ich mich beim Mieterbund schlau, dieser meinte, wenn im Vertrag lt. Zustimmung steht und der Hund dann trotzdrem generell nicht erlaubt wird ist die Klausel unwirksam. Die Kopie schickte ich vor kurzem zum Vermieter und fragte erneut wegen einer Zustimmung nach. Und jetzt bekomm ich einfach keine Antwort mehr.
Nächster Schritt wäre wieder Mieterbund, wirklich klagen mag ich nicht.
Einfach einen Hund holen darf ich auch nicht oder?
wenn der Mieterbund in Ihrem Fall eingearbeitet ist, sollten Sie die Dinge in einem Hand und ich dort beraten lassen.
Und zwar ich habe einen Huskey und meine Vermieterin hat zu mir gesagt das in diesem Haus wo andere Mieter auch wohnen das Hunde verboten sind !! Und jetzt muss ich mein Hund ab geben weil in dem Haus Hunde verboten sind .
Wie muss ich mich jetzt in diesem Fall verhalten !!
prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag nach den Ausführungen im Artikel oben.
Ich hab gerad mein Mietvertrag nochmal nach gelesen und wegen Tierhaltung steht da nix davon ob ich einen Hund halten darf oder nicht .
dann ist der Absatz oben im Artikel für Sie interessant: 2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist..
Ich bin vor einem Jahr in eine Mietwohnung gezogen. Im Mietvertrag steht nichts über die Tierhaltung, bekam aber eine mündliche erlaubniss für einen Hund.
Seit geraumer Zeit ca. 4 Monate plante ich jetzt die Hundeanschaffung. Nach erneuter Anfrage bekam ich erneut eine Zusage das es ok ist.
Urplötzlich ändert sich die Meinung und jetzt darf ich doch nicht?
grundsätzlich können Vereinbarungen auch mündlich geschlossen werden. Wenn Sie den bestehende Vereinbarung beweisen können, würde ich mich auf diese stützen. Ansonsten sollten Sie zuvor vielleicht lieber rechtlichen Rat einholen.
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Nun habe auch ich eine Frage.
Aus gesundheitlichen Gründen hat mir mein Arzt Nahe gelegt, einen Hund anzuschaffen. Bei uns im Haus leben 5 Parteien. Die Familie im Erdgeschoss hat einen kleinen Hund (35cm) mit Genehmigung unseres Vermieters. Begründung seinerseits: „es handelt sich um eine Ausnahme, da ein winziger Garten zu der Whg gehört.
Nun ist über mir ein neuer Mieter eingezogen. Dieser hat einen Boxer/Bernhardinermix. Unser Vermieter weiß davon.
Ich fragte meinen V. nun, ob ich mir einen Hund anschaffen dürfte. Seine Antwort war ernüchternd. Ein klares „Nein“. Auf meine Frage wegen des neuen Mieters war die Antwort meines Vermieters: „Herr XY sagte mir, dass dieser Hund nur zu Besuch sei. Da kann ich nichts machen.“
Hier nun die Regelung im Mietvertrag
Tiere, auch Haustiere wie Hunde, Katzen, Hühner, Tauben, Kaninchen dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden.
Dagegen ist die Haltung von Kleintieren, von denen ihrer Art nach irgendwie Störungen und Schädigung nicht ausgehen können, wie Zierfische, Goldhamster, Zwergkaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, kleine Vögel wie Wellensittiche und Kanarienvögel und ähnliche andere Kleintiere erlaubt. Sie bildet eine Teil des vertragsmäßigen Gebrauchs.
Darf ich jetzt eine Hund halten oder nicht? Heimlich, wie der neue Mieter möchte ich das nicht machen.
Vielen Dank für Ihre Zeit
Sie merken schon selbst, das ein klares Ja oder Nein nicht möglich ist. Ich kann Sie nur auf den Absatz „b. Formularmäßige Vereinbarung“ verweisen und empfehlen, dass Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt zur Einschätzung der Situation wenden.
ich bin Vermieter einer Mietwohnung. Meine Wohnung ist nicht besonders groß, es reicht für 4 Personen. In meiner Wohnung leben 5 Personen. Ich hatte ihnen ausdrücklich gesagt, dass ein Hund nicht erlaubt ist, jedoch habe ich diese nicht in den Vertrag reingeschrieben. Im Vertrag stand auch Garten sauber halten und Treppe putzen (3 Familienhaus, 3 Mieter), meine Mieter ist im untersten Stock. Sie putzen die Treppe nicht und halten auch den Garten sauber. Nun haben sie auch noch einen Hund angeschafft obwohl ich ihnen ausdrücklich gesagt hatte, dass ich einen Hund nicht will. Der Hund bellt ständig und stört die anderen Mieter im Haus. Jedoch weigern sie sich den Hund abzugeben, weil es nicht im Vertrag steht. Was soll ich machen?
Danke im Vorraus
Sie ahnen bereits, dass ich Ihnen nicht wirklich helfen kann. Ich kann Sie nur auf die Ausführungen im Artikel hinweisen. Prüfen Sie die Vereinbarung zur Hundehaltung im Mietvertrag und ziehen Sie die entsprechenden Schlussfolgerungen. Die Klausel mit geprüft werden, anders kommen Sie aktuell nicht weiter.
wir haben folgendes Problem. Wir sind Mieter einer Wohnung eines Zweifamilienhauses. Wir wollen uns gerne einen Hund anschaffen. Es soll ein Rhodesian Ridgeback sein. Die Hunde sind zwar relativ groß, aber im Haus sehr ruhig.
In unserem Mietvertrag steht die klausel – nach Vereinbarung- .
Durch die flexiblen Arbeitszeiten meines Lebensgefährten und die Möglichkeit, dass ich den Hund mit ins Büro nehmen kann, wäre der Hund nicht alleine.
Des weiteren haben wir das „okay“ von unseren Nachbarn.
Wir haben auch vorgeschlagen, dass wenn es dennoch zu Problemen kommen sollte wir bereit sind, den Hund wieder abzugeben oder alternativ, uns eine andere Wohnung zu suchen. Dies sollte natürlich nachträglich vertraglich festgehalten werden.
Dennoch bekamen wir von unserem Vermieter die Absage, mit der Begründung, dass er grundsätzlich keine Hunde in seinen Häusern duldet.
Für uns einfach nur unverständlich.
Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen oder müssen wir diese Entscheidung unseres Vermieters akzeptieren?
ich kann Sie hier leider nur zur Prüfung der Gegebenheiten und der Absage an einen Anwalt verweisen. Ich persönlich kann es zumindest nachvollziehen, dass der Vermieter keinen (großen) Hund in seiner Wohnung haben möchte.
wie muss ich die „Einzelfallentscheidung nach Interessenabwägung“ verstehen?
Wir wohnen in einem Altbau mit einer weiteren Familie. Im Mietvertrag sind außer Kleintieren keine weiteren Tiere erlaubt. Als Grund dafür führten die Vermieter schlechte Erfahrungen mit vorherigen Mietern an:
-Schäden an Teppichböden (wir haben nur Laminat und PVC)
-Störung der Nachbarn (nach Rücksprache versicherten uns die Nachbarn, keine Einwände gegen einen Hund zu haben)
-Schäden in der Wohnung (wir haben eine vertragliche Verpflichtung zu einer Tierhaftpflichtversicherung, welche Mietschäden abdeckt vorgeschlagen)
-Nicht artgerechte Haltung, da frühere Mieter einen Windhund in einer kleinen Wohnung gehalten hätten (wir bewohnen 80qm und es handelt sich um einen kleinen Hund von ca. 35cm Schulterhöhe)
Wenn wir also alle Punkte des Vermieters entkräften bzw durch Versicherungen etc lösen können, darf er uns dann trotzdem einen Hund verweigern?
Hallo Herr Kiefer,
Einzelfallentscheidung meint, das vor Gericht abgewogen wird, wessen Interessen mehr Gewicht bekommen.
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meinen Sie denn, dass es sich in dem von mir geschilderten Fall lohnen würde, den Schritt zum Richter zu gehen?
Hallo Herr Kiefer,
für eine Einschätzung wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann die Situation beurteilen.
meine Frau und ich bewohnen ein Zwei-Parteien-Haus. Eine Wohnung hat meine Frau vor zehn Jahren gemietet, die andere ich vor drei Jahren (nach der Hochzeit). Insgesamt ca. 120 m² Wohnfläche. Außer uns wohnt also kein anderer Mieter im Haus.
Es existieren keine schriftlichen Mietveträge. Die Lage ist ländlich am Feldrand, mit eigenem, abgezäunten Garten. Der Vermieter wohnt ebenfalls auf dem Gelände. Der Vermieter hält selbst mehrere Pferde und einen Hund auf dem Gelände.
Seit zwei Jahren halten auch wir einen Hund, ohne dass es deshalb zu Störungen mit dem Vermieter gekommen wäre.
Nun haben wir einen zweiten Hund aufgenommen, die Haltung ist problemlos, beide Tiere sind ruhig und erledigen ihre Geschäfte nicht auf dem Grundstück. Die Hunde sind mittelgroß (20 kg) und gehören keiner „berüchtigten Rasse“ an.
Nun will der Vermieter uns den zweiten Hund verbieten. Sachliche Argumente oder Vertragsklauseln gegen den zweiten Hund kann er nicht vorlegen, er beruft sich auf „sein gutes Recht als Vermieter“.
Nun ist bekannt, dass der Vermieter das komplette Anwesen verkaufen möchte, die Interessenten aber lieber ohne Mieter kaufen würden. Offensichtlich sucht der Vermieter also einen Weg uns kurzfristig zum Auszug zu bewegen, und glaubt mit dem neu dazu gekommenen Zweithund einen Hebel gefunden zu haben.
Wie ist die Rechtslage?
In anderthalb Jahren wollen wir ohnehin neu bauen. Deshalb wäre es extrem ärgerlich, für diese kurze Zeitspanne eine Zwischenwohnung suchen zu müssen.
danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie leider nur auf die Ausführungen in dem Absatz „a. Hundehaltung kann vertragsgemäßer Gebrauch sein“ verweisen. Sie haben einen mündlichen Vertrag, der die Hundehaltung schonmal nicht verbietet (das ist gut), Sie und der Vermieter haben schon jeweils einen Hund, zudem wohnen Sie ländlich. Das sind alles Argumente, die Sie dabei unterstützen, dass die Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache(n) gehört.
Hallo Herr Hundt,
meine Situation ist folgende:
Seit einem dreiviertel Jahr habe ich nun nach einer Wohnung gesucht, die mir die Haltung eines Hundes erlaubt. Ich habe einen altdeutschen Schäferhund, der ziemlich groß gewachsen ist. Jedoch ist er sehr ruhig und umgänglich. Er ist meines Erachtens sehr gut erzogen und ich bin stets darum bemüht, dass ich ihm die größtmögliche Auslastung bieten kann, damit er bei mir zu Hause entspannt und zufrieden ist. Ich habe ihn immer mit in meiner Arbeit dabei, wo er auch eine therapeutische Funktion hat (Ich arbeite als Erzieherin in einem Heim für emotional benachteiligte Jugendliche, eine Referenz von meinem Arbeitgeber kann ich nachweisen und habe auch eine Hundehaftpflichtversicherung). Nun habe ich nach langer Suche endlich eine Wohnung gefunden, die ich mit meinem Hund beziehen durfte. Sowohl der Makler, als auch der Vermieter gestanden mir die Haltung meines Hundes zu. Dies wurde sogar im Mietvertrag mit einer „Sonderklausel“ aufgenommen. Ich putzte und renovierte also die Wohnung und zog ein. Keine Woche später informierte mich nun der Makler, dass es doch ein Problem mit der Haltung des Hudes gäbe. Er hätte völlig übersehen, dass in der Eigentümerordnung stehe, dass Hundehaltung grundsätzlich nicht erlaubt sei. Er gab mir den Rat, mich doch allen Mietern, in Form eines Schreibens, vorzustellen und zu erläutern, warum ich meinen Hund habe. Dem kam ich nach und wurde auch von einigen Mietern herzlich begrüßt, die mir auch mitteilten, dass sie persönlich kein Problem damit hätten, aber nicht wissen würden, ob die anderen Mieter was dagegen hätten. Dennoch wurde ich von meinem neuen Vermieter und wiederholt von meinem Makler angerufen, dass ich doch bitte versuchen solle, meinen Hund wegzugeben, denn ich selbst sei ja nicht das Problem. Des weiteren bot mir der Makler sogar an, mir bei der Suche einer neuen Wohnung behilflich zu sein und mir die Provision zurückzuzahlen. Bis jetzt habe ich noch nichts schriftlich und habe auch keinem Angebot des Maklers zugestimmt. Ich fühle mich völlig über den Tisch gezogen und bin hier wohl die einzige, die mit offenen Karten gespielt hat. Meine Frage ist nun, wie stehen die rechtlichen Chancen für mich, in der Wohnung bleiben zu können? Schließlich habe ich die Wohnung mit der Vorraussetzung der Haltung meines Hundes bezogen. Ich bin nicht gewillt, nur darüber nachzudenken, meinen Hund wegzugeben. Ein erneuter Umzug würde für mich einen sehr großen Aufwandt bedeuten. Schon allein, was den finanziellen Aspekt und die Tatsache, dass ich hier schon so lange gebraucht habe, um mit meinem Hund etwas zu finden, betrifft. Zudem musste ich mir neue Möbel anschaffen, da einige meiner alten Möbel nicht mit dem Schnitt der Wohnung kompatibel waren.
Ich hoffe, Sie können mir einen Tip geben, was ich tun kann
ich sehe Sie auf einer recht sicheren Seite. Sie haben nichts verkehrt gemacht und einen Vertrag kann man nicht einseitig verändern. Ich würde mich auf den Mietvertrag beziehen und dann abwarten, was die Gegenseite macht. Im Zweifel sollten Sie einen rechtlichen Rat von einem Anwalt einholen.
Hallo Herr Hundt,
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe mir nun einen Termin bei einem Rechtsanwalt geben lassen. Mit den meisten Mietern in der Wohnanlage habe ich bereits gesprochen und sie haben nichts dagegen und wollen mich auch unterstützen. Allerdings scheint es doch einen kleinen Teil zu geben, der sich auf die Eigentümerordnung beruft und aus Prinzip dieses generelle Verbot durchsetzen will. Diese forderten nun sogar für sich eine Mietminderung ein, falls ich bleiben dürfe. Für mich völlig unverständlich. Ich finde es wirklich schade, dass es noch solch intolerante Menschen gibt. Ich hoffe das nimmt ein gutes Ende.
Vielen Dank nochmal und viele Grüße
Hallo Herr Hundt,
mein Freund und ich wohnen in einem Dorf also ländlich in einer Mietwohnung mit 6 Parteien.
In unserem Mietvertrag steht, dass wir für einen Hund oder eine Katze eine Erlaubnis des Mieters brauchen. Nun haben wir unserer Verwaltung geschrieben und diese hat geschrieben, dass Hunde in diesem Haus generell Verboten sind. Der Grund dafür ist, dass der Vermieter mal eine schlechte Erfahrung damit gemacht hat.
Er möchte es einfach nicht und fertig.
Zuhause hat er selber einen Jagdhund!
Wir wollen nur eine kleine französische Bulldoge.
Wir wohnen in einer 65 m2 3 Zimmer Wohnung und haben genug Platz.
Der Hund wird selbstverständlich Haftpflichtversichert. Keiner unserer Nachbarn hat etwas dagegen, im Gegenteil die drücken uns die Daumen.
Eine Nachbarin hat eine Katze. Wir können uns keine Katze holen, da mein Freund eine Katzenhaarallergie hat.
Was können wir nun tun?
wenn Sie keinen Ärger provozieren wollen, ist ein Umzug vielleicht eine Option?
ich habe in meinem Mietvertrag stehen, dass der Vermieter bei der Tierhaltung vorher gefragt werden will. Ich hab die mündliche Zustimmung von meinem Vermieter und hier im Haus haben auch viele Leute Hunde und Katzen. Ich bekomme Ende des Monats eine kleine Katze und habe mich schon darauf eingestellt.
Jetzt kam die Information, dass das Gebäude an einen neuen Vermieter verkauft wurde und somit ja alles auf den neuen Vermieter übergeht. Wenn die Vermietung auf den neuen Besitzer übergeht, habe ich allerdings die Katze schon.
Muss ich den neuen Vermieter auch wieder fragen? Oder sollte ich mir vorher noch eine schriftliche Zustimmung von meinem jetzigen Vermieter holen?
ich würde eine schriftliche Zustimmung einholen, auf die Sie sich später beziehen können.
Hallo Herr Hundt
Ich habe eine Frage und zwar haben wir einen kleinen Hund er ist ca.20 cm groß uns lebt seit zwei Jahren bei uns im Haus nun habe wir uns einen zweiten Hund gekauft gleiche Rasse .Im Mietvertrag ist keine Regelung getroffen. Jetzt will der Vermieter das wir den zweiten Hund abschaffen. Was kann ich tun ?
ich kann Sie leider nur auf diesen Part oben verweisen: „2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist“.
Guten Tag Herr Hundt,
Meine Frau und ich würden uns gerne einen etwa kniegroßen Hund aus dem Tierheim anschaffen. In unserem Mietvertrag steht Folgendes:
Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Ausgenommen hiervon sind kleine Haustiere wie Ziervögel, Hamster, etc. Eine erteilte Genehmigung erlischt, wenn das Tier nicht mehr vorhanden ist. Die Genehmigung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wiederrufen werden.“
Ich denke dass unser Vermieter Hunde nicht sonderlich mag. Wie sieht es aus, wenn ich mir trotz eines Verbotes (auf Nachfrage) dennoch einen Hund holen würde. Außerdem würde mich noch interessieren wie ein solches Verbot auszusehen hat, bzw. welche Gründe zulässig sind und welche nicht.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
ich würde den Vermieter immer zuvor fragen und nicht eigenmächtig entscheiden. Hier ein Artikel für Sie: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/tierhaltung-in-wohnung-trotz-verbot-im-mietvertrag/
Hallo Herr Hundt,
wir haben uns vor kurzem einen Cavalier King Charles Spaniel Welpen geholt. Die Auflage unseres Vermieters war bei unseren Nachbarn Unterschriften zu sammeln und sie damit quasi zu informieren. Es war dabei aber nicht definiert das alle Partein zustimmen müssten. In unserem Dauernutzungsvertrag für die Wohnung gibt es keine Erwähnung zur Tierhaltung und in der Hausordnung der Genossenschaft bei der wir wohnen steht nur das der Vermieter zu fragen ist, kein absolutes Verbot. Unser Vermieter wollte trotz Unterschriften Liste zuerst nicht zustimmen, mit der Begründung wir wären beide jung und arbeitstätig, dabei arbeitet mein Mann von zu Hause. Dazu kommt, dass es schon mehreren Mietern gestattet wurde Hunde zu halten und nicht allen wurde auferlegt Unterschriften zu sammeln, einige Hunde wurden gleich geduldet.
Wir haben unseren Welpen wie gewünscht auch unserem Vermieter vorgestellt, der darauf hin auch nichts weiter gesagt hat, außer das er für die Akte die Unterschriftenliste zurück haben möchte.
Jetzt haben wir die Liste aber wieder bekommen mit einem Schreiben, das wir unterschreiben sollen. In dem steht:
“ Genehmigung zur Tierhaltung, die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, insbesondere bei Belästigung der übrigen Mieter durch ihr Tier….oder bei Verunreinigungen der Gemeinschaftsräume und Ausßenanlagen. Wenn wir von diesem Recht gebrauch machen, verpflichten Sie sich, das Tier innerhalb von 14 Tagen aus dem Haus zu entfernen.
Diese Genehmigung bezieht sich nur auf das oben bezeichnete Tier. Für jedes weitere Haustier ist eine neue Genehmigung erforderlich. Der Vermieter verpflichtet sich, nach Anschaffung des Tieres ein Foto an den Vermieter zu Übergeben. Die Hundesteueranmeldung ist dem Vermieter Vorzulegen.“
Unser Tier ist natürlich schon bei der Stadt angemeldet worden und trägt bereits seine Hundemarke und Haftpflichversichert sind wir auch bereits, die ´Hundehaftpflicht habe ich gleich ergänzen lassen.
Meine Frage ist nun, muss ich dieses Schreiben von unserem Vermieter wirklich so unterschreiben?
Die Vormulierung finde ich nicht sehr unglücklich.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Hallo Frau Wohlert,
danke für Ihren Kommentar. In meinen Augen ist es nicht ungewöhnlich, dass der Vermieter sich die Abschaffung des Tieres bei Störungen offen hält. Ob das dann wirklich durchsetzbar ist, ist eine ganz andere Frage.
Wenn Sie mit der Vereinbarung so nicht einerstanden sind, sollten Sie diese nicht unterschreiben. Die Frage ist dann aber, ob Sie dem Ziel dann näher kommen, wahrscheinlich nicht.
Im Zweifel sollten Sie den Mietvertrag und die Genehmigung durch einen Anwalt prüfen lassen.
Hallo Herr Hundt,
mittlerweile waren wir bei einem Anwalt, den ich auch im Vorfeld um Rat gefragt hatte.
Wir hatten ja mit etwas hin und her die Erlaubnis von unserem Vermieter bekommen, worauf hin etwas verspätet dann das oben erwähnte Schreiben kam.
Laut Anwalt hat der Vermieter keine wirkliche Handhabe den Steuerbescheid für die Anmeldung zu fordern, kann aber beim Amt prüfen lassen ob ein Hund gemeldet wurde.
Mit dem Foto ist es ähnlich. Ein Foto von einem Welpen, der sich noch verändern kann ist nicht wirklich sinnvoll. Außderm stellt sich dann die Frage, warum die ein Foto von unserem Besitz möchten, da Hunde ja leider unter Besitzgegenstände laufen. Und von dem Rest unseres Besitzes kann ja auch keiner ein Foto fordern.
Sinnvoller wäre es gewesen Fellfarbe oder ähnliches in dem Schreiben mit aufzunehmen.
Laut Anwalt können wir die Punkte im Schreiben die uns nicht gefallen streichen und dann unterschreiben. Selbst wenn der Vermieter von seinem Recht des Widerrufs gebrauch machen will, muss er Gründe und Beweise vorlegen, die auch aussagekräftig genug sind und sich eindeutig auf unseren Hund beziehen.
Wir haben unseren Welpen jetzt zwei Wochen. Und jetzt läuft eine Partei rum und fragt wer unserem Hund zugestimmt hat. Eines ihrer Familienmitgleider hätte angeblich wegen unseres Hundes eine Herzattacke oder Herzinfarkt gehabt. Wohlgemerkt, die Partei hat unseren Hund höchstens gesehen, aber direkt getroffen haben sie ihn noch nicht.
Hallo Herr Hundt,
Ich wohne mit meiner Freundin und unseren 2 Kindern (12, 5) auf 116 qm Mietwohnung. Als wir eingezogen sind (vor 2 Jahren) haben wir unsere 2 Katzen mit angegeben (5, 13). Vor einem Jahr haben wir uns für einen Hund entschieden (Shiba Inu). Wir haben natürlich die Wohnungsverwaltung um genehmigung gefragt. Musste jeden Mieter im Haus ( 5 Parteien ) um genehmigung bitten. Als dieses erledigt war erhielten wir die Genehmigung. Jetzt, möchten wir gern einen zweiten Hund, der gleichen Rasse.
Wieder bei der Wohnungsverwaltung angefragt. Wurde abgelehnt. Begründung: Trotz der geringen Größe des Hundes, entspricht die Haltung von mehreren Tieren nicht mehr dem Vertragsgemäßen Gebrauch Ihrer Mietwohnung.
ich finde es eigentlich nicht verwunderlich, dass die Hausverwaltung gegen die Haltung eines weiteres Hundes ist. Vier Personen, zwei Katzen, ein Hund, da ist es zumindest nachvollziehbar.
Wenn Sie denken, dass es weiterhin dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht (ich kann es nicht einschätzen), dann würde ich an Ihrer Stelle entsprechend argumentieren.
ich würde gerne wissen wie sich ein Mieter mit Hundewunsch nach dem Urteil von 2013 verhalten soll. Ich gehöre zu Fall 3-b. Das heißt, dass Hunde laut meinem Mietvertrag generell nicht erlaubt sind.
Ich hätte aber gerne einen Hund, vielleicht in ein paar Monate.
Soll ich zuerst fragen? Wenn die nein sagen, soll ich trotzdem mit meinem neuen Hund kommen? Wer muss gegen wem klagen? Mieter gegen Vermieter oder umgekehrt?
Und wie lange dauert so eine Klage vom Moment wo die eingereicht wird bis zur Entscheidung + Berufung?
Was passiert eigentlich wenn man ein Hund abschaffen muss und es nicht tut? Gefängnis? Straffe? Hund zwangseingeschläfert?
Einfacher wäre es wenn die Menschen mehr Verständnis füreinander haben…
danke für den Beitrag, vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag hier weiter: Tierhaltung in Wohnung trotz Verbot im Mietvertrag?
ich hatte in meiner Wohnung 7 Jahre lang einen kleinen Dackel. Letztes Jahr musste ich ihn einschläfern lassen. Anfang diesen Monats habe ich mir zusammen mit meinem Freund einen kleinen Welpen geholt. Jetzt sagt mein Vermieter, dass der nur geduldet wäre und ich die Mieter im Haus um Erlaubnis fragen muss und auch Unterschriften sammeln muss, damit wir ihn behalten können. Bei einer Familie bin ich mir nicht so sicher, diese Unterschrift zu bekommen. Kann der Vermieter dann von mir verlangen, den Hund wieder abzuschaffen? Kann er mir die Wohnung kündigen, wenn ich es nicht mache?
ich würde prüfen, ob die erste Genehmigung an einen „speziellen Hund“ gebunden war, oder auch für „andere Hunde“ gilt.
Hallo Herr Hundt,
Wir wohnen in einem Reihenhaus mit 6 Parteien von einer Wohnungsgesellschaft . Gerne würden wir uns im Sommer einen Golden Retriever kaufen. 3 unserer Nachbarn haben bereits schon kleine Hunde. Zwei davon sind nicht gemeldet und bei dem einem wurde die Haltung abgelehnt. In dem schreiben würden keine Gründe genannt. Daraufhin waren wir auch bei unserer Kundenberaterin und sie lehnte uns es leider auch ab. In einem Ort weiter sind genau dieselben Häuser ähnliche Lage (Feld in der Nähe) nur ein anderer Kundenberater, dieser erlaubt die Hundehaltung. Könnten wir denn da irgendwie evtl da etwas durchboxen. Wir haben 2 Kinder. Unsere große hat ziemlich Probleme Kontakte zu knüpfen. Die Züchterin hat auch Therapie Hunde und meinte dass der Hund ihr evtl dabei helfen könnte, dieses haben wir gar nicht erwähnt.
in ersten Schritt würde ich schriftlich um eine Begründung bitten, gerne auch mit Bezugnahme auf das andere Haus. Im zweiten Schritt würde ich eine Absage mit Begründung von einem Anwalt bewerten lassen.
Hallo Mietrecht..org ich habe folgendes Anliegen. Ich besitze seit 8 Jahren einen Beagle der bei meiner Wohnung auch gemeldet war, was ich leider nicht mehr nachweisen kann, da meine alte Verwalterin nicht mehr berufstätig ist und die Vereinbarung nur mündlich war. Die Sachlage verhält sich nun folgendermaßen. Seit einem Jahr bin ich jetzt wieder in einer neuen Beziehung. Meine Lebenspartnerin erwartet ein Kind von mir, was mich bewegt mit ihr in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Laut ihrem Mietvertrag ist die Kleintierhaltung genehmigt. Kann der Vermieter mich jetzt zwingen meinen Hund abzuschaffen, zumal in ihrer Wohnung schon ein Haskie zugegen ist ? Auch ist mir bekannt das in dem Mehrfamilienhaus schon Hunde in Familien leben
Sie müssen offensichtlich beim Vermieter eine Genehmigung für die Hundehaltung einholen. Wie der Vermieter hier reagieren wird, kann Ihnen niemand vorhersagen.
und zwar ist nix rein garnichts im Mietvertrag angegeben, ob Tierhaltung erlaubt ist oder nicht. Wir überlegen uns,bei 100m2 Wohnfläche, umd ca 800m2 Garten zur alleinigen Nutzung, eine französische Bulldogge anzuschaffen. Über uns wohnt eine alte Dame, die das Haus nie verlässt, man sie nie sieht und sonst auch nichts hört. Wir leben im Waldgebiet, hundeschule am Ende der Straße. Nachbarn 30 Meter luftlinie entfernt. Können wir uns ohne Zustimmung den Hund anschaffen?
Lieber Herr Hundt,
Bei mir ist die Regelung im Vertrag ebenso auf Nachfrage. Nun zog meine Freundin zu mir und sie hat einen Hund (der aber bisher noch woanders wohnt). Ich fragte bei Hausverwaltung nach und erhielt eine Absage. Die Hundehaltung sei generell nicht gestattet (was ja im Prinzip dem Vertrag widerspricht). Der Hund ist klein, ruhig und hat kurzes Fell. Auch wohnen wir schon über einer Bar 😉 Die Gründe wurden aber alle nicht berücksichtigt. Der Mieterverband riet mir dazu, in einem Schreiben auf vom BGH geforderte Einzelfallprüfung zu verweisen. Wir haben aber das Problem dass wir die Sache zeitlich bald klären müssen weil der Hund bis spätestens Juni zu uns kommen muss.
Frage: was passiert wenn man juristisch gegen Verbot des Vermieters vorgeht. Darf der Hund dann dennoch schon kommen? Schließlich haben wir im Prinzip gar keine andere Möglichkeit.
Und was kann passieren wenn wir uns nicht an das zweifelhafte Verbot halten? Es wurden ja keine Gründe vorgetragen…
ich kann sie nur bitten, den vorgeschlagenen Weg Ihre Anwalts / Mieterverbandes einzuschlagen. Ein Kommentar an dieser Stelle, kann eine individuelle Beratung zu Ihrem Einzelfall nicht ersetzen.
Hallo Herr Hundt,
ich bin Anfang Februar in eine neue Wohnung gezogen. Im Mietvertrag ist die typische Kleintier-Haltung geregelt, aber kein ausdrücklicher Ausschluss für Hunde. Auf Anfrage für einen kleinen Chihuahua hat er abgelehnt und war allein über die Anfrage sehr verärgert. Wie ist in dem Fall die Rechtslage?
Viele Grüße, Viktoria Cseh
natürlich ist der Vermieter verärgert. Sie sind vor wenigen Wochen ohne Hund eingezogen und wollen sich jetzt einen Hund anschaffen. Recherchieren Sie am besten nach passenden Urteilen, diese können Ihnen eine Richtung aufzeigen.
Hallo Herr Hundt,
ich wohne in einer 55qm Wohnung in einem 6 Parteienhaus und bin selber Mieterin.
Im Mietvertrag stehen nun zwei sich widersprechende Klauseln:
1. Die Haltung einer Haustiers, insbesondere eines Hunds oder einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des Vermieters zulässig.
2. Tierhaltung ist mit Ausnahme von Kleintieren nicht gestattet. Hunde sind keine Kleintiere. (steht unter „zusätzliche Vereinbarungen“)
Nun zu meiner Frage:
Welche Klausel stimmt nun ? Meiner Meinung nach stehen sich diese beiden Klauseln gegenübr. Die eine erlaubt es nach der Zustimmung und die andere untersagt es komplett. Ich möchte mir gerne einen kleinen Hund anschaffen und habe gehört, dass ein Chihuahua als Kleintier zählt. Stimmt das? Dann dürfte der Verwalter im Mietvertrag doch gar nicht schreiben, dass Hunde keine Kleintiere sind ?
für Sie ist der Teil oben „b. Formularmäßige Vereinbarung“ von Interesse. Am Ende wird es darauf hinauslaufen, das Sie die Genehmigung einholen müssen. Mir ist keine Rechtsprechung bekannt, in der ein Chihuahua als Kleintier eingestuft wird.
Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
ich hab eine Frage. Ich wohne in einem Dachgeschosswohnung mit Dachterrasse (2. Etage) auf dem Lande. Im Mietvertrag steht: Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belästigungen der Hausbewihner und Nachbarn sowie Beeinträchtigung der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
Ich hab eine Anfrage gestellt und eine unschlüssige Aussage erhalten: Nach Rücksprache mit meinem Bruder stehen wir Ihrem Ansinnen, einen Dackel in der Wohnung zu halten, etwas kritisch gegenüber. Wir sind uns nicht sicher, ob ein Jagdhund in einer kleinen Wohnung richtig aufgehoben wäre. Auch hegen wir Bedenken über den Verbleib des Hundes, wenn Sie Ihrer Arbeit tagsüber nachgehen. Wir sehen hier schon etwas Streitpotenzial mit den anderen Bewohnern des Haus bzw. des Objektes.
Daraufhin hab ich geantwortet: Ihre Sorge kann ich gut verstehen. Ich kann gerne alle Mietparteien dazu befragen. Wegen der Haltung tagsüber wird es im Wechsel mit meiner Mutter und mir nachgegangen, da wir beide den Hund halten werden. Und laut Ihres Mietvertrages zählt der Hund unter Kleintier und laut BGH-Urteil vom 23.3.2013 (VII ZR 168/12) ist es nicht verboten ein Kleinhund in der Wohnung zu halten. Seitdem hab ich keine Antwort bzw. Feedback mehr bekommen. Darf ich mir den Hund trotzdem holen ohne gekündigt zu werden?
In meinem Mietshaus wohnen 3 alte Damen, die eine ist viel unterwegs, die andere in der Reha und die andere habe ich noch nie gesehen.
Können Sie mir bei meinem Problem helfen?
Lg Jacqueline Brutschin
danke für Ihren Beitrag. Das Urteil sagt keineswegs, das ein Hund oder ein Dackel als Kleintier zu bewerten ist. Vielmehr geht es um ein grundsätzliches Hundehaltungsverbot (und des Unwirksamkeit).
Bitte Sie Ihren Vermieter doch einfach um eine erneute Reaktion und versuchen Sie die Bedenken auch weiterhin auszuräumen.
in unserem Mietvertrag steht „Die Mieter sind verpflichtet – sofern erforderlich – für das Halten von Haustieren die erforderliche Genehmigung des Vermieters einzuholen.“ Bei der Übernahme der Wohnung haben wir eine mündliche Erlaubnis für die Haltung eines Hundes erhalten.
Wir leben in einem Haus zusammen mit unseren Vermietern, die selber 3 Hunde halten.
Nun wollen wir uns einen Hund zulegen, worauf hin unser Vermieter argumentiert das wäre zu viel, da wir ja bereits 2 Kaninchen (leben im Garten) und 3 Leopardgeckos (im Terrarium im Wohnzimmer) halten, und das ja schon mehr sei als andere Vermieter gestatten. Wobei, meines Wissens nach, Kaninchen und Geckos unter das Kleintierprivileg fallen und somit keiner Zustimmung des Vermieters unterliegen.
Wie verhält es sich nun, da unsere Nachbarn/Vermieter ja selber Hunde halten, uns aber nun trotz mündlicher Zusage die Haltung eines Hundes untersagen wollen?
danke für Ihren Beitrag. Es wird wie so oft auf die Prüfung des Einzelfalls ankommen. Weitere Tiere und (zukünftig) vier Hunde in einem kleinen Haus können sicherlich Argumente sein. Es kommt auf die individuellen Umstände an. Im Zweifel sollten Sie die Dinge rechtlich bewerten lassen.
Ich wohne seit 9 Jahren auf einem Pferdehof wo ca 14 Katzen leben 1 Hund des Vermieters und eine neue Mieterin hat 6 Katzen + demnächst Katzenwelpen. Ich habe 2 Hunde einer davon ist 15 Jahre alt und krank, bekomme nächsten Monat eine Welpe als Ersatz wenn der alte nicht mehr da ist. Jetzt will mein Vermieter mir diese Hundehaltung untersagen also von dem dritten Hund. Kann ich dagegen angehen?
vielleicht habe ich die passende Antwort überlesen oder es gibt sie noch nicht, daher hier einfach mal mein Anliegen:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in der letzten Etage (4.OG, mit Holzdielen) und plane mir im August 2016 einen Hund anzuschaffen.
Mein Mietvertrag sieht vor, dass für Haustiere (mit Ausnahme von Kleintieren) die Zustimmung des Vermieters erfolgen muss. Demzufolge habe ich im April 2016 eine schriftliche Anfrage an die Hausverwaltung geschickt, mit der Frage, was sie hierzu von mir brauchen und ob es vielleicht (Größen und/oder Rassenabhängige) Einschränkungen gibt.
Nach einer Woche ohne Rückmeldung hatte ich dann das erste Mal telefonisch nachgefragt. Die Dame (nennen wir sie Frau X) druckste etwas herum und hatte verschiedene Punkte:
a) Frau X: Wie groß sei denn der Hund? –> Da ich noch keinen angeschafft habe, habe ich diese Frage zurück gegeben, ob es da Einschränkungen gibt, ich würde maximal mit 40-45cm großen Hunden „planen“ wollen. Als Vergleichsbeispiel gab ich Labrador an, da diese Rasse vermutlich jeder kennt.
Das wäre ja schon ein sehr sehr großer Hund. Den Vergleich mit einer Deutschen Dogge und deren Größe hat sie aber dann eingesehen. Was ich aber von vornherein ausschließe sind eben solche Riesen und aber auch Listenhunde. Da ich eben in einem Mehrfamilienhaus wohne, möchte ich da auch einfach niemanden verschrecken.
b)Frau X: Der bellt ja dann den ganzen Tag. –>Da ich den Hund mit auf die Arbeit nehmen kann und auch anderweitig bereits organisiert wäre, sollte eventuelles Bellen, eher selten im Haus vorkommen.
c) Der macht ja dann den Holzboden kaputt mit seinen Krallen. –>. Vermutlich genauso viel, wie ich mit meinen Schuhen oder mit Möbel verrücken oder ein Kind mit seinem Rutscheauto.
Ich hatte ehrlich gesagt das Gefühl, sie wäre nicht wirklich im Thema oder wollte das Telefonat kurz halten, es hatte einen recht negativen Nachgeschmack. Nun gut. Sie wollte hierzu dann mit dem Eigentümer direkt nochmal sprechen, um es final zu besprechen. Sie würde sich melden.
3 Wochen später habe ich wieder angerufen, da die Rückmeldung wieder ausblieb.
Frau X: Sie hat mit dem Eigentümer gesprochen und da der Holzboden bei mir ja gerade erst geschliffen worden sei, wäre das nicht so schön, wenn der direkt wieder „zerstört“ wird. –>Würde ich prinzipiell einsehen. Ich wohne aber schon seit 5 Jahren in dieser Wohnung und meine Vormieter ungefähr 10 Jahre. Der Boden ist in der Zeit definitv nicht erneuert/geschliffen worden(Protokoll meiner damahligen Übergabe führt auch einige bereits vorhandene Schäden am Fußboden), daher hinkt diese Argumentation etwas.
Es stellte sich raus, dass sie die Wohnungen vertauscht hat, denn im 1.OG wurde erst letzten Monat der Boden erneuert.
Frau X: Zudem wäre ja immernoch das Problem, wenn Leute an der Wohnug vorbeigehen, würde der Hund bellen. –> Da ich ganz oben wohne, kommen da außer meinen direkten Nachbarn neben mir, keine Leute „vorbei“. Das Bellen dürfte sich damit also wenn überhaupt auf ein „Normalmaß“ beschränken.
Frau X: Sollten Schäden vom Hund verursacht werden, will es dann ja immer keiner Zahlen! –>Schade, wenn Sie die Erfahrung gemacht haben. Da der Hund ja vom Gesetz her eine Haftpflichtversicherung benötigt, sehe ich da aber kein Problem. Zudem habe ich ebenso eine Haftpflichtversicherung. Daher komme ich bzw. die Versicherung ja in jedem Fall dafür auf. Gerne gebe ich das dann auch schriftlich weiter, wenn gewünscht.
Da sie mich nun eben in die falsche Wohnung sortiert hat damit unter falschen Vorraussetzungen mit dem Eigentümer gesprochen hat, wollte sie dies nochmal Absprechen und sich „auf jeden Fall“ bei mir melden.
Nebenbei sei angemerkt:
Es haben im Haus und auch im Hinterhaus bereits Hunde verschiedenster Größen gelebt und das auch über längeren Zeitraum. Ob die eine Zustimmung hatten oder nicht kann ich nicht sagen, da die Hauswärtin aber mit im Haus wohnt, wäre es sicher irgendwann auch bei der Verwaltung über diesen Weg bekannt gewesen.
Katzen leben nach wie vor im Haus. Bezüglich des Punktes „Abnutzung/Zerstörung Boden“ würde ich hier sogar behaupten wollen, dass gelangweilte Stubentiger sich nicht nur am Boden sondern auch mal am Türrahmen austoben…aber auch das lässt sich nicht pauschal verallgemeinern…
Nun habe ich nach einer Woche wieder nachgehakt. Diesmal scheint der Eigentümer im Urlaub zu sein, Frau X wäre aber dran und sie hätte mich nicht vergessen.
Dies ist nun eine Woche her! Es mag ja alles seine Zeit dauern, aber nach 2 Monaten sollte es doch eine Entscheidung geben, oder sehe ich das falsch?
Anders herum gefragt: Gibt es vielleicht sogar einen Zeitpunkt an dem man von einer „Stillschweigenden Zustimmung“ sprechen kann? Denn einfach nicht melden, kann ja auch keine Lösung sein.
Gibt es „feste“ oder definierte Argumente die gegen eine Zustimmung sprechen? Ich sehe in den seitens Hausverwaltung vorgebrachten Argumenten ehrlich gesagt kein absolutes Ausschlusskriterium. Oder übersehe ich da etwas?
Selbst wenn man nun ein klares Nein aussprechen würde: Was müsste denn gemacht werden, so dass die „Zustimmung“ erfolgen kann?
Danke und herzliche Grüße
Ich habe gestern den Vertreter unseres Vermieters um die Erlaubnis gebeten, einen Hund (7kg, 40cm) halten zu dürfen.
Als Antwort kam Folgendes:
der von Ihnen beantragten Hundehaltung können wir leider nicht zustimmen.
Zum einen wäre mit einer erhöhten Abnutzung der Wohnung zu rechnen und der Hund wäre einen Großteil des Tages alleine und unbeaufsichtigt in der Wohnung.
Mit freundlichen Grüßen
Darf er das nach dem BGH-Urteil mit dieser Begründung verbieten? Wir sind beide Lehrer. Der Hund wäre also höchstens und in Ausnahmefällen 6 von 24 Stunden alleine. Falls es doch einmal länger werden würde, hätten wir jemanden, der sich um ihn kümmert. Natürlich würden wir eine Haftpflichtversicherung inkl. Mietsachschäden abschließen.
Im Mietvertrag steht nichts.
Danke für die Hilfe!
es kommt auf die Interessesabwägung im Einzelfall an. Ich würde versuchen die beiden Argumente des Vermieters möglich umfassend zu entkräften, z.B. das der Hund bereut werden und eben nicht den Großteil des Tages alleine sein würde.
Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich ggf. rechtlich beraten lassen.
wir dürfen grundsätzlich einen Hund halten, bekommen dies aber nicht schriftlich. Jetzt haben wir uns einen Hund angesehen, einen jungen Boxer, der noch auf Malta sitzt .. Allerdings möchte der Tierschutz ein schriftliches ok vom Vermieter. Ich habe bereits schon Emailverkehr und telefonischen Kontakt mit unserem Vermieter gehabt und habe auch gesagt das sie es schriftlich festhalten sollen, falls der Hund zu viel bellt oder ähnliches, die Genehmigung zur Hundehaltung, jederzeit entzogen werden kann. Bis jetzt keine Zustimmung .. Habt ihr Tipps ?
Wir verzweifeln .. wir wollen der kleine Maus unbedingt ein schönes Zuhause bieten 🙁
wenn der Vermieter sich nicht schriftlich äußern will, ist er von der Ihrer Idee vielleicht doch nicht so begeistert. Das einfach als Gedanke dazu.
Ich habe das Problem das mein Vermieter zuerst im Beisein und einverständnis meiner Nachbarin das ok gegeben hat das mein Hund bleiben darf. Ich habe ihn vorher aber net gefragt ob ich einen Hund halten darf. Im Mietvertrag steht Hundehaltung nach Absprache erlaubt. Ich müsse dafür sorgen das das Treppenhaus sauber gehalten wird und das habe ich getan. Habe meinem Hund bei Regenwetter die Pfoten abgewischt und das Treppenhaus gesaugt. Jetzt sagt er aber der Hund muss in 1 Woche weg,das ginge net mehr da er zuviel Dreck mache und meine Nachbarin auszieht und eine Familie mit Kind einziehen wird. Ich habe nachgegeben und wohne jetzt vorrübergehend bei meiner Mutter,da ich den Hund net abgeben werde. Ich,meine ExFreundin und meine Tochter wohnen seit 12 Jahren in diesem Haus und es gab nie irgendeinen Zwist. Ich habe mich kurz vorher von meiner Freundin getrennt und wir wohnen halt noch zusammen. Sie hat jetzt Angst,das wenn ich dagegen angehe,gekündigt wird. Darf mein Vermieter das? ich habe leider keinerlei Ahnung. mein Hund ist übrigens ein mittelgroßer Kroatischer Schäferhund,ruhig,superlieb,bellt nie und macht auch keinerlei Theater.Mein Vermieter sagt das die Wohnung (2 Zimmer,aber sehr große Räume) zu klein wäre für so ein großes Tier (57cm) aber ich gehe 4x tägliche jeweils 1,5 Stunden raus und in der Wohnung beschäftige ich ihn mit Kopfarbeit und Lernübungen. ich hoffe Ihr könnt mir einen rat geben da ich sonst bald auf der Straße sitze. Bislang war jede Wohnungssuche erfolglos da keiner Hundehaltung duldet. Bis auf eine Wohnung die einer guten Freundin gehört und sie noch bis ende diesen Monats dort gemeldet ist,aber da sagt der Vermieter er will keinen weiteren Hund da schon 2 Möpse dort leben die aber im treppenhaus bellen,laut sind und eine Sondergenehmigung haben..aber für was? es sind Möpse und keine Retriever zb ausgebildet als Blindenhund oder sowas..und es gibt sows wie Sondergenehmigungen net da der Vermieter keinem anderen Mieter verbieten darf Hunde zu halten wenn schon Hunde im Haus leben.
Ich hoffe auf positive Rückmeldung
Hallo, ich habe eine Frage. Meine Hündin wurde im Mietvertrag verankert nun verstarb sie abrupt und unerwartet im Januar. Nun möchten wir uns wieder einen zulegen und andere Mieter haben seit einem halben jahr auch einen Hund, doch mein Vermieter möchte es nicht. Darf ich mir dennoch einen zulegen,wenn meine verstorbene Hündin schriftlich erlaubt wurde?
wenn die Genehmigung für einen bestimmten Hund erfolgte, brauchen Sie für einen anderen Hund folglich wieder eine Genehmigung.
ich habe einen kleinen Hund der viel bellt wenn ich weg bin. Das bedeutet vormittags 6.30-15.00 wenn ich zur Arbeit bin. In drei Jahre bin ich dreimal umgezogen. Ich verstehe dass sowas stört und in Hundeschulen helfen Sie nicht,sie können keine Lösung finden.
Was kann ich denn in dieser Situation machen?
Ist sowieso schwer hier in Deutschland eine Wohnung zu finden, mit einem bellenden Hund geht das einfach nicht.
Danke im Voraus,
Ihr Fall zeigt ja ganz gut, warum Vermieter „Angst“ vor Hunden haben. Natürlich müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die anderen Bewohner nicht belästigt werden und den Hund z.B. in eine „Tagespflege“ geben.
ich bin auf Ihrer Seite gelandet, weil ich mir nicht sicher bin, wie ich mich verhalten soll. Ich (Student) bin auf Wohnungssuche und habe ein Gesuch aufgegeben. Daraufhin hat sich ein Vermieter gemeldet und wir haben einen Besichtigungstermin ausgemacht. Ich habe ihr hinterher gesagt, mir gefalle die Wohnung sehr und ich würde sie nehmen. Sie schickte mir dann das Formular über die Selbstauskunft zu und sagte per WhatsApp, es seien keine Tiere in der Wohnung erlaubt.
Ich habe ihr bisher nicht gesagt, dass ich einen Hund habe (aus Angst, meine Bewerbung würde direkt „aussortiert“ werden). Wie soll ich mich jetzt verhalten? Auf den Mietvertrag warten und schauen, was dort wie formuliert ist? Vielen Dank schonmal.
wenn Sie keinen Ärger provozieren wollen, sollten Sie die Vermieterin natürlich von dem Hund berichten.
Hallo, Ich wollte mir einen Hund zulegen. Da ich ein eigenes Haus habe , bezieht sich meine Frage darauf wie es ist wenn ich zu Besuch bei meiner Freundin in der Mietwohnung bin? manchmal für 2 – 3 wochen am Stück.Spielt es eine Rolle was im Mietvertrag steht? Da ich ja nur Gast bin . LG
Hallo, ich möchte einen Hund in der Mietwohnung halten. Im Mietvertrag steht, das die Tierhaltung der Zustimmung /Erlaubnis des Vermieters bedarf. Der Vermieter hat meinen schriftlichen Antrag zur Erlaubnis der Hundehaltung abgelehnt, mit der Begründig, der Hund könnte durch Bellen stören und das Grundstück mit Kot und Urin verunreinigen.
Kann ich mir trotzdem ein Hund anschaffen weil die Formulierung im Mietvertrag alle Tierarten betrifft?
Guten tag liebes Team,
Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall: Meine Frau, unsere beiden Mädchen und Ich bewohnen ein Einfamilienhaus (mit Garten etc) zur Miete. Das Haus war bei Übernahme in schlechtem Zustand und wurde von uns in Eigenleistung aufwändig Renoviert, somit entfiel die Kaution. Da meine Frau an Depressionen leidet, wurde geraten, dass wir uns einen Hund zulegen.
Im Mietvertrag steht unter § 9 Tierhaltung folgendes: Tiere, mit Ausnahme von Kleintieren, von denen Gefahren oder Belästigungen nicht ausgehen können, wie bsw. Zierfische, Nagetiere o.ä in angemessener Anzahl, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden.
Über die Zustimmung ist unter Beachtung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu entscheiden.
Nun haben wir Anfang des Jahres des öfteren versucht die Vermieter telefonisch zu erreichen, leider erfolglos. Desweiteren haben wir die Vermieter angeschrieben und so um Erlaubnis gebeten (keine Antwort erhalten und nicht per Einschreiben versendet).
Aufgrund der Ignoranz haben wir uns dann einen kleinen Jack Russell (Schulterhöhe 30cm) zugelegt. Dieser ist sauber, ruhig und zerstört auch nichts, ebenso ist er täglich nur für kurze Zeit alleine im Haus.
Nun war der Vermieter letzte Woche unangemeldet da und sah den Hund und ging wortlos weg. Am Abend habe ich den Vermieter angerufen und dieser wurde gleich boshaft und sagte: Hund entsorgen oder raus! Ich fragte, ob er sich die Situation nicht einmal ansehen oder anhören wolle? Es kam der selbe Satz und er legte auf.
Meine Frage, was habe ich nun zu befürchten bzw was kann im schlimmsten Fall passieren?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Sassan,
danke für Ihren Beitrag. Eine Frage ist, wie können Sie nachweisen, dass der Vermieter Ihren „Antrag auf Tierhaltung“ erhalten hat. Das könnte schwierig werden.
Mehr Informationen für Sie:
auch ich habe dazu eine Frage: Ich habe eine schriftliche, individuelle Genehmigung vom Vermieter, dass ich meinen Hund in der Mietwohnung halten darf. Ich bewohne diese Wohnung mit meinem Hund seit 2014. Nun ist mein Hund älter geworden und hat damit verbundene Alterserscheinungen, unter anderem tröpfelt er ab und zu Urin im Treppenhaus ab. Dieses wird dann von mir unmittelbar gereinigt. Im Übrigen sind noch 2 weitere Hunde im Haus.
Nun widerruft mein Vermieter seine Erlaubnis und fordert die sofortige Abschaffung – was ein Einschläfern bedeuten würde. Muss ich das tun?
Vielen Dank schon mal für die Aufmerksamkeit.
ich weiss leider nicht, wie sehr Ihre Mietmieter und das Eigentum des Vermieters betroffen sind. Vielleicht ist eine Hunde-Windel eine Lösung. Ansonsten kann ich Ihre Situation gut verstehen, aber auch, dass der Vermieter nicht möchte, dass sein Eigentum beschäftigt wird und es vielleicht zur Geruchsbelästigungen kommt oder andere Mieter sich nicht mehr wohl fühlen.
Hallo Herr Hundt,
Meine Freundin und ich wollen uns gerne einen Hund holen (französische Bulldogge) und sind auch grade dabei die hausgemeinschaft durch zu fragen ob eventuell jemand was dagegen haben wird, mehr als die Hälfte haben schon unterschrieben und haben nichts dagegen. Wir haben von einen Mieter bei uns im Haus erfahren, das schon mal jemand einen Hund im Haus hatte und er diesen auf Grund eines anderen Mieters wieder abgeben musste weil er eine „allergie“ hätte, laut Vermieter. Hat der Vermieter das Recht mir einen Hund zu verweigern weil 1 Mieter im Haus was dagegen hat, wegen einer allergie?
Mit freundlichen Grüßen
wenn der Vermieter eine Verbot angemessen begründen kann, dann ist es möglich dies wirksam durchzusetzen. Auch eine Allergie eines Mieter kann m.E. ein Grund sein.
Danke für die schnelle Antwort, will hoffe das man mit der Vermieter drüber reden kann.
Sehr geehrter Herr Hundt
ich wohne zur Miete in einem Einfamilienhaus mit großem Garten. Im Mietvertrag wurde die Haltung eines Hundes festgelegt weitere nach Genehmigung.
Nun ist mein Hund aber gewerblich gehalten … d.h. ausgebildeter Therapiebegleithund … die Auftragslage gestaltet sich jetzt so, dass ein 2ter Hund ausgebildet werden müsste, um zukünftige Anfragen abdecken zu können.
Nun wurde meine Bitte für die Erlaubnis eines 2t Hundes abgelehnt … mit der Begründung des Gesundheitszustandes der Vermieter, demnach kein 2ter großer Hund im Haus wohnen könne.
Vermieter befinden sich im Ausland und haben selbst einen kleinen Hund und mit 48 cm ist mein Hund doch eher Mittelgroß.
Kann ich dagegen was machen?
der Vermieter muss die Absage begründen. Gut begründen. Auf der anderen Seite halten Sie kein „normales“ Haustier, sondern bilden Hunde gewerblich aus. Lassen Sie Ihren besonderen Fall im Zweifel rechtlich prüfen.
Guten Tag, unser Vermieter hat unsere Wohnung gekündigt. Weil er uns generell raushaben will. Im 2-Parteienhaus möglich ohne Angabe von Gründen. Nun wollen wir uns einen Hund aus dem Tierheim holen, obwohl Tiere pauschal im MIetvertrag verboten sind (unwirksame Klausel), könnte es da noch Probleme geben, obwohl er uns sowieso schon gekündigt hat und wir nach anderem Wohnraum uns umsehen? Vielen Dank.
ich verstehe leider nicht genau, warum Sie sich einen Hund anschaffen wollen, wenn das im Mietvertrag ausgeschlossen ist und Sie ohnehin ggf. ein schwieriges Verhältnis mit dem Vermieter haben (aufgrund der Kündigung). Sollte das also nicht einfach bis zum Bezug der neuen Wohnung warten?
Lieber Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre Antwort. Die ich einerseits verstehen kann, andererseits weiß niemand, wann wir eine neue Wohnung finden werden, das kann sich noch bis zum Nimmerleinstag hinziehen, ewig, unser Vermieter sagt, mit dem Auszug das hätte Zeit, er würde uns nie rausräumen lassen, dazu ist er nicht in der Lage von seinen ich will es vorsichtig ausdrücken „Fähigkeiten“, er wollte seinerzeit noch nicht einmal einen Mietvertrag machen (darauf habe ich bestanden), am liebsten hätte er alles nur schön mündlich, da das Wohnungsangebot gegen 0 geht und ich als alleinerziehende Freiberuflerin immer wieder abgelehnt werde, ich habe Zeit und wir hätten gern einen Hund und für mich ist es schwer zu akzeptieren, dass der Vermieter generell ablehnt (obwohl die Vormieterin hier auch einen HUnd hatte), nur weil er uns das Leben schwer machen will. Und wenn wir niemals eine neue Wohnung finden? Mit freundlichen Grüßen S. Lauer
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich wohne gemeinsam mit meiner Freundin in einem Mehrfamilienhaus (3 Parteien) zur Miete mit Gewerblicher Nutzung des Vermieters im Erdgeschoss. In unserem Mietvertrag ist folgende Klause eingetragen:
Der Mieter bedarf der Zustimmung des Vermieters, wenn er in den Mieträumen ein Tier halten will es sei denn, es handelt sich um Kleintiere (z.B. Wellensittich, Zierfisch). Der Vermieter darf die Zustimmung zur Tierhaltung nicht verweigern, wenn Belästigung der Hausbewohner oder Beeinträchtigung der Mietsache nicht zu erwarten sind.
Die Haltung einer Katze wird erlaubt.“
Jetzt meine Frage:
Wir haben unsere Vermieter nach einem Hund (Jack Russel Welpen) gefragt. Diese haben im ersten Gespräch abgelehnt und verneint. Nach wiederholtem Gespräch wollte sich das Vermieterehepaar nochmal beraten. Dieses wurde dann Verneint nachdem sie sagten das wohl der PVC Fußboden kaputt gehen würde. Nachdem wir mit allen Mieter im Haus gesprochen haben um ihre Meinung und ihr Einverständnis einzuholen haben wir uns wiederholt an die Vermieter gewandt, auch weil wir aus der Mietvertragsklausel verstehen das es nicht zu verweigern ist. Diese meinten zu uns wir können uns vielleicht den Boden mit einem Teppich oder schutzmatten oder billigem pvc auslegen. Über diese Möglichkeit haben wir uns bei einem Baumarkt informiert und uns am nächsten Tag gleich die matten kaufen wollen bzw. haben. Dieses reichte Ihnen dann wohl auch nicht, weil sie trotz unserer Bemühungen wieder umschwenkten und die Hundehaltung verboten.
Unser Vermieter stand dann heute morgen vor der Tür und wurde ziemlich patzig „sie hätten die Hunde Haltung verboten und wir sollte ihn wieder abschaffen oder wir könnten uns eine neue Wohnung suchen!“
Was können wir tun? Müssen wir unseren Welpen wieder abgeben?
Mit freundlichen Grüßen,
verstehe ich Sie richtig? – Ihr Vermieter hat der Hundehaltung ausdrücklich nicht zugestimmt, Sie haben jetzt aber schon einen Hund?
Hallo Herr Hundt,
nein nicht ausdrücklich verboten sondern. Erst Kompromiss (mit Teppich oder PVC auslegen) angeboten und dann wieder zurück gezogen nach 2 Tagen in der zwischen Zeit ist der Hund und einige Schmutzfangmatten bei uns eingezogen, weil wir in dem glauben waren es wäre so in Ordnung.
Ebenfalls fühlen wir uns durch den Mietvertrag gestärkt.
Ich muss dem ganzen hinzufügen das wir heute Morgen eine Abmahnung im Briefkasten hatten.
Mit freundlichen Grüßen,
meine Freundin und ich möchten gerne einen Hund aus dem Tierheim adoptieren. Hierzu haben wir unsere Vermieter, die unter uns wohnen, gefragt, ob sie etwas dagegen hätten.
Als Antwort erhielten wir eine ausdrückliche Verneinung mit der Begründung, dass die Vermieterin Angst vor Hunden hätte und sie das Gebell stören würde. Man muss dazu sagen, dass es sich um einen älteren Hund mit ruhigem Gemüt handelt.
Im Mietvertrag behalten sich die Vermieter bei Tierhaltung eine schriftliche Zustimmung vor. Die Hundehaltung wurde nicht explizit verboten:
„… bei Tierhaltung, soweit nach Art und Anzahl der Tiere Belästigungen von Nachbarn und eine Beeinträchtigung der Mietsache nicht von vornherein auszuschließen sind.“
Darf uns die Hundehaltung aufgrund oben genannter Schilderung untersagt werden?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
der Vermieter muss die Ablehnung begründen. Im Zweifel kommt es auf den Einzelfall an. Wenn es sich z.B. um ein Zweifamilienhaus mit einer Eigentümer- und einer Mietwohnung handelt, ist die Begründung eher zu akzeptieren, als in einem großen Miethaus in dem die Vermieter garnicht wohnen.
vielen Dank für die zügige Rückmeldung.
Es handelt sich um ein Zweiparteienhaus; eine Eigentümerwohnung und eine Mietwohnung.
Mir stellt sich die Frage, ob die Aussage, dass sie Angst vor Hunden hat und generell keine Hunde im Haus haben möchte (u.a. wegen dem Bellen) als Begründung für eine Ablehnung ausreicht.
Hallo Herr Hundt,
mein Problem ist folgendes: Ich habe seit knapp 2 Jahren einen Hund in meiner Wohnung (45qm), ohne mir vorher die Zustimmung meines Vermieters geben zu lassen.
Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus (4 Eingänge á 6 Wohnungen), zu diesem Haus gehören noch weitere Häuser. Mal abgesehen von mir, gibt es noch mindestens 3 weitere Mieter mit Hund (einer der Hunde ist ständig am bellen sowie sie draußen ist) aber es sind eher kleinere Hunde. Mein Hund ist ein Riesenschnauzer-Mix (40kg) und sehr ruhig und ausgeglichen, da ich viel mit ihm raus gehe. Jeder weiß das ich diesen Hund habe, auch die Angestellten des Vermieters (inkl. der Hausmeister). Bisher hat niemand etwas gegen meinen Hund gesagt (weder die anderen Mieter noch der Vermieter), denn er ist eher ruhig, bellt nur sehr wenig (wenn dann nur wenn es bei mir klingelt aber auch dann nur kurz) und ist total lieb. Natürlich habe ich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen die auch Schäden in der Wohnung einbezieht. Bisher hat er aber keine Schäden verursacht, er macht nirgens hin und verhält sich auch im Treppenhaus ruhig. Ich bin Rentnerin (aus gesundheitlichen/psychischen Gründen) und somit ganztags zuhause und verbringe somit entsprechend Zeit mit meinem Hund.
Nun hat mein Vermieter einen neuen „Technischen Verwalter/Leiter“ und er hat vor 1 Woche erstmals meinen Hund gesehen, aber gesagt hat er nichts dazu (er sah aber auch nicht unbedingt erfreulich aus). Er ist recht streng und stellt im Moment einiges auf den Kopf (neuerdings wird eine Parkerlaubniss benötigt wenn das Auto hinter dem Haus steht, Mülltonnen werden Videoüberwacht usw.) und ich habe nun Angst, dass er etwas gegen den Hund haben könnte und ich meinen Hund nun weggeben muss.
Ich muss dazu sagen, dass der Hund für mich eine große psychische Stütze ist, da ich ohne ihn kaum das Haus verlassen kann (Panikanfälle) und auch mein Sohn (der an den Wochenenden und in den Ferien bei mir ist) sehr an den Hund hängt (auch für ihn ist der Hund eine große Stütze, da mein Sohn ADHS hat und aufgrunddessen sogut wie keine Sozialen Kontakte, der Hund ist sozusagen sein bester Freund).
Meine Frage ist nun, kann der Vermieter mir nach knapp 2 Jahren plötzlich die Wohnung kündigen bzw. verlangen den Hund weg zu geben oder muss der dafür trifftige Gründe haben (zb. mieter die sich belästigt fühlen, ständiges bellen, aggressiv etc.) ?
Zusammenfassend: ich habe ihn knapp 2 Jahre
– er macht keinen Lärm in der Wohnung oder in der näheren Umgebung des Hauses
– er ist nicht aggressiv
– macht nichts kaputt
– kein Mieter kam bisher auf mich zu um sich zu beklagen
– sein „Geschäft“ macht er nie in der Nähe des Hauses (falls doch wird es von mir natürlich aufgesammelt und entsorgt)
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, denn weggeben möchte ich ihn nicht, eine neue wohnung (geschweige denn einen umzug) kann ich mir absolut nicht leisten und wäre auch eine psychische extrembelastung für mich.
ich würde die Sache einfach ins reine bringen und auf den Verwalter zugehen und um eine schriftliche Genehmigung bitten. Solange das nicht geschehen ist, werden Sie immer mit der „Angst“ leben.
zuerst einmal möchte ich mich für die zahlreichen Antworten zu diesem Thema bedanken, die auch mir schon ein bisschen weitergeholfen haben. Dennoch möchte ich meine Sachlage vortragen und hoffe auf einen Rat:
Auszug aus dem Mietvertrag: „Jede darüber hinausgehende Tierhaltung (z.B. Hund, Katze) innerhalb der Mietwohnung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung wird nur für den Einzelfall erteilt und kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Widerruf einer Zustimmung kommt in Betracht, wenn der Mieter Auflagen nicht einhält, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder wenn die Mietsache oder das Grundstück beeinträchtigt werden“
Ich habe bei der Hausverwaltung angerufen, die Rücksprache mit der Vermieterin hielt und meine Anfrage ablehnte. Da ich sicher gehen wollte, dass alle Angaben auch wirklich bei der Vermieterin ankommen schrieb ich ihr einen Brief den ich über die Hausverwaltung zustellen lies. Ich beschrieb den Hund: 20cm Schulterhöhe, bot ein Probequartal an, um Vorurteile zu entkräften und informierte über eine Haftpflichtversicherung für den Hund.
Erneut erhielt ich ein unbegründetes ‚Nein‘. Auch auf wiederholte Nachfrage wurde mir eine Begründung verwehrt. ‚Die Vermietung übt Hausrecht aus, das hätte mich alles nicht zu interessieren. Es ist ihr Eigentum und sie habe das letzte Wort. Begründet werden muss gar nichts.“
Stimmt das so? Was kann ich tun? Mit der Hausverwaltung lässt es sich nicht reden, muss man mir nicht sachliche Gründe für eine Ablehnung vorbringen? Der Mietvertrag gibt mMn nach nur her wann mir eine Erlaubnis entzogen werden kann und das grunsätzlich eine Erlaubnis möglich ist, aber nicht ob ich einen Handstand oder eine Rolle vorwärts vollführen muss, um eine Zustimmung zu erhalten…Willkür? Ungültig?
Im Haus wohnt ein kleiner Chihuahua, kürzlich eingezogen, angeblich eine kurzfristige, befristete Sondergenehmigung (Auskunft der HV, Mieterin sagte sie sei mit dem Tier eingezogen). Katzen sind erlaubt.
Wie stehen nun meine Chancen? Dem BGH Urteil entnehme ich, dass im Einzelfall geprüft werden muss wenn eine Vertragsklausel ungültig ist.
Wie sieht das bei einer gültigen Klausel aus?
Ich weiß nicht vor und nicht zurück…
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
die Situation ist schwierig. Der Vermieter muss begründen, warum die Tierhaltung untersagt wird. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, bevor Sie sich ein Tier anschaffen.
Hallo Herr Hundt,
ich möchte mir gerne im Herbst einen Hund anschaffen. Im Mietvertrag stimmt, dass die Anschaffung zustimmungspflichtig ist, also habe ich einen Antrag auf Tierhaltung gestellt, der – ohne Nennung von Gründen – abgelehnt wurde. Ich habe daraufhin ein weiteres Schreiben geschickt, in dem ich nach den Gründen für die Ablehnung gefragt habe (insbesondere, da ich von einer Katze im Mietshaus weiß und Katzen auch der Erlaubnis bedürfen). Daraufhin hat die Hausverwaltung geschrieben, dass es bereits zu viele Tiere, v.a. Hunde, im Mietshaus gebe. Bei Überzahl könne dies zu Unstimmigkeiten zwischen den Tieren führen und dies sollte stets vermieden werden..
Ich wohne jetzt seit fast einem Jahr hier und habe noch nie einen Hund gehört oder im Treppenhaus gesehen. Meine Vermutung ist daher, dass die Hausverwaltung sich diesen Grund ausgedacht hat. Wenn dem so wäre und ich das nachweisen könnte, hätte ich dann die Chance die Hundehaltung durchzusetzen?
Vielen Dank für Ihre Mühe & herzliche Grüße
Hallo Herr Hundt,
ich wohne in einem 6 Parteien Haus. Im 2. OG. Der Mieter aus dem EG (in etwa gleiches Alter/Arbeitstätig etc) hat einen Hund. Mein Vermieter verweigert mir die Haltung eines Hundes mit der Aussage: „Hunde dürfen nur im EG gehalten werden“. Ich empfinde eine solche Aussage als diskeminierend. Ich kann mir keinen plausieblen Grund vorstellen warum eine Etage drüber ein Hund nicht mehr gehalten werden dürfte. Ob ein Hund im EG bellt oder im 2. OG macht doch keinen Unterschied.
Ist eine solche „Begründung“ des Verbots „rechtens“ bzw. gibt es ein Gegenargument mit dem ich eine solche Aussage aushebeln/entkräften kann?
für mich wäre es zumindest ein Unterschied, ob ein Hund im EG lebt oder im 4. OG und damit immer durch das komplette Treppenhaus muss. Ich würde die (schriftliche) Begründung des Vermieters rechtlich prüfen lassen.
Guten Tag Herr Hundt!
Es geht um folgendes: In meinem Mietvertrag steht das Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme nicht störender Kleintiere z.B.Zierfische und Ziervögel nicht gehalten werden dürfen. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden. Nun möchten wir uns im nächsten Jahr einen Hund holen höchstens in der Größe eines Chihuahuas. Muss ich in diesem Fall auch meine Nachbarn fragen und/oder kann der Vermieter grundsätzlich den Hund ablehnen?
Vielen Dank im vorraus für Ihre Hilfe.
Ihre Nachbarn brauchen Sie nicht zu befragen. Ihren Vermieter müssen Sie bei der Hundehaltung um Erlaubnis bitten.
Was ist die Regelung in der Schweiz wenn ein ausdrückliches Verbot gegen Hund und Katze im Mietvertrag steht. Jedoch haben wir ein therapeutischer Chihuahua. Er ist vom Arzt verschrieben worden. So, was können wir tun. Was ist die Regelung hier? Gilt das Tierverbot oder ist es Diskriminierung gegen den Halter wenn uns ein Mietvertrag wegen Haltung eines therapeutisches Tieres abgesagt wird?
bitte befragen Sie einen Anwalt, der sich im Schweizer Mietrecht auskennt.
Erstmal vielen Dank für den Artikel.
In meinem Mitvertrag steht die Klausel: „Der Mieter ist verpflichtet – sofern nach Art und Größe des Haustieres erforderlich – für das Halten von HAustieren eine Genehmigung des Vermieters einzuholen.“
Ich habe nun meinen Vermieter gefragt, ob ich einen Hund halten darf – ohne Angabe von Rasse oder Größe des Hundes. Es würde sich auf jeden Fall um keinen Kampfhund handeln und eher ein kleiner Hund werden.
Die Antwort des Vermieters war, dass wir keinen Hund haben dürfen. Begründet wurde es damit, dass im Erdgschoß ein Kindergarten ist und wenn der Vermieter uns die Erlaubnis gibt, er sie jedem Mieter geben müsste.
Zudem hat keiner der anderen Bewohner des Hauses etwas gegen Hundehaltung.
Ist das Verbot bzw. die Begründung rechtens?
Vielen Dank für die Antworten!!
der Vermieter möchte einfach keinen Hunde – das dies als Grund ausreicht darf bezweifelt werden. Auf der anderen Seite kann ich verstehen, wenn der Vermieter in seinem Haus keine Hunde wünscht.
Hallo Herr Hundt,
ich wohne in einer Genossenschaftswohnung im 3 Stock und in meinem Mietvertrag steht ausdrücklich drin, dass Hunde nicht erlaubt sind. Jedoch hat meine Mutter einen Hund (Kniehoch, lieb, kastriert, bereits 9 Jahre alt) und ich werde ihn „Erben“ (es gibt sonst niemanden) , da sie ableben wird. Telefonisch hat mit die Hausverwaltung mitgeteilt, dass es keine Ausnahmen gemacht werden, da sie jeden Mieter gleich behandeln.
Mir bleibt nach diesem Gespräch eigentlich nur noch die Wohnungssuche oder? Den Hund abgeben kriege ich nicht übers Herz… Können Sie mir einen Rat geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
wenn der Vermieter die Hundehaltung rechtmäßig untersagt, dann dürfen Sie in dieser Wohnung keinen Hund halten.
es gibt 4 Wohnungen in dem Haus wo wir wohnen und eine Partei hat 3 kleine, unerzogene und aggressive Hunde die dauernd Lärm verursachen und Tag und Nacht bellen. die Wohnung ist kleiner als 70 Quadratmeter. Vor ein paar Wochen gab es zusätzlich eine neue Familie die neue eingezogen ist und die besitzen auch ein klein Hund. Die 3 Hunde von einer Familie und der 1 Hund von der zweite Familie kommen miteinander nicht klar und bellen sich gegenseitig an jedes Mal wenn einer von den beiden Familien mit den Hunden spazieren geht. Ist so was gar nicht geregelt? Welche Möglichkeiten haben wir vor allem weil unser 4 jähriger Sohn besonders von den 3 aggressiven Hunden sehr viel Angst kriegt und teilweise nicht traut nach draußen zu gehen. Was können Sie uns in diesem Fall empfehlen?
Vielen Dank im Voraus!
ich denken Sie könnten Protokoll über die Lärmbelästigung führen, den Vermieter informieren und ggf. über eine Mietminderung nachdenken.
Giftig für Hunde
Nachfolgend erhalten Sie eine Auswahl der gängigsten Ursachen für eine Vergiftung bei Hunden und die entsprechenden Symptome. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Aspirin (Acetylsalizylsäure) – spätere Organschäden, bei hoher Dosis tödlich
- Paracetamol – Magenblutungen, Mattigkeit, Leberschäden
- Ibuprofen – Bewusstseinstrübung, erhöhte Wasseraufnahme, erhöhte Harnmenge, Erbrechen
- Diclofenac – Blutungen, Erbrechen, Durchfall, Abmagerung
- Zwiebeln (N-Propyl-Disulfid) – Blutarmut
- Knoblauch (Allicin) – Blutarmut
- (Bitter-)Schokolade (Theobromin) – Erregung, Backschololade kann in geringen Dosen tödlich wirken
- Frostschutzmittel (Ethylenglykol) – Durst, Bewusstlosigkeit, Nierenschaden
- Kaffe (Koffein) – unterschiedlich (s.o.)
- Tee (Koffein, Theophyllin) – unterschiedlich (s.o.)
- Nikotin – Erregung
- Macadamianüsse – steifer Gang, Leberschaden
- Obstkerne (Pfirsich, Aprikose, Pflaume) – Atemstillstand
- Weintrauben/Rosinen – akutes Nierenversagen
- Eisbonbons, Bonbons mit Zuckerersatzstoff und Zahnpasta (Xylit) – Leberschaden, Unterzuckerung
- Strychnyn (ggf. in Beutetieren) – generalisierte Überempfindlichkeit (Licht, Geräusche etc.)
- Thallium (früher zur Entwesung eingesetzt, Langzeitanreicherung in Böden) – chronisch -> Fellverlust
- Cumarin (Rattengift, aber auch in geringen Dosen in Zimt, Erdbeeren u.a.) – erhöhte Blutungsneigung
- Schneckenkorn (meist Metaldehyd) – geweitete Augen, Taumeln, Krämpfe, Erbrechen
Zimmerpflanzen die giftig für Hunde sind:
- Diffenbachie, „Schweigrohr“ – Schleimhautschwellung, Blasen, Geschwüre, Nierenschäden, Augenschäden, Stimmverlust, schon in geringen Dosen tödlich
- Drachenbaum, Drachenlilie – Magen-Darm-Beschwerden
- Efeu – allgemeine Symptomatik
- Ficus Benjaminus – allgemeine Symptomatik
- Tannennadeln – Nieren- und Leberschäden
- Weihnachtsstern – schon in geringen Dosen tödlich
Gartenpflanzen die giftig für Hunde sind:
- Amaryllis – bereits in geringen Dosen tödlich (vor allem Zwiebel)
- Azalee – allgemeine Symptomatik
- Buchsbaum – erst Erregung, dann blutdrucksenkend
- Stechpalme – hochgiftig
- Eibe – Herzstillstand
- Engelstrompete – Erregung oder Dämpfung, tödlich
- Fingerhut – Herzstillstand
- Goldregen – Atemstillstand
- Maiglöckchen – Herzstillstand
- Oleander – Herzstillstand
- Rhododendron – allgemeine Symptomatik
Nicht immer handelt es sich konkret um eine Vergiftung, auch einige Lebensmittel, die nicht im klassischen Sinne giftig für unsere Vierbeiner sind, führen zu ernsthaften Erkrankungen und sollten daher nicht oder nur wohlüberlegt eingesetzt werden. Unüberlegte Handhabung führt zu Schäden oder Erkrankungen.
So sollte niemals rohes Schweinefleisch (dazu zählt auch Mettwurst und Schinken) verfüttert werden, das Fleisch kann das Aujezsky-Virus enthalten, für Menschen und Schweine ungefährlich, für Hunde und Katzen tödlich.
Zum Thema Ernährung gibt es viele interessante aber auch unsinnige Feststellungen, Meinungen, Thesen, wissenschaftliche Erkenntnisse. Grundsätzlich sollte man sich jedoch folgendes zu Herzen nehmen: ein Hund ist kein Mensch, sie können zwar sehr gut riechen, aber im Schmecken hängen sie uns weit hinterher. Einem Hund ist es völlig gleichgültig, ob er sein Leben lang dasselbe Futter bekommt. Er braucht Liebe und Aufmerksamkeit, selbst das Leckerchen ist in vielen Fällen eher eine Belohnung, weil es als Aufmerksamkeit registriert wird und nicht weil es besonders gut schmeckt. Tun Sie Ihrem Liebling wirklich etwas gutes und geben Sie ihm nur das, was auch für ihn geeignet ist – Hundefutter. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
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19 Kommentare, sei der nächste!
Sehr guter Artikel. Ich bin der Meinung das es wirklich auf die Menge der Dinge ankommt entsprechend der größe/Gewicht des Hundes. So schnell passiert da nichts;) man sollte es aber trotzdem nicht ausreizen.
ich habe unseren hundekindern ab der 4. woche das gefüttert, was mama und papa auch bekamen, hat prima geklappt. ich koche für alle 5, genüse jeglicher art, mische mit kartoffeln oder selbstgemachten nudelm oder reis und mische dann mit fleisch, gekocht. alle drei tage igbt es trockenfutter. unsere sind gesund und munter. milchprodulte gibts für keinen. an giftige pflanzen sind sie noch nicht gegangen. lg pedrolina
Hallo liebe Hundemamis und Hundepapis,
wir leben in Südamerika und da ist alles anders!
Das Thema Milch- und Milchprodukte:
Hier werden die Hunde- und Katzenwelpen mit Kuhmilch großgezogen. Meist kommmen die Hunde mit 5 bis 6 Wochen von der Mutter weg und werden bereits in diesem Alter verkauft. Welpenmilch gibt es hier nicht. Wir haben unsere Welpen mit Muttermilch und ab 6 Wochen Zufüttern mit rohem Rinderkack mit etwas gekochtem Reis und Haferflocken großgezogen. Milch kennen weder die kleinen, noch die großen Hunde. Wir haben 5 Rottweiler, die aber alles andere als Kampfhunde, sondern eher große Deddybären und dennoch sehr wachsam sind.
Das Thema Knoblauch:
Leider ist hier in dem extremen Klima die Belastung mit Ungeziefer sehr hoch. Aus dem Grund bekommen unsere Hunde(auf Empfehlung eines wirklich guten TA) regelmäßig Knoblauch ins Fressen. Ca3x pro Woche eine Zehe pro Kopf. Dadurch ist die Belastung mit Flöhen, Milben, Würmer und auch Maden unter der Haut viel geringer. Auch Stechmücken sind weniger aktiv. Das machen hier sehr viele Leute und da gab es noch nie Porbleme. Ich kann nicht verstehen, dass der Knoblauch giftig sein soll. Und auf 100 g pro Wauwi kommen wir vielleicht nach einem halben Jahr oder Jahr. Auch die Moskitos sind bei Mensch und Tier weniger lästig, wenn man ausreichend Knoblauch nimmt. (Wir essen täglich ca. 1 Zehe por person im Essen.) Nach ca. 4-5 Monate stellt sich dann ein sehr interessantes Phänomen ein. Die Moskitos schwirren zwar umher, aber sie mögen sich weder setzen, noch stechen sie. Das ist vielleicht ein guter Tipp, der nicht nur für unsere Vierbeinern, sonder auch für Menschen, die von Moskitos sehr geplagt sind.
Lg aus der Sonne
mein Hund hat sich in den letzten Tagen – Meisenknödel – ja, ihr lest richtig! Aus einem Baum geholt, habe ihn erst jetzt auf frischer Tat ertappt!
Ist das gefährlich für ihn, anscheinend sind die unwiderstehlich..
hatte einen Artikel gefunde, wo es hieß das der Laich von Kröten und Fröschen sehr toxisch ist.
Trinkt ein Hund aus einem Teich soviel, dass der Hund sich vergiften könnte?
Und wieviel müßte der Hund trinken?
Vielleicht kann mir Einer eine Antwort darauf geben.
Hallo, mal zu knoblauch..unsere möpsin ist nur die hundewurst v vitaktaft und da gibt es eine mit knoblauchgeschmack, das es mir schon fast zu viel wäre/ist.
Auch bekommen unsere hunde hier und da ein stückchen kindermichschokolade…das schmatzen dabei ist nicht zu überhören 😉 auch käse und salami stehen auf der snackliste ganz oben..beiden hunden geht es wunderbar 😀
Lieber leben sie vllt wenn überhaupt 2-3 jahre kürzer aber dafür um so glücklicher 😉
Wenn ich mich nur von Ravioli ernähten würde, ich auch ein Magengeschwür bekommen.
Und das der hund und auch katze tagein tagaus das selbe essen solln und ihnen das nix ausmacht, ist schlichtweg ne lüge 😉
das mit den giften in den diversen pflanzen und oder auch Lebensmitteln ist alles schön und gut. aber wir dürfen nicht vergessen, das auch wasser ein ganz gefährliches Lebensmittel ist. es enthält in vielen teilen Deutschlands sogar Chemikalien. ganz zu schweigen vom Bleigehalt.
leute mal ehrlich. diese liste ist gut als info was ein Hund nicht fressen sollte. aber dennoch darf man nicht gleich davon ausgehen das der Hund Tod umfällt, weil er dem Kind einen Keks mit schokolade geklaut hat. oder weil er beim grillen mal ein stück Bratwurst frisst weil die runtergefallen ist. Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, das Tiere eigentlich nicht wirklich das fressen was nicht gut ist. wenn der Hund aus einer pfütze nur einmal schlabbert, dann ist das wasser nicht gut. wenn er an der nächsten richtig säuft, dan ist das wohl besser.
Ersteinmal danke für die interessante Information ,
Des weiteren möchte ich bemerken das Trockenfutter ausschließlich nicht eine gute Ernährung für unsere Lieblinge sein kann, denn ich stelle bei meinem Tier fest dass das hingestellte Fressen ob nun nass oder trocken nicht angerührt wird mein Hund will das Essen was auch ich esse selbst wenn ich sein Begehren ignoriere Frist er sein Futter nicht außer wenn ich mit ihm in Urlaub bin !
Folglich glaube ich nicht das Hunde keinen Geschmack haben. Ich erinnere mich an meinen Hund in meiner Kindheit der bekam nur vom Tisch Fleisch Gemüse Kartoffel Soße alles zerkleinert und er aß zur gleichen Zeit wie wir ….es war sicher eine ausgewogene Ernährung den er ist 18 Jahre alt geworden und nur mal als Hinweis Hundefutter hat sich erst in den letzten 40 Jh. Durch die Industrie sehr etabliert !
Gewisse Dinge beachte ich schon es gibt kein Knoblauch, Zwiebeln Trauben , Schokolade ect.und ansonsten bekommt sie gemischtes Fressen ….und das besondere ist für sie Tatar mit Eigelb und gebrühter Pansen mit Reis und Karotten ….und der Pansen schmeckt auch mir …ist sehr lecker als Suppe mit Zitrone und Sahne -sehr köstlich .
Würde mich auch freuen, wenn es etwas detaillreicher wäre. Wie schon oben einmal kommentiert wirkt ja nicht alles gleich bzw gleich schnell.
Knoblauch bekommen meine Hunde.
Und da ich barfe, steht auch ab und an ne Blutuntersuchung an und da gabs noch nie Auffälligkeiten.
„Als toxische Dosis beim gesunden Hund wird bei frischem Knoblauch und auch Zwiebeln eine Menge von mehr als 5 g je Kilogramm Körpergewicht bzw. mehr als 0,5 % des Körpergewichts angegeben“
Heißt, bei einem 20kg Hund sind das 100g 😉 Und jetzt wiegen wir mal ne Zehe…
Die eigentliche Frage dahinter ist ja: Wie lange brauch es, bis es im Körper abgebaut ist?
Paprika (Solanin), manche Avocadosorten und auch Apfelkerne (Blausäure) sind jetzt zB ein paar Sachen, die mir noch auf die Schnelle eingefallen sind.
Die Aufstellung über alle möglichen Vergiftungsarten hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei der Komplexität
wohl auch nicht möglich.
Trotzdem finden sich hier viele Anregungen und ich vergebe
hier 5 Sterne. Danke für die Information. Einen Hund habe ich schon durch Vergiftung verloren.Wenn man einmal einen Hund
vor Schmerzen schreien gehört hat, vergisst man das nicht.
Wissen, z,B. dass bei den unterschiedlichen Möglichkeiten
und Dosierungen die Erscheinungen erst Tage später auftreten können, fehlte mir.Das hätte ihm wahrscheinlich das Leben gerettet.
Hallo Jürgen, vielen Dank für Deinen netten Kommentar zu dem Artikel! Es tut mir sehr Leid, dass Du so tragisch Deinen „Freund“ verloren hast!
Die Auflistung find ich gut und sehr informativ, danke aber das Ende, geben Sie ihm nur das, was auch für ihn geeignet ist – Hundefutter.
Das meiste fertige Hundefutter ist nicht gut für den Hund und macht ihn unter Umständen sogar krank. Was da alles drinnen ist, alte Industriefette, fast kein Fleisch..zuerst wird es so stark erhitzt, das es alle Vitamine verliert (wenn überhaupt welche drinnen waren) und dann werden künstiliche Vitamine zugesetzt.
Wenn eine Ernährungsform für den Hund artgerecht ist, finde ich,ist es barfen.
Guten Abend, ein sehr interessanter Artikel der mich dazu bewegt den Weihnachtsstern umgehend zu entsorgen.
Eine sehr gewagte Aussage ist es zu behaupten Hunde würden nicht so gut schmecken wie Menschen und es wäre in Ordnung ein Leben lang täglich das selbe Futter zu bekommen.
Hier stimme ich absolut noch zu, denn für ich bin überzeugt davon dass auch Hunde Abwechslung benötigen (sowohl im Alltag als auch beim Fressen). Dies entspricht Ehr den saisonalen und täglich neuen Ernährungsweisen des Wolfes.
Abgesehen davon gilt genau wie beim Menschen dass nur eine ausgewogene Ernährung auf Dauer gesund sein kann.
Tag ein Tag aus das selbe (womöglich sogar Trocken-) Futter zu geben halte ich für nicht artgerecht, ja sogar für eine Form der Bestrafung, so wie es auch für den Menschen eine wäre.
Dies muss jeder selbst entscheiden, in jedem Fall danke ich Ihnen für die aufschlussreichen Informationen und verbleibe mit dem altbekannten Satz: „Die Dosis macht das Gift“.
Hallo Alexander, vielen Dank für Deinen Kommentar! In Deinem Satz „Die Dosis macht das Gift“ liegt sehr viel Wahrheit! Danke Dir!
Es gibt leider noch mehr Giftpflanzen, an die niemand denkt, die aber überall als „Zierpflanzen“ angepflanzt werden…
Zum Beispiel Eibe, Berberitze, Liguster, Kirschlorbeer, Schnurbaum oder dergleichen. Darum dürfen unsere Hunde an keinen Stöckchen kauen oder diese apportieren.
Wir erziehen unsere Hunde ohne Leckerlie, denn wenn man sie draussen „belohnt“(füttert), werden sie dort auch alles essbare aufnehmen.
meine Frage: Oben steht dass Milchprodukte für Hunde und Katzen nicht geeignet sind. Meine Hundeschule und auch ich benutzen Käse als Leckerli z.B. Emmentaler, Gauda, Hüttenkäse und hatten bis jetzt noch nie Probleme. Auch wenn man BARFT werden Milchprodukte verwendet. Auch steht bei BARF Informationen dass einmal in der Woche Knoblauch gefüttert werden darf. Wie steht ihr dazu?
Hallo Meli, auch hier gilt „die Menge macht es“. Auch wir geben unseren Hunden mal ein Stück Käse (bestätigen sogar recht häufig damit)! Wie auch schon bei anderen Dingen die im Artikel erwähnt wurden kommt es nicht immer sofort zu Vergiftungen. Allerdings hat sich die Tierärztin, die den Artikel verfasst hat, die größte Mühe gegeben auch alle Eventualitäten aufzuführen und versucht die Prozesse und Folgen darzustellen, die auftauchen können!
Viele liebe Grüße
Ich finde den Artkel mit der Vergiftung unserer Vierbeiner sehr interessant,aber da frage ich mich natürlich, warum gibt es Knoblauchfutter (Leckerli) und was ist alles in den jährlichen Spritzen enthalten, die unsere Hunde bekommen?
Hallo, wir kennen auch die Aussagen, dass die Gabe von Knoblauch sogar Zeckenbisse verhindern soll. Wir konnten bisher aber keine wissenschaftlich belegten Beweise hierfür finden. Knoblauchfutter haben wir persönlich noch nicht gefunden, vielleicht sind dort auch einfach Geschmacksstoffe drin?!
Auch hier haben wir noch mal Rücksprache gehalten mit unser Tierärztin. Sie sagte uns, dass Knoblauch zu Blutarmut bei Hunden führen kann (sprich eine Vergiftungserscheinung), es muss aber nicht sein.
Wir persönlich sind der Meinung, dass man Risikofaktoren einfach ausschließen kann wenn man weiss, dass es giftig sein könnte.
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Hunde und ihre “Sprache“ verstehen – Knurren ist Kommunikation
Hunde und ihre “Sprache“ verstehen
Hunde und ihre “Sprache“ verstehen, oder wie man es vermeidet, gebissen zu werden.
Die Unwissenheit des Menschen die Körpersprache des Hundes zu lesen und zu verstehen, ist der Hauptgrund, warum Hunden manchmal nichts anderes übrig bleibt als zu beißen. Was wie zufällige Bewegungen und/oder Mimikveränderungen wie unten im Bild (Zähne fletschen, Ohren zurück) erscheint, sind oft Versuche des Hundes mit uns zu kommunizieren, bzw. uns etwas mitzuteilen.
Die Antwort dieses Hundes lautet: „Wenn mich keiner „hört“ oder „versteht“, dann muss ich es noch anders ausdrücken, noch einen Schritt weiter und ich beiße zu.“
Bestrafen Sie Ihren Hund NIEMALS für das Knurren und/oder Zähnefletschen,
das wäre so, als wenn man Ihnen einen Knebel anlegt.
Der Hund droht und warnt einem Hund oder Menschen in dieser Form. Sollte
dieses Drohen nicht berücksichtigt werden, wäre der nächste Schritt das Zubeißen.
Falls Sie einem Hund begegnen der sie anknurrt, dann vergrößern Sie den Abstand zu ihm, wenden sich ab und versuchen ihn auf keinen Fall zu berühren. Schauen Sie ihm nicht in die Augen.
Xylitolkaufen.com
Zuckerersatzstoffe für Diabetiker und Nein-Sager
Xylitol ist gefährlich für Hunde: Vergiftung durch Xylit-Kaugummis möglich
Während der Zuckerersatzstoff Xylit für Menschen harmlos wie Zucker ist und in hohen Dosen nur Durchfall hervorruft, können bereits kleine Mengen für Hunde tödlich sein. Xylitol – auch Birkenzucker oder Xylit genannt – ist ein Zuckeralkohol und wird in zuckerfreien Kaugummis und Süßigkeiten verwendet. Man findet es auch in einigen pharmazeutischen Produkten und Produkten zur Mundhygiene, wie zum Beispiel in Zahncreme oder in Zahnpflegekaugummi. Die Verwendung im Haushalt zum Backen oder Süßen ohne Zucker ist ebenfalls möglich.
Für Hunde ist der Zuckerersatz gefährlich, weil er einen starken Einfluß auf den Insulinspiegel hat. Nach der Aufnahme von Xylitol, dauert es keine 15 Minuten, bis der Körper des Hundes verstärkt Insulin produziert. Dies bewirkt eine Unterzuckerung, die auf den Abfall des Blutzuckers zurück zu führen ist. Symptome sind Schwäche, Lethargie, Koordinationsprobleme und sogar Kreislaufkollaps. Höhere Dosen von Xylit sind vermutlich auch noch giftig für die Leber des Hundes.
Gerade neugierige Hunde, wie ein Border Collie, stibitzen schnell eine Packung Xylit-Kaugummi vom Tisch, wenn sie dort unbewacht rum liegt. Hat der Hund erstmal das Xylit gefressen, ist eine schnelle Reaktion wichtig, um Gegenmaßnahmen beim Tierarzt einzuleiten (Foto: Pixabay).
Wenige Gramm können tödlich sein!
Bereits 3 Gramm Xylitol-Pulver können einen Hund mit etwa 30 kg Körpergewicht töten. Da man nicht genau sagen kann, wieviel Xylitol die Hersteller von zuckerfreiem Kaugummi oder Zahnpflegekaugummi verwenden, kann man nur eine vage Aussage treffen, wieviele Stücke Kaugummi wie gefährlich sind. Man kann aber davon ausgehen, das bereits acht bis zehn Stücke Kaugummi für einen 30 kg Hund tödlich sein können. Kleinere Hunde können leicht sterben, wenn sie deutlich weniger essen (vielleicht sogar bei 2 Stück).
Ein Hund, der etwas gegessen hat, das Xylitol enthält, kann sehr schnell von einem heftigen Absturz des Blutzuckerspiegels getroffen werden. Erste Symptome treten meist schon nach 15-30 Minuten auf. Wenn der Hund nach einem Kollaps nicht behandelt wird, kann es zu irreparablen Hirnschäden kommen und der Hund kann sterben.
Eine Studie, die im Jahr 2006 im „Journal of the American Veterinary Medicial Association“ veröffentlich wurde, zeigt, dass Xylitol auch Leberschäden verursachen kann. Von acht Hunden, die in der Studie untersucht wurden und die Xylitol aufgenommen hatten, starben an Leberschäden. Die anderen 3 Hunde starben nach der Studie, aber ihr Tod scheint auch durch die Leberschäden hervorgerufen worden zu sein.
Erste Hilfe bei Tierarzt suchen
Wenn Sie denken, Ihr Hund hat zuckerfreie Kaugummis oder ein anderes Produkt mit Xylit zu sich genommen, dann sollten Sie schnellstmöglich einen Tierarzt aufsuchen. Bitte bedenken Sie, dass bereits nach 15 Minuten die ersten Symptome einer Vergiftung auftreten können. In der Regel soll man sein Tier zum Erbrechen bringen, damit das Xylitol nicht weiter vom Körper aufgenommen wird. Die tierärtzliche Behandlung ist meistens eine 24-stündige Überwachung in der Tierklinik und eine Infusion mit glukosehaltiger Flüssigkeit. Dabei wird der Blutzuckerspiegel überwacht, um ihn wieder auf ein normales Maß zu bringen.
Man sollte sich immer vor Augen halten, dass viele Dinge, die für den Menschen harmlos sind (wie auch Rosinen oder Grapefruit) für Hunde ein tödliches „Lebensmittel“ sein können.
Das Assessment für Hunde nach Bettina Küster ist keine Wissenschaft oder Fallstudie
Viele Menschen fragen sich, was Assessment für Hunde nBK © ist.
Assessment für Hunde nBK © ist kein wissenschaftliches Projekt oder eine Fallstudie.
Zuvor möchte ich noch etwas Lustiges zur Wissenschaft schreiben:
Logbuch eines Wissenschaftlers.
Ein Wissenschaftler untersucht einen Floh, Zusammenhänge seines Lebens, seines Wohlbefindens.
Dem Floh ein Sprungbein ausgerissen,
Floh ist gesprungen.
Dem Floh das zweite Sprungbein ausgerissen,
Befehl gegeben: „Floh, spring!“ Der Floh sprang aber nicht.
Erkenntnis: Wenn dem Floh beide Sprungbeine ausgerissen werden, verschlechtert es sein Gehör.
Wissenschaftliche Arbeiten bzw. Fallstudien wollen meist etwas beweisen. Mit dem Assessment für Hunde nBK© soll nichts bewiesen werden, sondern es geht um den individuellen Einzelfall.
Zum Glück gibt es genügend wissenschaftliche Studien über Hunde, die geschulte Menschen durchführen und nichts anderes machen als Hunde zu erforschen, einschließlich der Nebenarbeiten, die dazu gehören.
Beim Assessment für Hunde nBK © geht es nicht um eine Feldforschung oder Forschung, bei der Spiel, Neugierde und Futtermotivation der Haushunde erfasst werden. Im Gegensatz zur Wissenschaft, arbeite ich einzelfallbezogen. In der Wissenschaft lösen mehrer Hunde dieselbe Aufgabe. Beim Assessment für Hunde nBK© lösen zwar auch mehrere Hunde dieselbe Aufgabe, diese wird dann nach den Grundsätzen der Verhaltensbeobachtung der Potenzialanalyse individuell ausgewertet und nach bestimmten Beurteilungskriterien bewertet. Ein Fähigkeitsprofil wird erstellt, anhand dessen werden die Endergebnisse vorgestellt, bzw. den Haltern die Auswertungspunktzahl der erreichten Punkte in dem jeweiligen beobachteten Merkmal schriftlich mitgeteilt.
Anhand eines Beobachtungsprofils werden unterschiedliche Merkmale wie z. B.
- kognitive Merkmale
- psychosoziale Merkmale
- Art der Ausführung
durch verschiedener Übungen und Aufgaben beobachtet.
Beispiel: Im beobachteten Merkmal „Art der Ausführung“ im Unterpunkt Antrieb und im beobachteten Merkmal „Psychosoziale Merkmale“ im Unterpunkt Empathie- und Einfühlungsvermögen wurde bei dem 2-jährigen Hund deutlich, dass er beim 2. Durchlauf der Übungen, als die Halterin anwesend war, die Übung mit mehr Antrieb und Freude ausführte als im 1. Durchlauf als die Halterin nicht im Raum anwesend war. Zu diesen Beobachtungen kann ich der Halterin dann entsprechend des Verhalten des Hundes Tipps und Ratschläge geben. Sie erhält außerdem ein schriftliches Auswertungsergebnis der beobachteten Merkmale.
Ziel des Assessment für Hunde nBK © ist es einen Einblick in die individuellen Denk-, Lern- und Problemlösungsstrategien, die das Verhalten Ihres Hundes beeinflussen, zu erhalten. Dem Halter Tipps für ein harmonisches Zusammenleben und für die Förderung der Fähigkeiten des Hundes zu geben. Wenn Sie Ihren Hund entsprechend seiner Fähikgeiten und Neigungen fördern, ist er glücklich und zufrieden. Sie haben zusammen Spass und lernen Neues dazu, dadurch kann sich die Beziehung zu Ihrem Hund verbessern.
Wenn Sie also Interesse an einer individuellen schriftlichen und natürlich auch mündlichen Auswertung der beobachteten Merkmale Ihres Hundes haben wollen, dann ist Assessment für Hunde nBK© für Sie und Ihren Hund genau das Richtige.
Am 11. November startet das 2. Assessement für Hunde © in Deutschland. Sichern Sie sich jetzt schon Ihren Platz.
Was ist was hunde
Fisch für Hunde
Immer wieder erreicht uns die Frage, ob Hunde Fisch fressen dürfen und wenn ja wieviel? Oft besteht auch noch der Glaube, dass Fisch nur etwas für Katzen sei.
Worauf ist zu achten, wenn ich meinem Hund Fisch gebe und was ist das Besondere an Fisch?
In diesem Beitrag beantworten wir fünf wichtige Fragen zum Thema: Fisch für Hunde:
- Dürfen Hunde Fisch fressen?
- Ist Fisch gesund für Hunde?
- Wie viel Fisch dürfen Hunde fressen?
- Welchen Fisch dürfen Hunde fressen?
- Worauf muss ich achten, wenn ich meinen Hund Fisch gebe?
1. Dürfen Hunde Fisch fressen?
Vorab und ganz einfach: Ja, gerne!
Fisch enthält viel Eiweiß und ist reich an Omega 3 und Omega 6 Fettsäuren. Diese sind essentielle Fettsäuren – das bedeutet: der Körper braucht diese Fettsäuren unbedingt, kann sie aber nicht selbst herstellen und muss sie deswegen mit der Nahrung zu sich nehmen. Fisch ist zudem sehr bekömmlich und leicht verdaulich.
Außerdem enthält Fisch viele verschiedene Vitamine. Die Fette, die im Fisch sind, sind gute Fette, denn es handelt sich um mehrfach ungesättigte Fette, die sehr gesund sind und vor Entzündungen und vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen. Sie stärken das Immunsystem und fördern die Gehirnfunktion.
2. Ist Fisch gesund für Hunde?
Fisch hat viele positive Eigenschaften:
Er fördert bei unseren Vierbeinern die Gehirnfunktion und wirkt dem Alterungsprozess entgegen. Fisch ist ebenso gut für die Muskeln und Gelenke und hat eine entzündungshemmende Wirkung. Zudem unterstützt er die Heilung von Hautirritationen und hilft bei Stoffwechseldefiziten. Ebenso stabilisiert Fisch die Nierenfunktion unserer Vierbeiner. Fisch ist reich an Spurenelementen wie Jod und Selen und hat insgesamt einen sehr hohen Nährstoffgehalt.
Fisch ist für Hunde jeden Alters sehr gut geeignet und bietet besonders auch älteren Hunden eine Stärkung des Immunsystems. Er enthält die wichtigen Vitamine A, B2, B3, B12 und Vitamin D sowie wichtige Mineralstoffe und Spurenelemente (Eisen, Magnesium, Kalium, Phosphor und Selen). Viele Fischarten enthalten zudem Jod, was vor allem aktiven Hunden zu Gute kommt.
3. Wie viel Fisch dürfen Hunde fressen?
Das hängt natürlich vom jeweiligen Hund ab und in welcher Form Fisch gefüttert wird. Wird er als komplette Mahlzeit gegeben oder als Belohnung in kleinen Mengen zwischendurch?
Als ganze Mahlzeit oder z.B als Alternative zu Fleisch, kann Fisch gern ein oder auch zwei Mal die Woche gegeben werden. Dies sorgt auch für ein bisschen Abwechslung im Speiseplan.
Bekommt der Hund Fisch in kleinen Mengen als Belohnung oder beim Training zwischendurch – so kann dies natürlich sehr gern jeden Tag verwendet werden. Hier ist – wie bei allen anderen Leckereien zwischendurch – natürlich zu beachten, dass man je nach Menge der Leckerchen und Belohnungen die sonstige Tagesration reduziert. Bei reinen Fischprodukten als Belohnung hat man allerdings den Vorteil, dass diese keinen zusätzlichen Zucker, kein Getreide oder ähnliches enthalten.
4. Welchen Fisch dürfen Hunde fressen?
Vorab gesagt: Generell dürfen Hunde eigentlich alle Speisefische essen.
Es gibt einige Fischarten, die das sogenannte Enzym Thiaminase enthalten. Dieses Enzym zerstört Vitamin B1 im Körper des Hundes. Enthalten ist es z.B. in:
Dies heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass man diese Fischarten generell gar nicht füttern darf. Denn zum einen kann das Enzym Thiaminase durch Erwärmen zerstört werden. Kocht oder backt ihr also diese Fischarten vorher, dann wird die Thiaminase zerstört. Einfrieren bringt in diesem Fall nichts, denn dagegen ist Thiaminase unempflindlich.
Wenn man gern thiaminasehaltigen Fisch füttern will ohne diesen zu erhitzen, dann empfiehlt sich die Zugabe von Vitamin B1 – z.B. durch die Zufütterung eines Vitamin B-Komplex oder aber auch durch Bierhefe. Generell ist aber wichtig zu wissen, dass solange gelegentlich ein thiaminasehaltiger Fisch verfüttert wird, keine Gefahr besteht. Sollte der Hund oft mit diesen Fischen gefüttert werden, dann sollte auf den Vitamin B Haushalt geachtet werden.
Andererseits gibt es natürlich eine Vielzahl an Fischen, die thiaminasefrei sind. Dazu gehören z.B:
Möchtet ihr also auf Nummer sicher gehen, so verfüttert thiaminasefreie Fischarten.
5. Worauf muss ich achten, wenn ich meinem Hund Fisch gebe?
Möchtest du deinem Hund den Fisch roh geben, dann entsteht oft die Frage nach den Gräten. Generell sind die Gräten des Fisches im rohen Zustand weich und elastisch und werden von Hunden gut vertragen. Auch in der Natur fressen z.B. Wölfe sehr gern Fisch – natürlich inklusive der Gräten.
Werden Fische gekocht, dann können die Gräten – wie auch bei anderen Tierarten (z.B. Geflügel) sehr hart und spitz werden. Daher sollten bei gekochtem Fisch die Gräten entfernt werden.
Füttert ihr eurem Hund Fisch und wenn ja welche und wie oft? Welche Erfahrungen habt ihr mit Fisch gemacht und wie schmeckt es eurem Hund?
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Apollo sucht ein neues Zuhause
Mischling erwachsenApollo (geb. 12/2011, wahrscheinlich Kanarischer Doggen-Mix) ist ein riesiges Schmusemonster, unglaublich menschenbezogen, freundlich und zutraulich. Und das, obwohl er in seinem früheren Leben sicher nichts Positives erlebt hat. Als wir ihn in unserem Tierheim auf Teneriffa aufnahmen, hatte er mehrere alte Wunden und Verletzungen auf dem Rücken. Wir müssen daher davon ausgehen, dass er früher sehr schlechte Erfahrungen mit Menschen gemacht hat. Bei uns zeigt er sich aber überhaupt nicht ängstlich und ist sehr aufgeschlossen.Apollo ist sich seiner Größe und seines Gewichts oft nicht wirklich bewusst und spielt schon mal recht ungestüm mit anderen Hunden oder auch Menschen. Wir suchen für ihn daher hundeerfahrene Menschen, die auf jeden Fall eine Hundeschule mit ihm besuchen. Er kennt einfach noch nicht viel und an seiner (nicht vorhandenen) Erziehung müsste unbedingt noch gearbeitet werden .Grundstücke sollten bei Apollo sehr gut eingezäunt sein, da er sich trotz seines Körperumfangs, man glaubt es kaum, auch durch kleine Ritzen im Zaun quetscht und dann gerne mal auf Wanderschaft geht. Auch an etwas hochklettern oder sich am Zaun hochziehen ist leider kein Problem für ihn und kleine Zäune überwindet er spielend.Ansonsten ist Apollo grundsätzlich sehr geduldig und rundum ein liebenswerter Kerl. Er würde sich tierisch über eine neue Familie freuen, die ihm zeigt, dass es auch nette Menschen gibt. Apollo wünscht sich Familien-Anschluss und hofft auf ein schönes Hundeleben, irgendwo, wo er nicht nur abgestellt wird, um ein Grundstück zu bewachen. Er ist nämlich sehr schmusebedürftig und zeigt das auch gerne. Apollo befindet sich noch in unserem Tierheim auf Teneriffa.Wie Apollo zu uns kam:Unsere Mitarbeiterin Tina fand im Dezember 2016 Apollo zusammen mit dem kleinen Rüden Leo auf dem Weg zur Arbeit. Das ungleiche Paar lief ziellos und sichtlich verwirrt an einer stark befahrenen Straße umher. Weit und breit war niemand zu sehen,die beiden waren richtig froh, als Tina anhielt und kamen gleich auf sie zu. Auf Teneriffa werden diese Doggen und Doggen-Mischlinge meist nur gehalten, um Grundstücke zu bewachen. Es kann sein, dass Apollo zusammen mit Leo irgendwo weggelaufen ist.Beide waren nicht gechipt, als wir sie aufnahmen, und ihr Allgemeinzustand sprach dafür, dass sie, wie auf Teneriffa oft üblich, irgendwo eingepfercht waren bzw. schlecht gehalten wurden.Weitere Angaben: Rüde, Farbe: braun, EU-Heimtierausweis, ausTierheim, in Not, entwurmt, gechipt, geimpft, kastriert, nur für Hundeerfahrene, Familienhund.
Rhodesian Ridgeback Welpen noch 3 Rüden
Rhodesian Ridgeback WelpeNoch 3 männliche Löwenjägerchen suchen ab Mitte März, Ihre Familie zum alt werden. Die Kleinen werden bis dahin altersgerecht entwurmt, gechipt und geimpft und bekommen einen Stammbaum. Beide Elternteile haben Ihre Zuchttauglichkeit abgelegt und sind wesensfeste tolle Familienhunde. Unsere Welpen wachsen im Haus und Gartenbereich zusammen mit der Mama und der grossen Schwester (siehe Bild 1) anderen Hunden und zwei Katzen auf und werden bestens geprägt. Der Papa ist ein wundervoller Livernose Rüde. Die Kleinen sind alle schwarznasig. Bei Interesse und Fragen einfach anrufen.Weitere Angaben: Rüde, Farbe: braun, Wurf, EU-Heimtierausweis, Ahnentafel vorhanden, aus Zucht, verträglich mit Katzen, Familienhund, kinderfreundlich.
Dogo canario Welpen (span./Ital.)
Sonstige Hunde WelpeHALLO HUNDELIEBHABERWir sind traumhafte bildhübsche und sehr kräftige Logo canario/Cane c. Welpen (Span./Ital. Dogge) geboren am 07.11.2017Jetzt 15 Wochen alt. Liebenswerte FamielenhundeWie sind jetzt geimpft und entwurmtund ABGABEBEREITnur an eine nette Hundeerfahrene . Familie . Wir werden sehr groß, daher wäre Haus oder Grundstück angebracht. Bei Abgabe sind die kleinen mehrfach entwurmt und geimpft.Eltern auf dem Hof sind auch auf den Fotos zu sehen.Bilder werden ständig aktualisiert.Bitte nur ernst gemeinte Zuschriften.Bei Fragen gerne auch von 0151/75081700.Weitere Angaben: Hündin, Farbe: schwarz, Wurf, entwurmt, geimpft, nur für Hundeerfahrene, Familienhund, kinderfreundlich.
Havaneser Welpen
HavaneserWelpeZwei kleine süße welpen die seit drei Monaten das licht der der welt entdeckten. Sie sind sehr freundlich und verspielt. Sie mögen es sehr die welt endecken, und auch aufs neue.Erste entwürmung hatten beide schon !! Es waren fünf und es sind noch zwei sofort zu Verfügung. Und sie Verlieren auch kein fell.Weitere Angaben: Rüde, aus Zucht, entwurmt, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit Katzen, Familienhund, kinderfreundlich.
Suche Wurfgeschwister
Hallo , ich suche die Wurfgeschwister meiner Mini Aussiedoodle Hündin Abbey sie ist am 13.6.2015 geboren :) es waren 9 Welpen insgesamt 3 suche ich noch viel weiß ich leider nicht über sie , die eine Schwester heißt Reeva mehr weiß ich leider nichtaber es wäre schön wenn jemand einer der 3 kenntDie zwei Brüder waren Black Tri habe aber leider keine Bilder von Ihnen nur von der schwesterWenn jemand was weiß kann man mir auf meine E-Mail sehr gerne schreibenVielen Dank
Murzynek sucht Kuschelkörbchen
Mischling erwachsenDer kleine Murzynek ist ca. 28 cm gross und ca. 5 Jahre alt. Er ist ein echtes kleines Goldschätzchen, auf jedenfall für Anfänger geeignet. Er ist stubenrein, hört sehr gut und ist ausserdem sehr gelehrig. Kuscheln steht auch hoch im Kurs bei ihm, hier dreht er einem gerne sein kleines Bäuchlein entgegen. Wenn man den kleinen Mann sieht, hat man automatisch ein Lächeln im Gesicht.Er geht gut an der Leine und ist mit anderen Hunden sehr gut verträglich, wie vermuten, dass dies auch auf Katzen zutrifft.Er ist geimpft, gechipt, kastriert und hat einen EU-Pass. Er kann nach Porta Westfalica oder Kerken kommen und müsste dort abgeholt werden. Zur Zeit befindet er sich auf einer Pflegestelle in Reitwein. Er wird gegen Vorkontrolle, Schutzgebühr von 300EUR und Schutzvertrag vermittelt.Weitere Angaben: Rüde, Farbe: schwarz, EU-Heimtierausweis, aus Tierheim, in Not, entwurmt, gechipt, geimpft, kastriert, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit Katzen, Familienhund, für Senioren geeignet, kinderfreundlich.
Zwergpinscher Hündin
Zwergpinscher erwachsenSehr liebe Hündin. sehr menschenbezogen wird im Juli 4 Jahre alt..Geht brav an der Leine ist geimpft gechipt und kastriert. Macht nichts kaputt und stubenrein, kann auch paar Std allein bleiben. Kennt Katzen und auch kinderlieb. Bevorzugt Pensionisten auch Familie mit eher grösseren Kindern..zu kleineren Kindern eher nicht. Mit anderen Hunden ist sie nicht so verträglich..es kommt auf die Chemie an. Garten wäre schön muss aber nicht seinSie ist Fremden gegenüber sehr misstrauisch und skeptisch..braucht braucht seine Zeit sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen. Wird leider vergeben aus privaten Gründen. Platz vor Preis aber auch nur wenn es passt dh kennenlernen mit der Hündin sollte sein.Weitere Angaben: Hündin, Farbe: schwarz, EU-Heimtierausweis, entwurmt, gechipt, geimpft, kastriert, verträglich mit Katzen, für Senioren geeignet.
Kleinbleibende, niedliche Chihuahua-Shitzu-Mix Welpen
Mischling WelpeUnsere süßen, kleinbleibenden Chihuahua-Shitzu-Mix Welpen (2 Rüden) suchen ab ca. Mitte März 2018, je nach Entwicklungsstand, das allerbeste Zuhause. Sie wachsen bei uns zusammen mit Mama und Papa wohlbehütet mitten in der Familie auf. Sie sind kerngesund, haben einen sehr lieben und ruhigen Charakter und sind jetzt schon kuschelbedürftig. Sie sind bei Abgabe mehrfach entwurmt und kennen bis dahin alle Alltagsgeräusche. Mama und Papa leben bei uns und haben einen absolut lieben Charakter. Die Eltern sind absolut wesensfest und frei von Erbkrankheiten.Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, die gesamte Entwicklung mitzuerleben. Aus diesem Grund dürfen sie schon jetzt besucht und auch gegen eine Anzahlung von 150 Euro mit Schutzvertrag reserviert werden.Bei ernsthaftem Interesse rufen Sie uns bitte an!Tel: 05141-9936115 (AB vorhanden) M: 0173-7326240 Wir rufen Sie auch gern zurück.(Rüde) Emil: frei / 600 Euro (Rüde) Eddy: frei / 600 EuroSelbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach dem Kauf jederzeit mit Rat zur Verfügung. All unsere Lieblinge gehören zur Familie. Sie leben mit uns im Haus und können sich hier frei bewegen.Mama ist ein Shitzu-Chihuahua-Mix, Papa ein reinrassiger Chihuahua.Mama und Papa sind UNVERKÄUFLICH!Weitere Angaben: Rüde, braun, Wurf, entwurmt,gechipt,geimpft, für Hundeanfänger geeignet,Familienhund,für Senioren geeignet,kinderfreundlich.
Traumhafte Coloured Jack Russell Welpen mit sehr viel Farbe, Rarität !!
Jack Russell Terrier WelpeWunderschöne Zeichnungen, auf Hof mit anderen Tieren aufgewachsen.Sehr anhänglich und verschmust,ideale Familienhunde, nicht nach Rassestandart sondern nur für Familie gezüchtet !Nur in liebe verantwortungsbewusste Hände.Bis 23 Uhr zu erreichen .Emails ohne Tel.Nr. werden nicht beantwortet.Weitere Angaben: Wurf, entwurmt, geimpft, Familienhund, kinderfreundlich.
Kernige Beagle Welpen in liebevolle Hände abzugeben
Beagle WelpeUnsere Welpen sind ab sofort auf der suche nach einem Kuscheligen zuhause. Wir haben noch Hündinnen und Rüden die ein gemütliches Zuhause suchen.Die Welpen sind komplett Geimpft für ein Jahr inkl. Tollwut , gechipt, entwurmt,entfloht und werden mit einem Aktuellem Gesundheitszeugnis abgegeben.Desweiteren bekommen alle unsere Kunden ein Grosses Starterpacket ( ROYAL CANIN ) mit auf den Weg so das es dem kleinen Schatz an nichts fehlt. Von Hundeleine über Welpenfibel bis Futter ist alles mit dabei.Gedanken vor dem Kauf :Bin ich bereit und in der Lage, mich in den nächsten Jahren um meinen Hund zu kümmern? Darf ich in meiner Wohnung Hunde halten? Hat jemand aus der Familie eine Allergie gegen Tierhaare? Bin ich bereit meinen Tagesablauf auf meinen neuen Hund auszulegen? Bin ich bereit, fortan den Urlaub hundgerecht zu gestalten? Habe ich genügend Zeit für meinen Hund? Kann ich die laufenden Kosten tragen? Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung eines Hundes einverstanden? Natürlich sind die hier aufgeworfenen Fragen nur ein kleiner Auszug um wichtige Gedankenanstöße zu vermitteln. Generell gilt insbesondere ? TIERE SIND LEBEWESEN ? und sollen immer als solche behandelt werden!Bitte keine EMAILS ,SMS oder WhatsApp Nachrichten, die werden ab sofort nicht mehr beantwortet !! Warum: Weil ich mich lieber mit meinen Tieren beschäftige als ständig am Computer ODER meinem Handy zu sitzen. Wenn Sie tierlieb sind haben Sie sicherlich dafür Verständnis. Ich freue mich viel viel mehr über einen netten Anruf. Danke für Ihr Verständnis.ACHTUNG: ALLE hier dargestellten Bilder sind ORIGINAL / PRIVAT Bilder. Die Nutzung unserer Bilder auf anderen Portalen wie z.b Facebook oder anderen Kleinanzeigen Märkten ist ausdrücklich untersagt und wird bei Zuwiderhandlung Strafrechtlich verfolgt..Bitte klären Sie VOR EINEM BESUCH BEI UNS ab, ob ihr Vermieter einverstanden ist, ob sie genug Zeit für den Hund haben. Usw. Bitte nicht erst besichtigenund sich dann über solche Dinge Gedanken machen. Vielen Dank.Bei ernsthaftem Interesse sind Sie herzlich auf einen Besuch bei uns eingeladen. Wir freuen uns über Ihren Anruf und darauf Sie persönlich kennen zu lernen.Besuche auch gerne an Sonn. - und Feiertagen.Weitere Angaben: Rüde & Hündin, Farbe: gefleckt, Wurf, EU-Heimtierausweis, entwurmt, gechipt, geimpft, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit Katzen, Familienhund, für Senioren geeignet, kinderfreundlich.
Stämmige und Absolut Kräftige Amerikan Akita Welpen wie aus dem Bilderbuch..
American Akita WelpeUnsere Welpen sind ab sofort auf der suche nach einem Kuscheligen zuhause. Wir haben noch Hündinnen und Rüden die ein gemütliches Zuhause suchen.Die Welpen sind komplett Geimpft für ein Jahr inkl. Tollwut , gechipt, entwurmt,entfloht und werden mit einem Aktuellem Gesundheitszeugnis abgegeben.Desweiteren bekommen alle unsere Kunden ein Grosses Starterpacket ( ROYAL CANIN ) mit auf den Weg so das es dem kleinen Schatz an nichts fehlt. Von Hundeleine über Welpenfibelbis Futter ist alles mit dabei.Gedanken vor dem Kauf :Bin ich bereit und in der Lage, mich in den nächsten Jahren um meinen Hund zu kümmern? Darf ich in meiner Wohnung Hunde halten? Hat jemand aus der Familie eine Allergie gegen Tierhaare? Binich bereit meinen Tagesablauf auf meinen neuen Hund auszulegen? Bin ich bereit, fortan den Urlaub hundgerecht zu gestalten? Habe ich genügend Zeit für meinen Hund? Kann ich die laufenden Kosten tragen? Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung eines Hundes einverstanden? Natürlich sind die hier aufgeworfenen Fragen nur ein kleiner Auszug um wichtige Gedankenanstöße zu vermitteln. Generell gilt insbesondere ? TIERE SIND LEBEWESEN ? und sollen immer als solche behandelt werden!Bitte keine EMAILS ,SMS oder WhatsApp Nachrichten, die werden ab sofort nicht mehr beantwortet !! Warum: Weil ich mich lieber mit meinen Tieren beschäftige als ständig am Computer ODER meinem Handy zu sitzen. Wenn Sie tierlieb sind haben Sie sicherlich dafürVerständnis. Ich freue mich viel viel mehr über einen netten Anruf. Danke für Ihr Verständnis.ACHTUNG: ALLE hier dargestellten Bilder sind ORIGINAL / PRIVAT Bilder. Die Nutzung unserer Bilder auf anderen Portalen wie z.b Facebook oder anderen Kleinanzeigen Märkten ist ausdrücklich untersagt und wird bei Zuwiderhandlung Strafrechtlich verfolgt..Bitte klären Sie VOR EINEM BESUCH BEI UNS ab, ob ihr Vermieter einverstanden ist, ob sie genug Zeit für den Hund haben. Usw. Bitte nicht erst besichtigen und sich dann über solche Dinge Gedanken machen. Vielen Dank.Bei ernsthaftem Interesse sind Sie herzlich auf einen Besuch bei uns eingeladen. Wir freuen uns über Ihren Anruf und darauf Sie persönlich kennen zu lernen.Weitere Angaben: Rüde & Hündin, Wurf, EU-Heimtierausweis, entwurmt, gechipt, geimpft, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit Katzen, Familienhund, für Senioren geeignet, kinderfreundlich.
Sprungwand mit Edelstahlrahmen für Hundesport
Sonstige Hunde erwachsenProblemlos höhenverstellbar,sehr stabile Ausführung, neuwertig, wegen Aufgabe sehr günstig abzugeben ! Bin bis 23 Uhr zu erreichen.Für VPG-Sport.Emails ohne Tel.Nr. werden nicht beantwortet !!Tel.Nr.0152-08694738.
Buntgescheckte knuddlige Familienhundwelpen in schoko-, schwarz-und cremegescheckt
Labrador WelpeAuf Hof im Grünen mit anderen Tieren aufgewachsen, ausgelichenes Wesen mit pflegeleichten wunderschön glänzenden Kurzhaar.Sind tolle Familienhunde, günstig in gute verantwotungsbewusste Hände.Liebe kleine Schmusebacken suchen neues Kuschelplätzchen. Sind bis 23 Uhr zu erreichen.Emails ohne Tel.Nr.werden nicht beantwortet!.Weitere Angaben: Rüde & Hündin, Farbe: gefleckt.
süsse Parson-Welpen Tricolor
Parson Russell Terrier WelpeTolle Färbung,in gute verantwortungsbew. Hände.Von landw. Hof. Tel:0162-4749792.Bitte nur Emails mit Tel.Nr.Weitere Angaben: Wurf, entwurmt, geimpft, Familienhund.
Es ist geschafft, die nächste Generation ist geboren und freut such schon auf Ihren Besuch.
Deutsche DoggeWelpeUnser Y-Wurf erblickte am 12.02.2018 das Licht der Welt.Es sind typvolle, kräftige Welpen in weiß/schwarz gefleckt, grau/schwarz gefleckt, schwarz mit weißen Abzeichen.Bei Abgabe sind die Kleinen mehrfach entwurmt und geimpft.Desweiteren erhalten sie einen Elternschaftnachweis und eine Ahnentafel des DDC 1888e.V. .Die Welpen suchen passende Familien, gerne auch mit Kindern, anderen Hunden oder auch Katzen.Im Gegenzug bieten sie: " Anhänglichkeit, Treue &Lebenslust".Geboren wurden die Kleinen im Deutschen Doggenzwinger "von Auryn".Der Zwinger wurde 2001 im Deutschen Doggenclub 1888e.V. (Mitglied des VDH) angemeldet!Beide Eltern haben eine Herzultraschalluntersuchung und sind zur Zeit der Untersuchung Herzgesund. Desweiteren sind beide Eltern geröntgt und zur Zucht zugelassen.Weiterhin ist uns der Kontakt zu unseren Welpenkäufern sehr wichtig.Durch unsere zusätzliche Jahre lange Erfahrung in der Ausbildung, prägen wir unsere Welpen auf alle Umwelteinflüsse sehr intensiv. Die Kleinen verbringen die ersten 6 Wochen komplett mit der Familie im Wohnhaus mit angerenzendem Welpenauslauf mit Abenteuerspielplatz. Sie lernen andere Hunde,Katzen und natürlich auch viele fremde Menschen kennen.Möchten Sie mehr über unseren Y-Wurf erfahren können Sie uns unverbindlich jederzeit besuchen und so persönlich kennenlernen.Gerne können die Welpen bis zur Abgabe in Ihre neunen Familien jederzeit besucht werden.Wir freuen undunsere Doggen freuen sich über jeden Besuch.Weitere Angaben: Rüde & Hündin, Farbe: gefleckt, Wurf, EU-Heimtierausweis, Ahnentafel vorhanden, aus Zucht, entwurmt, gechipt, geimpft, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit Katzen, Familienhund,für Senioren geeignet, kinderfreundlich.
Matthew, ist ca. 9 Monate al
Mischling jungMatthew, ist ca. 9 Monate alt und wurde ausgesetzt gefunden. Wir suchen für ihn eine Familie die mit dem hübschen Buben etwas unternimmt und beibringt. Matthew, ist bei der Vermittlung kastriert, entwurmt, geimpft, gechipt und im Besitz eines EU Heimtierausweis. Fühlen Sie sich von einem Hund aus dem Tierschutz angesprochen? Beachten Sie bitte auch meine anderen Inserate, die alle aktuell sind, solange diese online sind. Bei Interesse, schreiben Sie uns bitte Ihre FESTNETZ-Nummer!Da wir für die Tiere sehr viel unterwegs und unter 0821-6089386 selten erreichbar sind!.Weitere Angaben: EU-Heimtierausweis, entwurmt, gechipt, geimpft, kastriert, Familienhund.
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